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Au Pair in der Schweiz: Informationen für Gastfamilien

Suchen Sie nach einer kostengünstigen Kinderbetreuung in der Schweiz? Ein Au Pair könnte die perfekte Lösung sein!
Hier finden Sie die Voraussetzungen für Gastfamilien:
gastfamilie werden schweiz

Können Sie eine Gastfamilie in der Schweiz werden? 

Wenn Sie als Familie gerne ein Au Pair in die Schweiz einladen möchten, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen: 
  • Sie haben mindestens ein Kind im Schulalter oder jünger
  • Sie sprechen zu Hause die offizielle Sprache Ihres Kantons
  • Sie können Ihrem Au Pair eine Unterkunft bieten, regelmäßige Mahlzeiten, Taschengeld und Hilfe bei der Versicherung bieten.
  • Sie helfen Ihrem Kandidaten dabei, einen passenden Sprachkurs zu finden und die Kosten dafür zu tragen. Achten Sie darauf, dass der Arbeitsplan so geregelt ist, dass das Au Pair genügend Zeit hat, den Kurs zu besuchen. 
Wenn die oben genannten Kriterien zu Ihnen passen, kommen Sie jetzt zu AuPair.com und finden Sie Ihr Au Pair.
 
Registrieren als Familie
 
Nach Ihrer Registrierung können Sie Ihr Profil ausfüllen. Fügen Sie Fotos hinzu, damit die Au Pairs einen ersten Eindruck von Ihnen erhalten. Schreiben Sie auch einen Brief an Ihr zukünftiges Au Pair. Benutzen Sie die Suchfilter, um den richtigen Kandidaten schneller zu finden!
 
Die kostenlose Mitgliedschaft auf AuPair.com gibt Ihnen die Chance Standard-Nachrichten an Ihre Favoriten zu schicken. Premiummitglieder geben Ihnen Zugriff auf Vorlagen für Dokumente, die Sie während des Programms brauchen. 
 
Bevor Sie sich für Kandidaten entscheiden, lassen Sie uns zunächst einen Blick darauf werfen, welche Voraussetzungen ein Au Pair aus der EU und ein Au Pair aus einem Nicht-EU-Land erfüllen muss. Erfahren Sie zudem alles über die Versicherung in der Schweiz und die Visabestimmungen
 
Nachdem Sie den richtigen Kandidaten gefunden haben, können Sie den Vertrag unterschreiben. Schreiben Sie alle wichtigen Details Ihrer Kooperation in den Vertrag, wie Arbeitszeiten, Aufgaben, Urlaub, Erwartungen und weitere Punkte. 

Au Pairs aus EU- und Nicht-EU-Ländern in der Schweiz

Natürlich müssen alle Au Pairs bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie gesund sein, um mit Kindern und im Haus arbeiten zu können. Sie sollten unverheiratet sein, keine eigenen Kinder haben und Erfahrung in der Kinderbetreuung haben, da hier die Hauptaufgabe liegt. Wir raten außerdem dazu, dass der Bewerber die Sprache der Familie schon etwas beherrschen sollte, damit man sich untereinander versteht. 

Bitte beachten Sie: Jedes Kanton erhält unterschiedlich viele Plätze für ein Visum. Da das Kontingent immer unterschiedlich ist, sollten Sie auf jeden Fall vorher die Botschaft bzw. die Ausländerbehörde in dem Kanton, in dem Sie wohnen, kontaktieren.
 
Schauen wir uns nun die Voraussetzungen an, die je nach Nationalität variieren. 
 
Für grundsätzliche Fragen zum Au Pair Programm, können Sie unser Au Pair WIKI und die am häufigsten gestellten Fragen lesen. Falls Sie dann noch Fragen haben, senden Sie uns eine Nachricht

 
 

Ein Au Pair aus der Europäischen Union oder dem EWR

Die Bewerber aus EU-Ländern oder anderen Ländern des WAR (Liechtenstein, Island, Norwegen, Schweiz) sollten zwischen 17 und 30 Jahre alt sein, um an dem Programm teilnehmen zu können. Vergessen Sie nicht auch ein Skype-Interview zu führen. So lernen Sie die Kandidaten besser kennen. Es gibt ein paar Formalitäten, die Sie erledigen müssen: 

1. Registrierung

Sie müssen ihr Au Pair innerhalb von einer Woche nach der Ankunft in der Schweiz registrieren. Dafür brauchen Sie den Ausweis oder Pass des Teilnehmers und den unterschriebenen Au Pair Vertrag. 

2. Aufenthaltserlaubnis

Beim Kantonalen Migrationsbüro muss die Aufenthaltserlaubnis für das Au Pair beantragt werden. Dazu brauchen Sie: 
  1. Den Pass oder Ausweis des Au Pairs
  2. Den Au Pair Vertrag
  3. Die Registrierung des Au Pairs
  4. Ein Passfoto
Die Erlaubnis ist ab dem Tag des Vertragsbeginns für 12 Monate gültig.

3. Versicherung

Das Au Pair ist ein/e Angestellte/r in der Schweiz. Deshalb müssen von dem monatlichen Taschengeld Abzüge bezahlt werden. Hierfür müssen Sie eine Versicherungsbescheinigung beantragen. Die Beiträge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung werden zwischen dem Au Pair und der Gastfamilie geteilt. 
 
Beachten Sie, dass Bewerber die weniger als drei Monate in der Schweiz bleiben lediglich registriert werden müssen. 
 

Ein Au Pair aus einem Nicht-EU-Land aufnehmen

Die Bestimmungen für Nicht-EU-Bürger sind etwas anders. Die Teilnahmebedingungen sind folgende: 
  • Alter: 18 - 30 Jahre alt
  • Mittlerer Schulabschluss
  • Das Heimatland des Au Pairs muss eine diplomatische Beziehung zur Schweiz haben
  • Der Bewerber muss berechtigt sein, das Visum zu beantragen. 
Bedenken Sie bitte, dass Sie zwar einen passenden Kandidaten auf AuPair.com suchen können, Sie sich dennoch bei einer Agentur, die vom SECO anerkannt ist registrieren müssen. Nachdem Sie den Vertrag unterzeichnet haben, gehen Sie dann folgende Schritte: 

1. Wählen Sie eine Agentur

Sprechen Sie mit Ihrem Au Pair darüber, bei welcher Agentur Sie sich registrieren. 

2. Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Da das Au Pair ein/e Angestellte/r ist, müssen Sie eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beim Kantonalen Migrationsbüro beantragen. Hierfür brauchen Sie folgende Dokumente: 
  1. Antrag der vom Kanton bereitgestellt wird
  2. Kopie des Reisepasses
  3. Vertrag
  4. Bestätigung der Agentur
  5. Bescheinigung über die Anmeldung zu einem Sprachkurs
  6. Registrierung bei einer schweizerischen Krankenversicherung
Die Überprüfung der Dokumente kann einige Wochen dauern.

3. Dokumente für das Visum

Teilnehmer, die ein Visum beantragen müssen, müssen Dokumente bei der Schweizer Botschaft in ihrem Heimatland vorlegen. Zusammen mit diesen Dokumenten müssen auch der Pass, die Geburtsurkunde und der Vertrag vorgelegt werden. 
Alle Dokumente müssen auf Englisch oder einer der offiziellen Sprachen der Schweiz sein. Sind sie das nicht, müssen Sie übersetzt und beglaubigt werden. 

4. Registrierung

Innerhalb von acht Tagen nach der Ankunft des Au Pairs, muss es registriert werden. Dafür brauchen Sie den Pass des Au Pairs sowie ein paar andere Dokumente, abhängig vom Kanton. Die Registrierung dient dazu, einen Ausweis von der Einwanderungsbehörde zu erhalten. Dieser dient wiederum als Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.

5. Versicherung

Das Au Pair ist ein/e Angestellte/r in der Schweiz. Deshalb müssen von dem monatlichen Taschengeld Abzüge bezahlt werden. Hierfür müssen Sie eine Versicherungsbescheinigung beantragen. Die Beiträge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung werden zwischen dem Au Pair und der Gastfamilie geteilt. 


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