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Die Gastfamilie muss sich auf die Einsatzbereitschaft ihres Au Pairs verlassen können. Oft sind beide Eltern arbeitstätig und somit auf die Unterstützung ihres Au Pairs in der Kinderbetreuung sowie im Haushalt angewiesen. Ein Au Pair sollte eine gewisse
Belastbarkeit mitbringen, da der
Job nicht immer stressfrei ist und oft starke Nerven verlangt. Außerdem ist eine gewisse Fitness für viele Aktivitäten mit Kindern von Vorteil.
Um den gesundheitlichen Zustand der KandidatIn aufzuzeigen, ist ein
ärztliches Attest ein gutes Hilfsmittel. Die Gastfamilie entscheidet dabei welche Informationen in diesem Attest abgebildet werden sollen. Das Attest sollte vor dem Aufenthalt im Heimatland des Au Pairs von einem Allgemeinarzt erstellt werden.
Die Kosten dafür sollten von der Gastfamilie getragen werden.
In diesem Abschnitt des ärztlichen Attests sollten sowohl alle aktuellen und chronischen Krankheiten des Au Pairs als auch alle regelmäßig eingenommenen Medikamente vermerkt werden. Gegebenenfalls kann hier auch ein Schwangerschafts-sowie Drogentest durchgeführt werden. Generelle Informationen, wie bspw. das Gewicht und die Größe des Au Pairs könnten ebenso von Interesse für die Gastfamilie sein.
Für die Gastfamilie ist die Information von Allergien des Au Pairs essentiell. Wenn das Au Pair bspw. intolerant auf bestimmte
Nahrungsmittel reagiert, muss sich die Gastfamilie auf eine spezielle Ernährung der KandidatIn vorbereiten und sich Gedanken machen, ob dies mit der eigenen Ernährungsweise kompatibel ist.
Ansteckende Krankheiten, wie bspw. Tuberkulose, Hepatitis und AIDS/HIV, kommen in manchen Ländern häufiger vor als in anderen. Alle diese Krankheiten lassen sich mittels eines Tests überprüfen. Dieser sollte im Heimatland des Au Pairs durchgeführt werden.
Ist der Impfstatus des Au Pairs ausreichend? Für einige Länder sind bestimmte Impfungen gefordert oder empfohlen. Der Hausarzt oder Reisemediziner kann über die entsprechend benötigten Impfungen aufklären. Dabei sollten dem Arzt folgende Informationen mitgeteilt werden: das Reiseziel, die Aufenthaltszeit, der individuelle Impfstatus sowie eventuelle Grunderkrankungen. Der Termin sollte vier bis sechs Wochen vor Reiseantritt festgelegt werden, damit der Impfschutz vollständig gegeben ist.
Bei
Vorerkrankungen des Au Pairs verlangt der Versicherer meist eine Selbstauskunft. Der Vertrag bestimmt inwiefern die Vorerkrankung in der
Versicherung mit inbegriffen ist. Die Behandlung von Vorerkrankungen sowie chronischen Krankheiten wird von den meisten Au Pair Versicherungen nicht übernommen. Die Vorerkrankung sollte sechs Monate vor Antritt des Aufenthalts stabil und nicht behandlungsbedürftig sein.