Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz brauchen eine Aufenthaltsgenehmigung um Au Pair in Dänemark zu werden. Laut des
Au Pair Programms in Dänemark, müssen sich Au Pair und Gastfamilie gleichermaßen darum kümmern. Das sieht wie folgt aus:
1. Case Order ID
Das Au Pair und die Gastfamilie müssen eine Case Order ID anfordern und eine Gebühr zahlen. Diese ID muss im Antrag angegeben werden. Die Gebühr wird nicht zurückerstattet, wenn der Antrag abgelehnt wird.
2. Biometrische Daten
Das Au Pair muss biometrische Daten abgeben, also ein biometrisches Foto vom Gesicht, sowie Fingerabdrücke. Diese Daten werden auf einem Chip auf der Aufenthaltsgenehmigung gespeichert.
Hier findet ihr alle aktuellen Infos.
Antrag
Du kannst den Antrag entweder online oder gedruckt einreichen. Sowohl Au Pair als auch Gastfamilie müssen an dem Antrag arbeiten- Wenn die Familie den online Antrag beginnt, muss das Au Pair diesen online abschließen. Deshalb sollten beide vorher besprechen, welche Art der Beantragung ihnen zusagt.
Online-Antrag
Die Gastfamilie beginnt mit dem Beantragungsprozess indem sie sich mit ihrer NemID einloggt. Hier muss Teil 1 von der Familie ausgefüllt werden. Dann erhält die Familie eine Referenznummer und ein Passwort für Part 2. Diese Daten müssen dann an das Au Pair weitergegeben werden, damit das Au Pair fortfahren kann. Falls Au Pair und Gastfamilie noch etwas Zeit brauchen, um weitere Dokumente zusammenzutragen, kann der Antrag jederzeit gespeichert werden, muss aber innerhalb von 30 Tagen vervollständigt werden. Der Antrag befindet sich auf der Website von
New to Denmark.
Druck-Version des Antrags
Auf der Webseite kann man auch alle Dokumente herunterladen und am Computer oder handschriftlich ausfüllen.
Zusätzliche Informationen
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Das Au Pair kann eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 24 Monate erhalten. Der Aufenthalt darf jedoch nicht länger dauern, als im Vertrag vereinbart wurde.
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Wenn die Genehmigung für weniger als 24 Monate gültig ist, kann das Au Pair auch eine Verlängerung beantragen. Diese Beantragung muss vor Ablauf des Visums erfolgen.
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Das Au Pair braucht einen gültigen Reisepass, der auch noch nach dem Aufenthalt seine Gültigkeit behält.
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Halter des Working Holiday Visums können den Aufenthalt von 12 Monaten nicht verlängern.
Dänemark hat ein Working Holiday Abkommen mit Argentinien, Australien, Kanada, Chile, Japan, Neuseeland und Südkorea. Das Programm erlaubt es, jungen Menschen dieser Länder eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 12 Monate zu erhalten.
Die Teilnehmer können während dieser Zeit arbeiten und Geld für einen Urlaub sparen. Und hier ist das Stichwort, dass Urlaub sollte der Hauptgrund dieses Trips sein.
Die Voraussetzungen sind für jede Nationalität unterschiedlich und sind manchmal weniger streng als die Vorgaben des offiziellen Au Pair Programms. Manche Teilnehmer dürfen z.B. bis zu 35 Jahre alt sein. Die Bewerber müssen zudem genügend Ersparnisse vorweisen können, um die ersten Tage ihres Aufenthalts finanzieren zu können.
Land |
Altersanforderungen |
Erspartes |
Argentinien |
18 - 30 |
15 000 DKK |
Australien |
18 - 30 |
18 000 DKK |
Kanada |
18 - 35 |
15 000 DKK |
Chile |
18 - 30 |
15 000 DKK |
Japan |
18 - 30 |
15 000 DKK |
Neuseeland |
18 - 30 |
24 000 DKK |
Südkorea |
18 - 30 |
15 000 DKK |