Die Voraussetzungen für Au Pairs sind für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger gleich. Dennoch gibt es einige Ausnahmen. Die Voraussetzungen werden nachfolgend beschrieben.
Die Anforderungen an Au Pairs in Dänemark sind identisch für Bewerber aus der EU und dem EU-Ausland. Ausnahmen gelten für Bürger Kanadas, Neuseelands, Chiles, Japans, Argentiniens, Südkoreas und Australiens, welche ein Working Holiday Visum beantragen müssen, um für einen Kulturaustausch nach Dänemark zu kommen. Lies hier mehr zu den Voraussetzungen für Au Pairs in Dänemark.
Anforderungen an Au Pairs in Dänemark
Die Voraussetzungen für Au Pairs sind für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger gleich. Ausnahmen gibt es für Bürger aus Kanada, Neuseeland, Chile, Japan, Argentinien, Südkorea und Australien, die ein Working Holiday Visum beantragen müssen, um an dem Kulturaustausch teilzunehmen. Die Voraussetzungen werden nachfolgend beschrieben.
Wenn du nach Dänemark möchtest, rät AuPair.com dazu, diesen Artikel unbedingt zu lesen, egal welcher Nationalität du angehörst.
Der Vertrag ist Teil deines Bewerbungsprozesses. Sprich mit der Gastfamilie über Konditionen eurer Kooperation und unterschreibe den Vertrag bevor du das Visum beantragst.
4. Reisekosten
Im Falle von Dänemark ist die Gastfamilie dafür verantwortlich, ein Hin- und Rückflugticket zu kaufen, wenn das Au Pair nicht aus der EU/EWR kommt.