Auf dieser Seite geben wir dir alle wichtigen Informationen zum Au Pair Vertrag und zur Versicherung in Frankreich.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Au Pair Programmen in Frankreich: das Stagiaire aide familial étranger und das
Salarié Au Pair.
Wenn wir uns auf das Au Pair Programm beziehen, betrachten wir das Au Pair als Stagiaire aide familial étranger.
Frankreich gibt keinen spezifischen Vertrag für den Au Pair Aufenthalt vor. Deshalb könnt ihr unseren
Au Pair Vertrag verwenden. Der Teilnehmer und die Gastfamilie müssen diesen unterschreiben. Das Au Pair muss diesen zur
Beantragung des Visums in der Botschaft mitbringen. Das Dokument sollte folgende Punkte beinhalten:
Kündigung des Vertrags
Manchmal kommen Au Pairs und Gastfamilien nicht miteinander zurecht oder haben Probleme, die scheinbar nicht zu lösen sind. In diesem Fall haben beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.
Sobald sie sich dazu entschlossen haben, die Kooperation zu beenden, hat die Familie zwei Wochen Zeit, ein
neues Au Pair zu finden und das Au Pair hat umgekehrt zwei Wochen Zeit, eine neue
Gastfamilie zu finden. Während dieser Zeit bleibt das Arbeitsverhältnis weiter bestehen. Wenn das Au Pair ein
Visum für Frankreich braucht und keine neue Gastfamilie findet, muss es zurück in sein Heimatland.
Die Sozialversicherung (Securité Sociale) kümmert sich auch um die Krankenversicherung in Frankreich und kann bis zu 80 % der Krankenhauskosten abdecken. Bürger der EU haben einen Vorteil durch die Europäische Krankenversicherung, welche ein paar Leistungen abdeckt. Au Pairs aus anderen Ländern müssen unbedingt eine private Krankenversicherung abschließen.
Krankenversicherung für EWR Bürger in Frankreich
Die Teilnehmer aus EWR Ländern profitieren von der französischen Krankenversicherung, wenn sie die
Europäische Krankenversicherungskarte haben. Das Au Pair muss diese vor der Abreise im Heimatland beantragen.
Es ist besonders wichtig, dass sich Au Pairs bei Ihren Versicherungen erkundigen, da die Leistungen, die abgedeckt werden, von dem Zeitraum, des Versicherungsanbieters und der Art der Versicherung (Familienversicherung etc.) abhängig ist.
Die Leistungen sind von Land zu Land verschieden. In Frankreich deckt die EHIC keine private Behandlung ab. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden muss das Au Pair durch eine französische Krankenversicherung (Conventionné) abgedeckt sein. Conventionné praktizierende fallen in eine der folgenden Kategorien:
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Secteur 1: conventionné Ärzte die die offizielle Sozialversicherungssumme verlangen.
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Secteur 2: conventionné Ärzte, die eine zusätzliche Gebühr zu der offiziellen Summe verlangen.
Französische Gastfamilien müssen ihr Au Pair bei der URSSAF und der Sozialversicherung registrieren. Damit erhalten die Teilnehmer eine Sozialversicherungsnummer. In jedem Fall rät AuPair.com dazu eine zusätzliche Reiseversicherung, die auch eine Haftpflicht- und Unfallversicherung umfasst, abzuschließen.
Krankenversicherung für Nicht-EWR-Bürger in Frankreich
Teilnehmer aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, brauchen eine private Krankenversicherung, deren Kosten von der Gastfamilie getragen werden. Die entsprechenden Arrangements sollten vor der Reise gemacht werden, da die Grenzkontrolle womöglich auch nach diesen Dokumenten fragt.
Autoversicherung und Führerschein
Wenn der Teilnehmer während des Aufenthalts Autofahren muss, braucht er einen gültigen
Führerschein der EU. Der Teilnehmer kann für eine unbegrenzte Zeit fahren, solange keine Strafen vorhanden sind, er mindestens 18 Jahre alt ist und sich an medizinische Vorgaben (z.B. Brillen) hält.
Wenn das Au Pair einen Führerschein hat, der nicht aus der EU ist, darf es höchstens ein Jahr damit in Frankreich fahren, solange die folgenden Kriterien erfüllt sind:
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Der Führerschein wurde im Heimatland des Au Pairs ausgestellt
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Das Au Pair ist älter als 18
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Dem Führerschein muss eine beglaubigte Übersetzung oder ein Internationaler Führerschein beiliegen.
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Der Teilnehmer hält sich an alle medizinischen Vorgaben (z.B. Brillen)
Der Teilnehmer sollte sicherstellen, dass die Versicherung auch Verkehrsunfälle abdeckt. Sprich deshalb mit der Gastfamilie über die Nutzung des Autos.