Au Pair in Holland: Visum und Informationen

Die Bewerber (18 bis 25 Jahre) benötigen:
  • Einen Reisepass
  • Einen Vertrag, der von einer offiziellen Agentur ausgestellt wurde
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Eintrag in die Städtische Personaldatenbank (BRP)
  • Eine Versicherung
  • nicht verheiratet und keine Kinder oder Pflegekinder

Au Pair Visumsprozess

Bürger aus Nicht-EU-Ländern müssen ein Visum beantragen, um in den Niederlanden Au Pair zu werden. Junge Leute zwischen 18 und 30 Jahren können sich auf ein Visum für die Niederlande bewerben. Dennoch müssen sie je nach Nationalität noch einige Voraussetzungen erfüllen:

1. Reisepass

Teilnehmer benötigen einen Reisepass, der mindestens für die Länge des Aufenthalts gültig ist. 

2. Vertrag

Ein offizieller Vertrag einer designierten Agentur muss von Au Pair und Gastfamilie unterschrieben werden.

3. Agentur

Gastfamilien müssen sich mit einer von der IND bewilligten Agentur arrangieren. Die Agentur übernimmt die Organisation einer MVV (Temporäre Aufenthaltsgenehmigung) oder VVR (Reguläre Aufenthaltsgenehmigung). Die Agentur stellt dem Au Pair auch die notwendigen Unterlagen zur Verfügung, um den Familienstand und die Nicht-Elternschaft zu bestätigen.

4. Termin

Teilnehmer müssen zu einem Termin mit der Niederländischen Botschaft in ihrem Heimatland gehen und dort die gewünschten Unterlagen vorzeigen.

5. Aufenthaltsgenehmigung

Teilnehmer dürfen vorher keine Aufenthaltsgenehmigung im Zuge eines Austauschprogramms erhalten haben.

6. Basisregistratie Personen (BRP)

Die Gastfamilie muss in der Basisregistratie Personen (BRP) registriert sein.

7. Vorherige Erfahrung

Das Au Pair hat noch nie für die Gastfamilie gearbeitet.

8. Krankenversicherung

Teilnehmer müssen während ihres Aufenthalts versichert sein. In manchen Fällen ist es möglich, während der ersten vier Monate nach der Ankunft des Au Pairs eine Krankenversicherung in Holland abzuschließen. Wir empfehlen, all diese Infos mit deiner authorisierten Agentur abzuklären.
 
AuPair.com empfiehlt Teilnehmern die Botschaft oder das Konsulat zu kontaktieren, um vor der Bewerbung all diese Punkte mit den zuständigen Behörden besprochen zu haben.

Was noch?

  • Nach der Ankunft des Au Pairs muss die Gastfamilie es registrieren lassen und ihm helfen, eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde zu bekommen.
  • Visum und Aufenthaltsgenehmigung erlauben es dem Au Pair nicht, Jobs außerhalb der Gastfamilie anzunehmen.
  • Der Visumsprozess kann einige Wochen dauern.
  • Bürger Australiens, Kanadas, Japans, Monacos, Neuseelands, der USA, Südkoreas und der Vatikanstadt benötigen lediglich ein VVR.
  • Bitte beachtet, dass das Au Pair Jahr beginnt, sobald das Visum ausgestellt wurde.
 


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