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In einigen Ländern, wie Norwegen, Schweden und Italien müssen Au Pairs Steuern von ihrem Gehalt bezahlen. In anderen Ländern erhalten Au Pairs ein ganz normales Taschengeld, von welchem sie keine Steuern zahlen müssen.
Obwohl ein Au Pair eine recht günstige Form der Kinderbetreuung ist, denken viele Familien darüber nach, wie sie die Kosten von der Steuer absetzen können.
In einigen Ländern ist dies möglich. So auch seit 2012 in Deutschland. Hier gilt, dass die Kosten für die Kinderbetreuung zu einer Höhe von zwei Dritteln der Betreuungskosten, jedoch maximal 4000 € pro Kind von der Steuer abgesetzt werden können.
Der Vertrag ist deshalb auch in diesem Fall ein sehr wichtiges Dokument. Denn hier sollte die Arbeitszeit des Au Pairs genau dokumentiert werden. Er gilt auch für das Finanzamt als Nachweis dafür, dass das Au Pair mit der Kinderbetreuung beauftragt wurde. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch
hier.
Wie funktioniert's?
Für die
Au Pair Kosten kommen zwei Arten der Steuervergünstigung in Betracht: Die Kinderbetreuungskosten und die haushaltsnahen Dienstleistungen. Da Au Pairs auch kleine Aufgaben im Haushalt erledigen, geht der Staat von einem Verhältnis von 50:50 aus. Sollten Sie jedoch geltend machen wollen, dass das Au Pair deutlich mehr Aufgaben in der Kinderbetreuung erledigt, sollten Sie dies im Vertrag festhalten, z.B 85% Kinderbetreuung, 15% leichte Hausarbeiten.
Zudem sollten Sie das Taschengeld immer auf das
Konto des Au Pairs überweisen und niemals bar auszahlen, damit die Ausgaben besser nachvollzogen werden können. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht berücksichtigt. Auf Nachfrage müssen entsprechende Kontoauszüge, die die Zahlungen bestätigen, vorgelegt werden können.
Zu den Kosten, die laut Finanzamt von der Steuer abgesetzt werden können, gehören grundsätzlich alle Ausgaben, die einen Geldwert haben. So zählen auch Unterkunft, Kost, sonstige Sachleistungen, Fahrtkosten, wie ein Monatsticket für die öffentlichen Verkehrsmittel, sowie die Versicherungen des Au Pairs dazu. Wenn die Gastfamilie Reisekosten des Au Pairs trägt, können auch diese steuerlich abgesetzt werden.
Sie können die Kosten für Ihr Au Pair als Kinderbetreuungskosten auch in Form eines Lohnsteuer-Freibetrags vermerken lassen. So zahlen Sie von vornherein weniger Abgaben und müssen nicht erst auf die Steuerrückzahlung warten.