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Sind die Kosten für ein Au Pair steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich ja, was die Aufnahme eines Au Pairs noch günstiger macht!
Für die Kosten des Au Pairs gibt es zwei Arten von Steuererleichterungen: Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Erfahren Sie mehr Details in diesem Artikel. 

In einigen Ländern, wie Norwegen, Schweden und Italien müssen Au Pairs Steuern von ihrem Gehalt bezahlen. In anderen Ländern erhalten Au Pairs ein ganz normales Taschengeld, von welchem sie keine Steuern zahlen müssen. 
Obwohl ein Au Pair eine recht günstige Form der Kinderbetreuung ist, denken viele Familien darüber nach, wie sie die Kosten von der Steuer absetzen können. 
 
In einigen Ländern ist dies möglich. So auch seit 2012 in Deutschland. Hier gilt, dass die Kosten für die Kinderbetreuung zu einer Höhe von zwei Dritteln der Betreuungskosten, jedoch maximal 4000 € pro Kind von der Steuer abgesetzt werden können. 
Der Vertrag ist deshalb auch in diesem Fall ein sehr wichtiges Dokument. Denn hier sollte die Arbeitszeit des Au Pairs genau dokumentiert werden. Er gilt auch für das Finanzamt als Nachweis dafür, dass das Au Pair mit der Kinderbetreuung beauftragt wurde. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch hier

Wie funktioniert's?

Für die Au Pair Kosten kommen zwei Arten der Steuervergünstigung in Betracht: Die Kinderbetreuungskosten und die haushaltsnahen Dienstleistungen. Da Au Pairs auch kleine Aufgaben im Haushalt erledigen, geht der Staat von einem Verhältnis von 50:50 aus. Sollten Sie jedoch geltend machen wollen, dass das Au Pair deutlich mehr Aufgaben in der Kinderbetreuung erledigt, sollten Sie dies im Vertrag festhalten, z.B 85% Kinderbetreuung, 15% leichte Hausarbeiten.
Zudem sollten Sie das Taschengeld immer auf das Konto des Au Pairs überweisen und niemals bar auszahlen, damit die Ausgaben besser nachvollzogen werden können. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht berücksichtigt.  Auf Nachfrage müssen entsprechende Kontoauszüge, die die Zahlungen bestätigen, vorgelegt werden können.

Zu den Kosten, die laut Finanzamt von der Steuer abgesetzt werden können, gehören grundsätzlich alle Ausgaben, die einen Geldwert haben. So zählen auch Unterkunft, Kost, sonstige Sachleistungen, Fahrtkosten, wie ein Monatsticket für die öffentlichen Verkehrsmittel, sowie die Versicherungen des Au Pairs dazu. Wenn die Gastfamilie Reisekosten des Au Pairs trägt, können auch diese steuerlich abgesetzt werden. 

Sie können die Kosten für Ihr Au Pair als Kinderbetreuungskosten auch in Form eines Lohnsteuer-Freibetrags vermerken lassen. So zahlen Sie von vornherein weniger Abgaben und müssen nicht erst auf die Steuerrückzahlung warten. 
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Nachzulesen ist dies im Einkommenssteuergesetz unter § 10 Abs. 1 Nr. 5.
 
Welche Bedingungen müssen wir erfüllen, um ein Au Pair aufnehmen zu können?
Es gibt drei wichtige Anforderungen, um ein Au Pair zu beherbergen: Sie müssen dem Au Pair ein eigenes Zimmer und Verpflegung stellen sowie ein monatliches Taschengeld zahlen können. Wir raten dazu, die Liste der Anforderungen an Gastfamilien durchzugehen. Wenn Sie als Gastfamilie diese Anforderungen erfüllen, können Sie sich auf unserer Website registrieren und ein Au Pair suchen, dass zu Ihnen und Ihrer Familie passt.
Wer sollte für die Reisekosten aufkommen?
Wir empfehlen den Gastfamilien, die Au Pairs mit den Reisekosten zu unterstützen, auch wenn es nicht Ihre Pflicht ist, dies zu tun. In jeder Situation muss das Au Pair die Kosten zum Teil tragen. Wenn die Gastfamilie das Au Pair unterstützen möchte, kann die Familie die Kosten, die das Au Pair für das Ticket hatte, in monatlichen Raten auf das Taschengeld aufschlagen. Im Falle von Au Pair USA und China werde die Kosten für das Ticket voll von der Familie übernommen. 
 
Wir empfehlen dieses Thema vor der Ankunft des Au Pairs zu besprechen und die Konditionen im Vertrag mit dem Au Pair festzuhalten. Erfahren Sie mehr über weitere Kosten für Au Pairs und über die Kosten für die Gastfamilie.
Wie bekommt ein Au Pair ein Visum?
AuPair.com ist eine Online-Matching-Plattform, deshalb arbeiten wir selbst nicht mit den Botschaften zusammen. Natürlich möchten wir Sie trotzdem bestmöglich beraten. Normalerweise ist die beste Quelle für Informationen die Botschaft des Gastlandes im Heimatland des Au Pairs. Voraussetzungen variieren je nach Nationalität des Au Pairs und des Gastlandes, aber meistens braucht das Au Pair einen Einladungsbrief der Gastfamilie und einen unterzeichneten Vertrag, um einen Visumsantrag zu stellen. Andere Dokumente könnten unterschiedlich sein und variieren mit jedem individuellen Fall. Im  Fall der USA ist der volle Service einer Agentur notwendig.   
 


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