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Au-pair in Finnland: Programmvoraussetzungen
Um als Au-pair in Finnland arbeiten zu können, musst du zwischen 18 und 30 Jahre alt sein, über Grundkenntnisse in Finnisch oder Schwedisch sowie in der finnischen Kultur verfügen und noch nie zuvor als Au-pair gearbeitet haben. Du unterstützt eine Gastfamilie bei der Kinderbetreuung und leichter Hausarbeit mit max. 25 Wochenstunden und erhältst dafür freie Kost und Logis sowie ein monatliches Taschengeld von mindestens 340 € netto.
Finnland ist ein großartiges Au-pair-Ziel für Bewerber, die das nordische Familienleben kennenlernen, ihr Finnisch oder Schwedisch verbessern und mehr über die finnische Kultur erfahren möchten.
Programmvoraussetzungen
Alles, was du wissen musst, um am Au-pair-Programm in Finnland teilzunehmen
Für Au-pairs
-
Alter: 18–30 Jahre
-
Keine frühere Tätigkeit als Au-pair in Finnland oder einem anderen Land
-
Grundkenntnisse in Finnisch oder Schwedisch sowie der finnischen Kultur
-
Diese Sprach- oder Kulturkenntnisse müssen vor der Einreise nach Finnland im Ausland erworben worden sein
-
Einschreibung in einen Sprach- oder Kulturkurs in Finnland
-
Keine enge Verwandtschaft mit der Gastfamilie
-
Private Kranken- und Unfallversicherung für den gesamten Aufenthalt
-
Aktuelles Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
-
Schriftliche Vereinbarung mit der Gastfamilie
Erfüllst du alle Voraussetzungen? Dann beginne mit der Suche nach einer Gastfamilie in Finnland. Falls nicht, schau dir andere Länder an, in denen du Au-pair werden kannst.
Für Gastfamilien
-
Bereitstellung eines privaten Zimmers und Vollverpflegung für das Au-pair
-
Möglichkeit, mindestens 340 € netto pro Monat als Taschengeld zu zahlen
-
Sicherstellen, dass das Au-pair für den gesamten Aufenthalt kranken- und unfallversichert ist
-
Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Au-pair
-
Dem Au-pair muss ausreichend Zeit eingeräumt werden, um an Sprach- und Kulturkursen teilzunehmen
-
Die Aufgaben des Au-pairs dürfen nicht über den Umfang von Hausarbeit und Kinderbetreuung hinausgehen, der normalerweise von anderen Familienmitgliedern erledigt wird
Erfüllt ihr alle Voraussetzungen? Dann startet eure Suche nach einem Au-pair in Finnland. Falls nicht, zieht andere verfügbare Programme in Betracht.
Für Au-pairs
- Alter: 18–30 Jahre
- Keine frühere Tätigkeit als Au-pair in Finnland oder einem anderen Land
- Grundkenntnisse in Finnisch oder Schwedisch sowie der finnischen Kultur
- Diese Sprach- oder Kulturkenntnisse müssen vor der Einreise nach Finnland im Ausland erworben worden sein
- Einschreibung in einen Sprach- oder Kulturkurs in Finnland
- Keine enge Verwandtschaft mit der Gastfamilie
- Private Kranken- und Unfallversicherung für den gesamten Aufenthalt
- Aktuelles Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Schriftliche Vereinbarung mit der Gastfamilie
Erfüllst du alle Voraussetzungen? Dann beginne mit der Suche nach einer Gastfamilie in Finnland. Falls nicht, schau dir andere Länder an, in denen du Au-pair werden kannst.
Für Gastfamilien
- Bereitstellung eines privaten Zimmers und Vollverpflegung für das Au-pair
- Möglichkeit, mindestens 340 € netto pro Monat als Taschengeld zu zahlen
- Sicherstellen, dass das Au-pair für den gesamten Aufenthalt kranken- und unfallversichert ist
- Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Au-pair
- Dem Au-pair muss ausreichend Zeit eingeräumt werden, um an Sprach- und Kulturkursen teilzunehmen
- Die Aufgaben des Au-pairs dürfen nicht über den Umfang von Hausarbeit und Kinderbetreuung hinausgehen, der normalerweise von anderen Familienmitgliedern erledigt wird
Erfüllt ihr alle Voraussetzungen? Dann startet eure Suche nach einem Au-pair in Finnland. Falls nicht, zieht andere verfügbare Programme in Betracht.
Arbeitsbedingungen
- Maximal 25 Stunden pro Woche
- Mindestens 1 voller freier Tag pro Woche
- Mindestens 2 aufeinanderfolgende freie Tage jede zweite Woche
- Freizeit und freie Tage müssen in der schriftlichen Vereinbarung festgelegt werden
- Das Au-pair muss in Finnland in einen Kurs eingeschrieben sein
- Der Kurs kann auf Finnisch oder Schwedisch stattfinden oder es kann sich um einen anderen Kurs über die finnische Kultur und Gesellschaft handeln
- Die Gastfamilie muss dem Au-pair genügend Zeit geben, um Sprachkurse zu besuchen
- Kursdetails müssen in der schriftlichen Vereinbarung enthalten sein
- Kinderbetreuung, leichte Hausarbeit und alltägliche Familienaufgaben
- Das Au-pair ist keine Haushaltshilfe. Wenn der Zweck des Aufenthalts Hausarbeit ist, wird eine andere Erlaubnis benötigt
- Der Aufenthalt muss ein kultureller Austausch bleiben und darf keine gewöhnliche Beschäftigung sein
Details zu Au-pair-Aufgaben und zum Arbeitsplan ansehen.
- Private Kranken- und Unfallversicherung ist für den gesamten Aufenthalt erforderlich
- Eine reine Arbeitsunfallversicherung reicht nicht aus
- Die Versicherung muss alle medizinischen und pharmazeutischen Kosten in Finnland ohne Einschränkungen abdecken
- Fahrregelungen sollten vorab zwischen Au-pair und Gastfamilie vereinbart werden
- Wenn Autofahren erwartet wird, sollte die Familie vor Beginn des Aufenthalts Führerscheingültigkeit, Versicherungsschutz und Verantwortung bei Schäden klären
Gastfamilien bieten Au-pairs:
Unterkunft
Die Gastfamilie muss dem Au-pair während des Aufenthalts ein privates Zimmer bereitstellen. Das Zimmer muss ausreichend groß sein, ein Fenster haben und vollständig für die Nutzung durch das Au-pair möbliert sein.Mahlzeiten
Das Au-pair muss Vollverpflegung von der Gastfamilie erhalten.Taschengeld
Die Gastfamilie muss im Jahr 2026 mindestens 340 € netto pro Monat zahlen.Sprachkurs
Das Au-pair muss in Finnland einen Sprach- oder Kulturkurs besuchen. Die Gastfamilie muss ausreichend Zeit für die Teilnahme ermöglichen.Krankenversicherung
Die Gastfamilie muss sicherstellen, dass das Au-pair eine private Kranken- und Unfallversicherung hat, die den gesamten Aufenthalt in Finnland abdeckt.Transport
Auf der Hauptseite zum Au-pair-Programm gibt es keine spezielle offizielle Regelung zur Unterstützung bei Transportkosten. Wenn Transport für Kinderbetreuung oder Kurse erforderlich ist, sollte dies individuell vereinbart werden.Rechtliche Unterstützung
Die schriftliche Vereinbarung muss die wichtigsten Bedingungen des Aufenthalts enthalten. Die Gastfamilie kann den Status des Antrags verfolgen, wenn das Au-pair eine Vollmacht erteilt.Alles, was du wissen musst
Entdecke unsere umfassenden Ratgeber, damit deine Au-pair-Reise reibungslos und erfolgreich verläuft
- Einreisebestimmungen für EU- und Nicht-EU-Bewerber
- Visum- und Aufenthaltserlaubnisanträge
- Rechtliche Schritte nach der Ankunft in Finnland
Entdecke Finnland
Vertragsinformationen
Deine Vereinbarung verstehen
Wenn du nicht bei deiner ursprünglichen Gastfamilie bleiben kannst und deine Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist, kannst du zu einer neuen Gastfamilie wechseln, ohne eine neue Au-pair-Erlaubnis zu beantragen.
- Unterkunft, Rechte und Pflichten während des Au-pair-Aufenthalts
- Taschengeld und andere Mittel zur Unterstützung
- Arbeitsaufgaben und wie sich die maximal 25 Stunden auf die Woche verteilen
- Zeiten, zu denen das Au-pair für Aufgaben verfügbar sein muss
- Freizeit und freie Tage
- Kurse, die das Au-pair besuchen wird
Au-pair-Programmkosten in Finnland
Für Gastfamilie und Au-pair
Die Gastfamilie zahlt
- Taschengeld: mindestens 340 € netto pro Monat
- Unterkunft: privates Zimmer im Zuhause der Gastfamilie
- Verpflegung: Vollverpflegung während des Aufenthalts
- Versicherung: private Kranken- und Unfallversicherung für den gesamten Aufenthalt
Das Au-pair zahlt
- Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis: 530 € online / 630 € in Papierform für Nicht-EU-Bewerber
- Kurs: Gebühren für Sprach- oder Kulturkurse, sofern nichts anderes vereinbart wurde
- Persönliche Ausgaben: Handy, Freizeit und zusätzliche Reisen
- Extras: andere alltägliche Ausgaben, die nicht durch Unterkunft, Verpflegung oder die erforderlichen Programmleistungen abgedeckt sind
Was noch?
- Das Au-pair darf erst mit dem Au-pair-Aufenthalt beginnen, wenn die Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Eine Aufenthaltserlaubnis für den Au-pair-Status erlaubt nur Au-pair-Aufgaben und gewährt kein allgemeines Recht, in Finnland zu arbeiten.
- Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Wenn du einen gültigen Impfnachweis für eine der aufgeführten Krankheiten hast, erfüllt dieser zwar einen Teil der Anforderungen an das Gesundheitszeugnis, für die anderen Krankheiten ist aber trotzdem ein aktuelles Gesundheitszeugnis erforderlich.
- EU-Staatsangehörige benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, müssen aber ihr Aufenthaltsrecht registrieren, wenn sie länger als 3 Monate in Finnland bleiben.
Was unsere Kunden über uns und unseren Service sagen:
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