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Au-pair in Island: Informationen zum Programm
Als Au-pair in Island lebst du (18-25 Jahre alt) bei einer Gastfamilie mit mind. einem Kind unter 18 Jahren und unterstützt sie mit maximal 30 Wochenstunden bei der Kinderbetreuung und leichter Hausarbeit. Du bekommst dafür kostenlose Unterkunft und Verpflegung sowie ein Taschengeld von mindestens 15.000 ISK pro Woche von der Familie. Das Au-pair-Programm in Island steht sowohl EU-/EFTA- als auch Nicht-EU-/EFTA-Bewerbern offen, allerdings unterscheiden sich die Regeln je nach Staatsangehörigkeit.
Island ist ein großartiges Ziel für Au-pairs, die nordische Kultur erleben, ihre Sprachkenntnisse verbessern und nah an der Natur leben möchten. Von Reykjavík bis zu Wasserfällen, Vulkanen und Gletschern bietet Island einen ganz anderen Alltag während des Aufenthalts bei einer Gastfamilie.
Programmvoraussetzungen
Alles, was du wissen musst, um am Au-pair-Programm in Island teilzunehmen
Für Au-pairs
-
18 bis 25 Jahre alt
-
Gültiger Reisepass oder Personalausweis
-
Keine Verwandtschaft mit der Gastfamilie
-
Unverheiratet und ohne Kinder
-
Fähigkeit, an Kinderbetreuung und Familienleben teilzunehmen
-
Für Nicht-EU-/EFTA-Bewerber: Erfüllung der Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis, einschließlich Versicherung und unterstützender Dokumente
Erfüllst du alle Voraussetzungen? Dann beginne mit der Suche nach einer Gastfamilie. Falls nicht, kannst du andere Länder in Betracht ziehen, in denen du Au-pair werden kannst.
Für Gastfamilien
-
Mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt im Haushalt
-
Mindestens ein Elternteil muss die isländische Staatsangehörigkeit oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen
-
Privates Zimmer für das Au-pair im Zuhause der Familie
-
Möglichkeit, Verpflegung und Taschengeld bereitzustellen (mindestens 15.000 ISK pro Woche)
-
Fähigkeit, die erforderlichen unterstützenden Dokumente bereitzustellen
-
Bei Nicht-EU-/EFTA-Fällen: Nachweis finanzieller Unterstützung für das Au-pair
Erfüllt ihr alle Voraussetzungen? Dann sucht nach passenden Au-pairs oder schaut euch unsere anderen verfügbaren Programme an.
Für Au-pairs
- 18 bis 25 Jahre alt
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Keine Verwandtschaft mit der Gastfamilie
- Unverheiratet und ohne Kinder
- Fähigkeit, an Kinderbetreuung und Familienleben teilzunehmen
- Für Nicht-EU-/EFTA-Bewerber: Erfüllung der Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis, einschließlich Versicherung und unterstützender Dokumente
Erfüllst du alle Voraussetzungen? Dann beginne mit der Suche nach einer Gastfamilie. Falls nicht, kannst du andere Länder in Betracht ziehen, in denen du Au-pair werden kannst.
Für Gastfamilien
- Mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt im Haushalt
- Mindestens ein Elternteil muss die isländische Staatsangehörigkeit oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen
- Privates Zimmer für das Au-pair im Zuhause der Familie
- Möglichkeit, Verpflegung und Taschengeld bereitzustellen (mindestens 15.000 ISK pro Woche)
- Fähigkeit, die erforderlichen unterstützenden Dokumente bereitzustellen
- Bei Nicht-EU-/EFTA-Fällen: Nachweis finanzieller Unterstützung für das Au-pair
Erfüllt ihr alle Voraussetzungen? Dann sucht nach passenden Au-pairs oder schaut euch unsere anderen verfügbaren Programme an.
Arbeitsbedingungen
- Bis zu 30 Stunden pro Woche (nicht verhandelbar)
- Nicht mehr als 5 Stunden pro Tag
- Babysitting zählt zu den Gesamtstunden
- Tagsüber (Au-pairs dürfen nachts nicht arbeiten)
- Mindestens 1 freier Tag pro Woche
- Mindestens 1 Wochenende pro Monat
- 1 Woche frei nach 26 Wochen Arbeit
- Feiertage sollten besprochen werden
- Der Sprachkurs ist nicht verpflichtend, wird aber wärmstens empfohlen
- Kursregelungen sollten individuell vereinbart werden
- Das Au-pair trägt die Kosten, die Gastfamilie kann jedoch unterstützen
- Kinderbetreuung und Babysitting
- Leichte Hausarbeit rund um Kinder und Familienleben
- Nicht-EU-/EFTA-Au-pairs dürfen nicht außerhalb der Familie arbeiten
Details zu den Aufgaben und dem Arbeitsplan des Au-pairs.
- EU-/EFTA-Au-pairs können die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen
- Zusätzliche private Versicherung wird empfohlen
- Nicht-EU-/EFTA-Au-pairs müssen privat versichert sein
- Gastfamilien müssen die Kosten der Krankenversicherung übernehmen
- Private Versicherung muss mindestens für die ersten 6 Monate des Aufenthalts gültig sein
- Private Versicherung muss eine Mindestdeckung von 2.000.000 ISK haben
- Vorab prüfen, ob der Führerschein des Au-pairs in Island gültig ist
- Ein ausländischer Führerschein kann nach 6 Monaten dauerhaftem Wohnsitz in Island umgetauscht werden
Gastfamilien bieten Au-pairs:
Unterkunft
Das Au-pair muss Zugang zu einem abschließbaren privaten Zimmer zur alleinigen Nutzung haben. Das Zimmer muss sich im Haus der Gastfamilie befinden, ein Fenster mit Tageslicht haben, ausreichend beheizt und genügend möbliert sein.Mahlzeiten
Die Gastfamilie muss dem Au-pair 3 Mahlzeiten pro Tag bereitstellen.Taschengeld
Das Au-pair muss mindestens 15.000 ISK Taschengeld pro Woche erhalten. Ein höheres Taschengeld gibt der Gastfamilie nicht das Recht, dem Au-pair mehr Arbeit zu geben.Sprachkurs
Der Besuch eines Sprachkurses ist nicht verpflichtend. Wenn das Au-pair jedoch teilnehmen möchte, muss der Arbeitsplan dies ermöglichen. Das Au-pair ist für die Kosten des Sprachkurses verantwortlich, die Gastfamilie kann es aber teilweise oder vollständig unterstützen.Krankenversicherung
Für Nicht-EU-/EFTA-Au-pairs ist eine gültige Krankenversicherung in Island mit einer Mindestdeckung von 2.000.000 ISK für mindestens 6 Monate ab Registrierung des rechtlichen Wohnsitzes erforderlich.Transport
Die Gastfamilie ist für Transportkosten verantwortlich, die im Zusammenhang mit Kinderbetreuungsaufgaben entstehen. Zusätzlich muss die Gastfamilie mindestens die Hälfte der Reisekosten nach und aus Island übernehmen.Rechtliche Unterstützung
Die Gastfamilie stellt die für die Au-pair-Erlaubnis benötigten Dokumente bereit, darunter die Au-pair-Vereinbarung, den Nachweis der finanziellen Unterstützung und wohnungsbezogene Unterlagen.Alles, was du wissen musst
Entdecke unsere umfassenden Ratgeber, damit deine Au-pair-Reise reibungslos und erfolgreich verläuft.
- Visum- und Einreisebestimmungen für EU- und Nicht-EU-Bewerber
- Erforderliche Dokumente für Visum und Anmeldung
- Rechtliche Schritte und wichtige Informationen nach der Ankunft
Entdecke Island
Was unsere Kunden über uns und unseren Service sagen:
Svava's Familie, Island
Einfache und praktische Plattform. Wir sind echt zufrieden mit unserem au pair und freuen uns schon auf das nächste, nach ihrer Zeit hierMaria Elisa, italienisches
Au Pair in DeutschlandHallo, mein Name ist Maria Elisa aber alle nennen mich Mary, ich bin 17 Jahre alt und lebe in Rom. Während des Sommers 2024 hatte ich die Möglichkeit ein Au Pair in Deutschland, genauer gesagt in ❱❱
Bernd's Familie, Deutschland
Hat super geklappt. Und mit dem Au pair waren wir mehr als zufrieden.Angelina's Familie, Slowenien
Wir haben über aupair.com erfolgreich drei au pairs gefunden. Die Suche nimmt zwar Zeit in Anspruch, aber es ist hilfreich, alle Kandidaten an einem Ort zu finden und mit ihnen zu kommunizieren. ❱❱Vertragsinformationen
Deine Vereinbarung verstehen
Gastfamilien und Au-pairs sollten alle Bedingungen vor Beginn des Aufenthalts vereinbaren. Wenn das Au-pair die Gastfamilie wechselt, muss eine neue Vereinbarung eingereicht werden.
Beide Seiten können die Vereinbarung bei Bedarf vorzeitig beenden. Wenn die Gastfamilie den Vertrag beenden möchte, muss sie dem Au-pair eine Kündigungsfrist von 30 Tagen geben. Wenn das Au-pair den Aufenthalt beenden möchte, muss die Gastfamilie 15 Tage vorher informiert werden. Eine Kopie der Kündigung muss an die Directorate of Immigration gesendet werden. Wenn die Vereinbarung vorzeitig endet, muss das Au-pair Island möglicherweise verlassen, sofern nicht rechtzeitig eine neue Gastfamilie und eine neue gültige Vereinbarung gefunden werden.
- Arbeitsplan mit täglichen und wöchentlichen Stunden
- Hauptaufgaben und Verantwortlichkeiten
- Taschengeldbetrag
- Informationen zu freien Tagen und Urlaub
- Unterkunftsdetails
- Regelungen zu Reisekosten
- Details zur Krankenversicherung, falls erforderlich
- Unterschriften von Au-pair und Gastfamilie
Au-pair-Programmkosten in Island
Für Gastfamilie und Au-pair
Die Gastfamilie zahlt
- Taschengeld: mindestens 15.000 ISK pro Woche
- Unterkunft: privates Zimmer im Zuhause der Gastfamilie
- Verpflegung: Vollverpflegung während des Aufenthalts
- Krankenversicherung: erforderliche private Krankenversicherung für Nicht-EU-/EFTA-Au-pairs, gültig für mindestens 6 Monate mit Mindestdeckung von 2.000.000 ISK
- Reisekosten: mindestens die Hälfte der Reisekosten des Au-pairs nach und aus Island
- Unterstützung bei Genehmigungsangelegenheiten: Dokumente wie Au-pair-Vereinbarung, Nachweis finanzieller Unterstützung und wohnungsbezogene Unterlagen, falls erforderlich
Das Au-pair zahlt
- Persönliche Ausgaben: Handyvertrag, Freizeit und persönliche Dinge
- Teil der Reisekosten: wenn die Gastfamilie nicht den vollständigen Betrag übernimmt
- Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis: falls für Nicht-EU-/EFTA-Bewerber zutreffend; die aktuelle Gebühr für eine Au-pair-Aufenthaltserlaubnis beträgt 120.000 ISK
- Zusätzliche private Ausgaben: z. B. Hobbys oder andere Kosten außerhalb des täglichen Familienlebens
Was noch?
- Der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis als Au-pair wird abgelehnt, wenn er vor dem 18. Geburtstag oder nach dem 25. Geburtstag der Antragstellerin eingereicht wird.
- Wenn die Vereinbarung vorzeitig endet, ändern sich die Regeln zu den Reisekosten je nach Situation. Die Gastfamilie muss alle Reisekosten zahlen, wenn sie den Vertrag beendet, ohne dass das Au-pair gegen die Vereinbarung verstoßen hat, oder wenn das Au-pair wegen Krankheit nicht weitermachen kann. In anderen Fällen gilt grundsätzlich, dass die Gastfamilie weiterhin mindestens die Hälfte der Reisekosten zahlen muss.
- Für Nicht-EU-/EFTA-Au-pairs kann die Erlaubnis einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, jedoch nie länger als die Dauer der neuen Vereinbarung. Wenn das Au-pair die Gastfamilie wechselt, muss eine neue Vereinbarung mit einem neuen Antrag eingereicht werden. Klicke hier für weitere Informationen.
- Sechs Monate nach der Registrierung des rechtlichen Wohnsitzes in Island ist ein Nicht-EU-/EFTA-Au-pair automatisch durch die isländische nationale Krankenversicherung abgesichert. Bis dahin ist eine private Versicherung erforderlich. Klicke hier für weitere Informationen.