Au-pair in Japan: Visum & rechtliche Schritte

Japan bietet kein Visum an, das speziell für das Au-pair-Programm geschaffen wurde. In vielen Fällen nehmen Teilnehmende über ein Working-Holiday-Visum an einem Aufenthalt bei einer Gastfamilie teil, abhängig von den Abkommen zwischen Japan und dem Heimatland des Bewerbers.
 
Sowohl Au-pairs als auch Gastfamilien müssen sich vor der Organisation des Aufenthalts über die Visabestimmungen und die örtlichen Vorschriften informieren. Eine gute Vorbereitung hilft dabei, die Erfahrung sicher, legal und gut strukturiert für alle Beteiligten zu gestalten. 
Folge diesem Link, um mehr über die Organisation eines Au-pair-Aufenthalts in Japan zu erfahren, einschließlich der Informationen zu Arbeitszeiten, Taschengeld, Aufgaben und Vertragsbedingungen. Lies weiter, um alles über das Working-Holiday-Visum in Japan zu erfahren.
 
         

Allgemein erforderliche Dokumente

Bevor du dein Visum beantragst, solltest du folgende Dokumente bereithalten:
Valid Passport

Gültiger Reisepass

ausgestellt von einem Land, das ein Working-Holiday-Abkommen mit Japan hat, in der Regel mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit
Visa Application

Visumantragsformular

 ausgefüllt und unterschrieben gemäß den Anforderungen der japanischen Botschaft oder des Konsulats
Proof of Funds

Nachweis finanzieller Mittel

ausreichende finanzielle Mittel für den Beginn des Aufenthalts in Japan (etwa 300.000–500.000 ¥, abhängig von deiner Staatsangehörigkeit)
Return Flight Ticket

Rückflugticket

oder Nachweis ausreichender Mittel, um ein Rückflugticket zu kaufen
 
Travel Plan

Reiseplan

allgemeiner Überblick über den geplanten Aufenthalt und die Aktivitäten in Japan
Criminal Background Check

Führungszeugnis

kann je nach Staatsangehörigkeit oder Anforderungen der Botschaft verlangt werden
Health Insurance

Auslandskrankenversicherung

deckt medizinische Kosten und Notfälle während des gesamten Aufenthalts ab
Motivation Letter

Motivationsschreiben

Erklärung zum Zweck des Working-Holiday-Aufenthalts und zum Interesse an der japanischen Kultur
Valid Passport

Lebenslauf

Überblick über Ausbildung, Berufserfahrung oder aktuelle Tätigkeiten
Die genauen Anforderungen können je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich sein. Prüfe deshalb vor der Bewerbung immer die Angaben der japanischen Botschaft oder des Konsulats in deinem Land.


Visakategorien

 
Working-Holiday-Visum 
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Working-Holiday-Visum

Hinweis! Der Au-pair-Aufenthalt sollte in erster Linie ein kultureller Austausch bleiben und keine formelle Beschäftigung darstellen. Bezahlte Arbeit ist im Rahmen des Working-Holiday-Visums erlaubt, aber der Hauptzweck des Aufenthalts muss Tourismus und kultureller Austausch bleiben. Au-pairs und Gastfamilien sollten sicherstellen, dass ihre Vereinbarung den japanischen Einwanderungsregeln entspricht. Die offizielle und aktuelle Liste der Länder sowie weitere Details zum Programm findest du hier
 
Berechtigte Länder
Teilnehmer der folgenden Nationalitäten können am Working-Holiday-Programm in Japan teilnehmen:

Argentinien Australien
Chile
Dänemark Deutschland Estland
Finnland Frankreich Hongkong
Irland Island Italien
Kanada Lettland Litauen
Luxemburg Malta Neuseeland
Niederlande
Norwegen Österreich
Polen Portugal Schweden
Slowakei Spanien Südkorea
Taiwan Tschechien Ungarn
Uruguay Vereinigtes Königreich

Voraussetzungen

  • Gültiger Reisepass eines Landes mit Working-Holiday-Abkommen mit Japan
  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel zwischen 18 und 30 Jahre alt (die Altersgrenzen können für bestimmte Nationalitäten variieren)*
  • Ausreichende finanzielle Mittel für den Beginn des Aufenthalts (etwa 300.000–500.000 ¥)
  • Rückflugticket oder zusätzliche Mittel, um eines zu kaufen
  • Gute Gesundheit und passende Krankenversicherung
  • Hauptabsicht, zu reisen und die japanische Kultur zu erleben
  • Keine mitreisenden Angehörigen oder Kinder
  • In den meisten Fällen keine frühere Teilnahme am japanischen Working-Holiday-Programm*
Rechtliche Schritte
  1. Aufenthalt und Gastfamilie bestätigen
    Vereinbare mit deiner Gastfamilie den Zweck des Aufenthalts, die Erwartungen an die Kinderbetreuung, die Unterbringungsbedingungen, das Taschengeld und den Tagesablauf. Unterzeichne den Au-pair-Vertrag, bevor du das Visum beantragst.
  2. Länderspezifische Bedingungen prüfen
    Jedes Working-Holiday-Abkommen enthält leicht unterschiedliche Bedingungen. Prüfe Altersgrenzen, Visumdauer, Verlängerungsmöglichkeiten und Dokumentenanforderungen bei der japanischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Land.
  3. Erforderliche Dokumente vorbereiten und sammeln
    Sammle alle erforderlichen Dokumente, darunter Reisepass, Antragsformular, Foto für den Visumantrag, Reiseplan, Nachweis finanzieller Mittel, Versicherungsbescheinigung und alle zusätzlichen Dokumente, die von der zuständigen japanischen Auslandsvertretung verlangt werden.
  4. Working-Holiday-Visum beantragen
    Reiche deinen Antrag bei der japanischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Wohnsitzland ein. In einigen Ländern sind Termine erforderlich und Bewerber müssen persönlich erscheinen.
  5. Nach Japan einreisen und Unterkunft bestätigen
    Ziehe nach deiner Ankunft bei deiner Gastfamilie oder in deiner vorübergehenden Unterkunft ein und bewahre Kopien deiner wichtigen Dokumente griffbereit auf.
  6. Anmeldung beim Einwohneramt (obligatorisch)
    Ausländische Einwohner, die länger als 90 Tage in Japan bleiben, müssen ihren Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anmelden.
     
    In der Regel benötigst du:
    1. Reisepass
    2. Aufenthaltskarte (wird am Flughafen ausgestellt)
    3. Wohnsitznachweis

    Nach der Anmeldung wird deine Adresse offiziell auf deiner Aufenthaltskarte eingetragen
  7. Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenversicherung
    Ausländische Einwohner, die mittel- oder langfristig in Japan bleiben, müssen sich über die lokale Gemeindeverwaltung im National Health Insurance System anmelden.
  8. Bankkonto eröffnen und praktische Dinge organisieren
    Nach der Registrierung kannst du ein Bankkonto eröffnen, eine SIM-Karte besorgen und deinen Alltag in Japan organisieren.
  9. Visumbedingungen einhalten
    Das Working-Holiday-Visum ist in erster Linie für Reisen und kulturellen Austausch gedacht. Arbeit sollte zweitrangig und vorübergehend bleiben. Bestimmte Branchen und Tätigkeiten sind unter den Visumbedingungen verboten.
  10. Gültigkeit des Visums im Blick behalten
    Achte auf das Ablaufdatum deines Visums und auf mögliche länderspezifische Regeln zur Verlängerung.
  11. Änderungen bei Bedarf melden
    Wenn du deine Adresse oder Wohnsituation änderst, musst du dies innerhalb der vorgeschriebenen Frist den lokalen Behörden melden.

Zusätzliche Informationen

*Das japanische Working-Holiday-Programm kann je nach Staatsangehörigkeit des Bewerbers und dem Abkommen zwischen Japan und dem jeweiligen teilnehmenden Land variieren. Zum Beispiel:
  • Die meisten Bewerber müssen zwischen 18 und 30 Jahre alt sein. Für Staatsangehörige aus Australien, Kanada, Südkorea und Irland können jedoch je nach bilateralen Abkommen andere Altersbedingungen gelten.
  • Einige Staatsangehörige, darunter Bürger aus Kanada, dem Vereinigten Königreich, Neuseeland, Deutschland, Irland, der Slowakei und Südkorea, können nach aktualisierten Regelungen zweimal am Programm teilnehmen.
  • Die Anforderungen hinsichtlich des Finanznachweises, der Rückfahrttickets oder der Belege können je nach japanischer Botschaft oder Konsulat ebenfalls variieren.
 
Bewerber sollten immer die offizielle Website der japanischen Botschaft oder des Konsulats in ihrem Land prüfen, um die genauesten und aktuellsten Informationen zu erhalten.