Au-pair in Norwegen: Visum & rechtliche Schritte
Hier findest du die Einreisebestimmungen, die formalen Schritte und die erforderlichen Genehmigungen, um Au-pair in Norwegen zu werden. Seit dem 15. März 2024 nimmt die Regierung keine Erstanträge auf Aufenthaltserlaubnis mehr von Staatsangehörigen außerhalb des EU-/EWR-Raums an. Das Programm bleibt für EU-/EWR-Staatsangehörige im Rahmen der Freizügigkeit sowie für bestimmte andere Staatsangehörige über alternative Programme verfügbar.
Klicke hier, um mehr über die Voraussetzungen und Programmregelungen für Au-pairs und Gastfamilien in Norwegen zu erfahren.
Allgemeine erforderliche Unterlagen
Um erfolgreich einen Aufenthalt als Au-pair zu beantragen, sollten Bewerber folgende wichtige Unterlagen vorbereiten:Gültiger Reisepass
Muss für die Dauer des geplanten Aufenthalts in Norwegen gültig sein
Au-pair-Vertrag
Von der Gastfamilie und dem Au-pair unterschriebenAltersnachweis
Du musst zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 18 und 30 Jahre alt sein
EU/EWR-Au-pairs
Da Bürger aus der EU/dem EWR und der EFTA nach europäischem Recht das Recht auf Bewegungsfreiheit genießen, müssen sie kein kompliziertes Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, um in Norwegen zu leben und zu arbeiten. Stattdessen umgehen sie die üblichen Warteschlangen bei der Einwanderungsbehörde komplett und nutzen das EU/EWR-Registrierungssystem.Voraussetzungen
- Gültiger Identitätsnachweis: Du musst im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein, der von einem EU-/EWR-/EFTA-Mitgliedstaat ausgestellt wurde. Es wird dringend empfohlen, dass das Dokument für die gesamte geplante Dauer deines Aufenthalts gültig ist.
- Alter: 18–30 Jahre
- Persönlicher Status: Nicht verheiratet und keine Kinder
- Sprachkenntnisse: Gute Englisch- oder Norwegischkenntnisse
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Online-Voranmeldung: Vor oder direkt nach der Ankunft
Erstelle im offiziellen UDI Application Portal online ein Profil und fülle das Registrierungsformular für EU-/EWR-Staatsangehörige aus. Im Registrierungsprozess wählst du die Option, dass du dich als Au-pair registrierst. -
Termin bei der Polizei vereinbaren und wahrnehmen: Innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft
Vereinbare über das Portal einen Termin, um entweder deine örtliche norwegische Polizeidienststelle (politiet) oder ein Servicezentrum für ausländische Arbeitnehmer (SUA) aufzusuchen. Du musst Folgendes mitbringen:
- Gültiger EU-/EWR-Reisepass oder nationaler Personalausweis
- Der offizielle, standardmäßige UDI-Au-pair-Vertrag, der von dir und deiner Gastfamilie unterzeichnet wurde (dies dient als rechtlicher Nachweis deiner finanziellen Unabhängigkeit)
- Die Polizei stellt dir deine Zulassungsbescheinigung (Registreringsbevis) aus. Diese Bescheinigung ist völlig kostenlos und hat keine Gültigkeitsdauer -
Beim Finanzamt registrieren
Bring deine Anmeldebescheinigung zum Finanzamt (Skatteetaten), um deinen Umzug nach Norwegen zu melden. Da dein monatliches Taschengeld (5.900 NOK) und der Wert deiner Unterkunft und Verpflegung der norwegischen Einkommensteuer unterliegen, stellt dir das Finanzamt Folgendes aus:
- Eine norwegische persönliche Identifikationsnummer (D-Nummer oder fødselsnummer)
- Eine elektronische Steuerkarte (skattekort), die deine Gastfamilie zur Abwicklung der Zahlungen verwendet -
Sozialversicherung und Krankenversicherung aktivieren
Sobald du mit deiner persönlichen Identifikationsnummer im nationalen Bevölkerungsregister eingetragen bist, wirst du automatisch in das norwegische Sozialversicherungssystem (Folketrygden) aufgenommen. Damit hast du uneingeschränkten Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem.
Working-Holiday-Visum
Norwegen hat nur mit einer sehr kleinen Anzahl von Nicht-EU-/EWR-Ländern gegenseitige Working-Holiday-Abkommen.Voraussetzungen
- Du musst die Staatsangehörigkeit eines teilnahmeberechtigten Landes besitzen. Argentinien, Australien, Japan, Neuseeland: Du musst zwischen 18 und 30 Jahre alt sein (du darfst noch nicht 31 geworden sein). Kanada: Du musst zwischen 18 und 35 Jahre alt sein (du darfst noch nicht 36 geworden sein)
- Du musst nachweisen, dass du in den ersten drei Monaten deines Aufenthalts über mindestens 15.169 NOK pro Monat verfügst, also insgesamt 45.507 NOK
- Du musst ein gültiges Rückflugticket besitzen
- Dein Reisepass muss mindestens 3 Monate über das Datum hinaus gültig sein, an dem du Norwegen verlassen möchtest
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Profil erstellen
Fülle auf dem Antragsportal der norwegischen Einwanderungsbehörde (UDI) das Formular für Jugendaustausch/Working Holiday aus und bezahle die Antragsgebühr in Höhe von 6.300 NOK online. -
Termin buchen
Bei einer dafür vorgesehenen Visumstelle (in der Regel VFS Global) oder bei einer norwegischen Botschaft in deinem Heimatland. -
Behörden informieren
Melde dich innerhalb von 7 Tagen nach deiner Ankunft wieder im UDI-Portal an und vereinbare einen Termin bei der örtlichen norwegischen Polizei (politiet) oder der SUA. Laut Gesetz musst du dich innerhalb von 7 Tagen nach deiner Ankunft in Norwegen bei der Polizei melden. -
Biometrische Daten und Aufenthaltskarte: bei der Polizei
Die Polizei nimmt deine Fingerabdrücke ab und macht ein digitales Foto von dir. Sie stellt deine physische Aufenthaltskarte (Oppholdskort) aus, die als offizieller Ausweis dient und deinen rechtmäßigen Aufenthalt nachweist. Die Karte wird dir innerhalb von 10 bis 14 Tagen direkt an deine norwegische Postadresse geschickt. -
Steuerausweis und Steuernummer beantragen: beim Finanzamt (Skatteetaten)
Sobald die Polizei deinen Status bestätigt hat, musst du zum Finanzamt gehen. Bring deinen Reisepass und eine Kopie deines ersten befristeten Arbeitsvertrags mit (z. B. deine Vereinbarung mit der Gastfamilie). -
Bankkonto eröffnen
Nimm deinen Reisepass, deine Aufenthaltskarte und deine norwegische ID-Nummer mit zu einer lokalen Bank. Du musst ein norwegisches Bankkonto eröffnen, damit deine Gastfamilie dein Taschengeld oder deinen Lohn elektronisch überweisen kann.
Weitere Informationen
Mit einem Working-Holiday-Visum erhältst du eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu einem Jahr (die je nach Land manchmal um ein zweites Jahr verlängert werden kann), aber es ist dir gesetzlich untersagt, länger als 6 Monate für denselben Arbeitgeber zu arbeiten.