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Ausländische Pflegekräfte: Aus dem Ausland rekrutieren

Ausländische Pflegekräfte sind ein wichtiger Baustein für die Pflege in deutschen Haushalten. Sobald die Eltern oder Großeltern ihren Alltag nicht mehr alleine bestreiten können oder sich einsam fühlen, stehen Kinder und Enkel vor der Frage: Ins Heim oder zuhause betreuen? Viele Senioren möchten ihre vertraute Umgebung nicht verlassen und wünschen sich eine Betreuung daheim. Das Problem: Angehörige sind meistens selbst privat und beruflich eingespannt. Abhilfe schafft Seniorenbetreuung aus dem Ausland. Wichtig: Die wenigsten ausländischen Pflegekräfte sind ausgebildete Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen, sondern Seniorenbetreuer für den privaten Haushalt.

Ausländische Pflegekräfte in Privathaushalten

Das Wichtigste zuerst: Eine Seniorenbetreuung ist meistens keine ausgebildete Pflegekraft. Bei der Betreuung geht es um die Unterstützung im Alltag: Einkaufen gehen, den Haushalt in Schuss halten, Gesellschaft leisten. Eine Seniorenbetreuung ohne Ausbildung darf keine Spritzen setzen oder Medikamente verabreichen.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt, dass ein Bürger der Europäischen Union in jedem anderen EU-Land ohne besondere Arbeitserlaubnis arbeiten darf. Das gilt auch für Privathaushalte. Wenn Sie eine ausländische Seniorenbetreuung beschäftigen, gilt das deutsche Arbeitsrecht, nicht das Arbeitsrecht des Herkunftslandes. Deshalb muss sich der Arbeitgeber (entweder der Senior selbst oder seine Kinder oder Enkel) an den in Deutschland geltenden Mindestlohn halten. In unserem Artikel “Private Seniorenbetreuung: Preise” haben wir Ihnen eine Übersicht der zu erwartenden Kosten aufgestellt.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Arbeitszeiten der Betreuerin oder des Betreuers. Die sogenannte 24 Stunden Pflege ist kein legales Konzept. Wenn ein Senior rund um die Uhr Betreuung benötigt, muss die Familie mehrere Betreuungspersonen einstellen. Das deutsche Arbeitsrecht sieht Erholungsphasen für den Arbeitnehmer vor. Ein durchgehender 24h Dienst ist damit nicht vereinbar. Unser Beitrag “Seniorenbetreuung zuhause” erklärt Ihnen alles zum Thema Arbeitszeiten und Aufgaben der Betreuerin.

Woher kommen ausländische Pflegekräfte?

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine Pflegekraft aus dem Ausland einzustellen, fragen Sie sich wahrscheinlich, aus welchen Ländern sie überhaupt legal rekrutieren können. Manche ältere Menschen erinnern sich zum Beispiel an einen tollen Urlaub in Südostasien und wünschen sich eine Betreuerin aus Thailand oder den Philippinen. Leider ist das jedoch kaum realisierbar. Sobald Sie aktiv nach einer Betreuung suchen, müssen Sie sich an den Grenzen der EU orientieren. Arbeitskräfte außerhalb der Europäischen Union erhalten nicht ohne Weiteres eine Arbeitserlaubnis, vor allem nicht für eine Beschäftigung in einem privaten Haushalt. Davon ausgenommen sind die Schweiz und Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums.

Seniorenbetreuung aus Polen und Osteuropa

Im osteuropäische Raum scheint die Seniorenbetreuung besonders beliebt zu sein. Die “polnische Pflegekraft” ist fast schon in den allgemeinen Wortschatz übergegangen, so häufig hört man von Seniorenbetreuern, die aus Polen kommen. In der Regel sind es polnische Frauen zwischen 20 und 60 Jahren, die ins Ausland gehen und sich um die Betreuung von Senioren kümmern. Aber konzentrieren Sie sich nicht nur auf das Nachbarland, denn der Trend ist auf viele weitere osteuropäische Ländern übergeschwappt. Ungarn, Tschechien, Litauen, Lettland und Rumänien entsenden jedes Jahr viele Arbeitskräfte, die in privaten Haushalten arbeiten.

Selbstverständlich können Sie auch jemandem aus einem anderen EU-Land einstellen. Allerdings kommen die meisten Bewerber und Bewerberinnen aus Osteuropa. In Ihren Suchkriterien können Sie das Herkunftslandes der Kandidaten genau einstellen, um Ihre ideale Seniorenbetreuung zu finden.

Seniorenbetreuung aus dem Ausland

Sie haben eine Kandidatin gefunden, die perfekt passen würde, aber sie kommt aus einem sogenannten Drittstaat außerhalb der EU? In diesem Fall wird es etwas komplizierter. Pflegekräfte aus Drittstaaten können eine Arbeitserlaubnis erhalten, um in Kliniken, Heimen oder anderen medizinischen Unternehmen zu arbeiten. Jedoch scheitert der Versuch, eine Arbeitserlaubnis für einen Privathaushalt zu erwirken, leider sehr häufig. Daher raten wir Ihnen momentan dazu, sich ausschließlich auf Bewerber der EU und der EFTA zu fokussieren, um Ihre Suche effizient zu gestalten.

Was ist mit den Deutschkenntnissen?

Seniorenbetreuer aus Polen oder Tschechien haben oftmals den Vorteil, aus einer Grenzregion zu kommen und daher über gute Deutschkenntnisse zu verfügen. Außerdem ist Deutsch in manchen Nachbarländern ein Schulfach. Allerdings können Sie nicht bei jeder Bewerbung davon ausgehen, dass der Kandidat über ausreichend Deutschkenntnisse verfügt. Sprechen Sie das Thema daher ganz offen an. Sollte die Person, die es zu betreuen gilt, Kenntnisse seiner oder ihrer Muttersprache verlangen, ist das natürlich ein wichtiges Einstellungskriterium. Manche Senioren freut es zwar, dass sie im Lebensabend die Gelegenheit haben, auf einer Fremdsprache zu kommunizieren oder ein paar neue Wörter zu lernen. Unserer Erfahrung nach bevorzugen die meisten jedoch eine Betreuerin, die bereits gut Deutsch spricht.

Auch hier helfen Ihnen die Suchkriterien weiter. Sie können speziell nach Bewerbern suchen, die entweder über Grundkenntnisse oder über gute Kenntnisse in der Sprache Ihrer Wahl verfügen. Stellen Sie dann in einem Video-Interview fest, ob der Bewerber im Gespräch verständlich antwortet. Die meisten Seniorenbetreuer lernen schnell dazu, sobald sie in Deutschland leben und die Sprache täglich sprechen. Sollten Sprachkenntnisse allerdings für Sie ein essentieller Punkt sein, sagen Sie das der Bewerberin so früh wie möglich.

Pflegekräfte aus dem Ausland rekrutieren

Die Rekrutierung einer ausländischen Seniorenbetreuung verläuft zumeist auf zwei Wegen: Entweder stellen Sie die Betreuerin direkt ein und fungieren als Arbeitgeber oder Sie nehmen eine Vermittlungsagentur in Anspruch.

Arbeitgebermodell

Als Arbeitgeber müssen Sie die Betreuungsperson offiziell anmelden. Dafür wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit. Sie schließen den Arbeitsvertrag direkt mit dem Betreuer ab. Der Vertrag gilt als Voraussetzung für ein legales Arbeitsverhältnis, damit Sie eine Betriebsnummer erhalten. Sie benötigen diese Nummer, wenn Sie die Person bei der Krankenkasse anmelden. Vergessen Sie außerdem nicht, dass Sie als Arbeitgeber in der Pflicht stehen, eine Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung abzuschließen und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Weiterhin müssen Sie den derzeit üblichen Mindestlohn zahlen. Insgesamt können Sie mit Kosten von etwa 2.000 € im Monat rechnen.

Entsendemodell

Alternativ können Sie einen ausländischen Dienstleister beauftragen, eine Betreuungsperson für Sie zu rekrutieren. Damit gelten Sie bzw. die pflegebedürftige Person nicht mehr als Arbeitgeber und sind von den Arbeitgeberpflichten entbunden. Bei diesem Modell haben Sie allerdings weniger Einfluss auf die Auswahl der Kandidaten. Die Kosten belaufen sich auf mindestens 2.000 €, und können je nach Qualifikation und Agentur auch auf 3.000 € steigen. Leider kommt es vor, dass diese Arbeitskräfte in ihrem Heimatland nicht sozialversichert ist. Lassen Sie sich daher auf jeden Fall die A1-Bescheinigung zeigen, um sicherzugehen, dass ein Versicherungsschutz vorliegt und der Ablauf vollkommen legal ist.

Seniorenbetreuerin mit AuPair.com einstellen

Mit AuPair.com können Sie die Betreungsperson selbstständig auswählen. Unsere detaillierten Filter helfen Ihnen dabei, die ideale Person für die Stelle zu finden. Sie oder die pflegebedürftige Person fungieren als Arbeitgeber und melden die Betreuerin als Arbeitnehmerin an. Damit folgen Sie dem Arbeitgebermodell, das Ihnen viele Freiheiten bei der Auswahl gibt. Ist Ihr Interesse geweckt? Hier können Sie sich direkt als Arbeitgeber anmelden.

Weiterführende Links

Die Suche nach einer Seniorenbetreuung ist für viele unserer Nutzer meistens der spannende Teil: Wie viele Kandidaten stehen zur Verfügung? Wann erhalten wir wohl eine Antwort auf unsere Anfrage? Erst wenn es an das “Eingemachte” geht, stehen viele vor tausend Fragen: Wie stellt man jemanden legal ein? Welchen Vertrag können wir nutzen? Wie viel kostet eine ausländische Pflegekraft? Wir lassen Sie mit diesen Frage nicht alleine. Hier finden Sie weiterführende Information zu den folgenden Themen:

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