Seniorenbetreuung Jobs sind derzeit gefragt wie nie! Immer mehr Menschen möchten auch beruflich etwas Sinnvolles tun und widmen Ihre Zeit einem Senior oder einer Seniorin, die sie im Alltag unterstützen. In diesem Artikel erklären wir alles, was Bewerber zu Stellenangeboten wissen müssen und decken Mythen und falsche Annahmen auf.

Wie komme ich an einen Job als Seniorenbetreuung?

Das Angebot an Seniorenbetreuungsjobs wächst rasant: Immer mehr ältere Menschen wünschen sich eine private Betreuung in den eigenen vier Wänden. Da kommen tatkräftige Bewerber ins Spiel, die eine sinnstiftende Beschäftigung suchen. Aber das Wichtigste zuerst: Obwohl manchmal von “Au Pairs für Senioren” die Rede ist, handelt es sich dabei nicht um einen Au Pair Aufenthalt, auch wenn die ältere Person im Ausland wohnt.

Ein Au Pair Aufenthalt ist ein kultureller Austausch, bei dem der Kandidat die Kinder der Gastfamilie betreut und dafür etwa 300 Euro Taschengeld pro Monat erhält. Die Regeln des Programms werden durch die Bundesagentur für Arbeit festgesetzt. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Seniorenbetreuung um eine Beschäftigung, bei der der Mindestlohn gezahlt werden muss und bei dem Steuern und Beiträge für die Krankenkasse anfallen.

Voraussetzungen

Anders als Jobs in der Pflege, erfordert die Seniorenbetreuung keine abgeschlossene Berufsausbildung. Das fußt darauf, dass Seniorenbetreuer lediglich eine Unterstützung im Alltag darstellen. Pflege gehört nicht zu ihren Aufgaben. Auch das Alter oder das Geschlecht spielt keine Rolle bei den Anforderungen. Wichtig ist, dass die Kandidaten engagierte Menschen sind, die gerne einem älteren Menschen unter die Arme greifen würden.

Jobsuche

Die Suche nach einem Seniorenbetreuung Job ist denkbar einfach. Dazu braucht es nur ein Konto auf AuPair.com und das Ausfüllen der Suchkriterien. Hier kann festgelegt werden, in welchem Land der Senior leben sollte und in welchem Umfang Arbeit gesucht wird. Unser Algorithmus sucht dann in unserer großen Datenbank nach passenden Stellenangeboten und zeigt diese in einer Liste an. Im Profil des Stellenangebots stellt sich der Senior vor. Es kann auch vorkommen, dass Angehörige des Seniors die Stellenanzeige aufgegeben haben und die Bedingungen erläutern. Erscheint das Profil attraktiv, kann die Nachrichtenfunktion innerhalb des Profils genutzt werden, um Kontakt aufzunehmen. Falls die Person, die die Stellenanzeige aufgegeben hat, Interesse zeigt, sollte ein Videointerview vereinbart werden, um sich kennenzulernen. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Bewerber sollten über ihre Vorstellungen, Gehaltswünsche und weitere Details sprechen. Es ist wie in einem Vorstellungsgespräch: Beide Seiten müssen sich einen Eindruck vom anderen verschaffen und prüfen, ob die Erwartungen erfüllt werden.

Was muss ich rechtlich beachten bei einem Job als Seniorenbetreuung?

Um Jobs in der Seniorenbetreuungs ranken sich verschiedene Mythen, die wir entlarven wollen. Es gibt einige Fallstricken, die sowohl der Senior als auch die Seniorenbetreuerin beachten müssen.

Aufgaben und Verantwortungsbereich

Wie oben bereits angedeutet, gehört die Pflege des Seniors nicht zum Aufgabenbereich einer privaten Betreuung. Vielmehr geht es um Unterstützung im Alltag: Einkäufe erledigen, gemeinsame Spaziergänge, im Haushalt helfen, kochen, Gesellschaft bieten. Auf gar keinen Fall sollte eine ungelernte Kraft Spritzen setzen, Wunden versorgen oder Medikamente stellen. Gibt es diesen Bedarf, sollte er von einer ausgebildeten Pflegekraft übernommen werden, zum Beispiel im Rahmen einer ambulanten Pflege.

24-Stunden-Pflege

Ein weiterer Mythos ist die 24-Stunden-Pflege. Obwohl man immer wieder davon liest und dieser Begriff auch in Stellenannoncen vorkommen kann, wollen wir klarstellen, dass es so etwas wie eine 24-Stunden-Pflege nicht mit einer einzigen Betreuungskraft geben kann. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf arbeitsfreie Zeiten, um sich auszuruhen. Das muss der Arbeitgeber respektieren. Falls eine Betreuung rund um die Uhr erforderlich ist, muss der Senior mehrere Kräfte einstellen, die sich in Schichten abwechseln. Sollten Bewerber ein Angebot für eine 24-Stunden-Pflege erhalten, sollten sie dieses ablehnen. Denn legal ist diese Form der Arbeit nicht.

Mindestlohn

Wie wir bereits erwähnt haben, handelt es sich bei der Seniorenbetreuung um eine Beschäftigung im Sinne des Arbeitsgesetzes. Daher ist auch der aktuelle Mindestlohn zu bezahlen. Dieser liegt derzeit bei 9,60 Euro (Stand 2021), steigt aber normalerweise jedes Jahr. Kandidaten sollten überprüfen, wie viel der Arbeitgeber zahlt und auf kein Angebot unterhalb des Mindestlohns eingehen.

Urlaubsanspruch

Auch Seniorenbetreuer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bei einer Sechs-Tage-Woche steht Arbeitnehmern ein Urlaubsanspruch von 24 Tagen zu. Arbeitet eine Person fünf Tage in der Woche reduziert sich der Anspruch auf 20 Tage im Jahr. Es ist an dem Senior bzw. seinen Angehörigen, einen Ersatz für die Seniorenbetreuung während des Urlaubs zu finden.

Arbeitsvertrag

Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ist es essentiell, die Rahmenbedingungen eines Seniorenbetreuung Jobs zu kennen. Noch wichtiger ist es allerdings, dass diese Bedingungen auch schriftlich fixiert werden. Die Vereinbarung zum Thema Gehalt, Urlaub und Aufgabenbereich sollten vorab diskutiert werden, müssen aber unbedingt in Form eines Vertrag festgehalten werden. Beide Seiten sollten das Schriftstück unterzeichnen. Damit sind sie auf der sicheren Seite, sollte es zu Missverständnissen kommen. Auch eine Vorgabe zur Kündigungsfrist ist sinnvoll.

Seniorenbetreuung als Minijob

Seit die sogenannten Minijobs in Deutschland möglich sind, nehmen immer mehr Menschen eine geringfügige Beschäftigung auf. Im Jahr 2019 hatten in Deutschland fast 8 Millionen Menschen einen Minijob. Dieses Modell kommt auch bei der Seniorenbetreuung zum Einsatz. Die Kosten und der Aufwand sind gering, dafür darf die Betreuerin in diesem Fall auch nur in sehr geringem Umfang arbeiten.

Ein Minijobber darf monatlich nicht mehr als 450 Euro bzw. 5.400 Euro im Jahr verdienen. Falls Bewerber lediglich auf der Suche nach einem Aushilfsjob und nicht auf ein volles Gehalt angewiesen sind, ist eine Beschäftigung auf Minijob-Basis ein guter Kompromiss.

Bewerber müssen beachten, dass bei einem Minijob keine Sozialabgaben fällig werden. Außerdem geht nur ein geringer Betrag in die Rentenversicherung ein. Minijobber können sich sogar davon befreien lassen, um mehr Netto vom Brutto zu haben. Falls der Minijob die einzige Einnahmequelle ist und keine Rücklagen vorhanden sind, sollten Minijobber aber überlegen, ob sie sich eine geringfügige Beschäftigung leisten können. Zum einem ist das Gehalt natürlich geringer als bei einer Vollzeitstelle. Zum anderen fällt die spätere Rente um einiges geringer aus, wenn die Person nicht noch einem anderen Job nachgeht. Auch wenn das Rentenalter noch in weiter Ferne erscheint, lohnt es sich, durchzurechnen, welche Beschäftigungsform sinnvoller ist.

Seniorenbetreuung als Voll- oder Teilzeitjob

Viele Seniorenbetreuer suchen nach einem Job in einer Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung. Das heißt in der Regel, dass sie 20-40 Stunden in der Woche arbeiten. Ist die Seniorenbetreuungsstelle die einzige Einkommensquelle für den Haushalt, kann man damit durchaus die Miete und weitere Rechnungen bestreiten.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich auf einen Stundenlohn einigen, der nicht den Mindestlohn unterschreiten darf. Nehmen wir als Beispiel an, der Stundenlohn liegt bei 12 Euro. Wenn eine Bewerberin in Teilzeit (50 %), also 20 Stunden in der Woche arbeitet, ergibt das ein Gehalt in Höhe von 240 Euro pro Woche. Im Monat rechnet sich das auf etwa 1.000 Euro auf. Bei einer Vollzeitkraft liegt der Verdienst schon bei etwa 2.000 Euro im Monat. Arbeitnehmer müssen bedenken, dass davon Steuern, Sozialabgaben und Beiträge für die Rente und die Kranken- sowie Pflegeversicherung abgehen. Das mindert zwar den Nettolohn, sichert aber auch die Rente und besondere Situationen wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit ab. Auch hier gilt es, sich das zu erwartende Einkommen auszurechnen und zu überlegen, ob die Summe für die monatlichen Belastungen ausreicht.

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