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Au-pair in Dänemark: Informationen zum Programm
Dänemark ist das perfekte Au-pair-Ziel für Kandidaten, die das skandinavische Familienleben erleben, ihre Sprachkenntnisse verbessern und die dänische Kultur von innen kennenlernen möchten. Ein Au-pair-Aufenthalt in Dänemark ist als kultureller Austausch gedacht, bei dem das Au-pair bei einer dänischen Gastfamilie lebt, bei alltäglichen Aufgaben und der Kinderbetreuung hilft und am Familienalltag teilnimmt.
Voraussetzungen und Einreisebestimmungen unterscheiden sich je nach Staatsangehörigkeit des Kandidaten.
Programmvoraussetzungen
Alles, was du wissen musst, um am Au-pair-Programm in Dänemark teilzunehmen
Für Au-pairs
-
Du musst zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 18 und 29 Jahre alt sein*
-
Du darfst nicht verheiratet sein oder verheiratet gewesen sein
-
Du darfst keine Kinder haben und kein Kind erwarten
-
Du musst eine Vereinbarung mit einer Gastfamilie haben und einen verbindlichen Au-pair-Vertrag unterschreiben
-
Du musst mit der Gastfamilie in einer der folgenden Sprachen kommunizieren können: Dänisch, Schwedisch, Norwegisch, Englisch oder Deutsch
-
Du darfst nicht mit deiner Gastfamilie verwandt sein und nicht dieselbe Staatsangehörigkeit wie deine Gastfamilie haben
* Wenn du die Gastfamilie wechselst, darfst du bereits 30 Jahre alt geworden sein. Weitere Informationen zu allen Voraussetzungen findest du hier.
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du mit der Suche nach einer Gastfamilie in Dänemark beginnen. Andernfalls kannst du andere Länder in Betracht ziehen, in denen die Au-pair-Erfahrung besser zu deiner Situation passt.
Für Gastfamilien
-
Mindestens ein Erwachsener und ein Kind unter 18 Jahren müssen an der Adresse wohnen
-
Mindestens ein Elternteil muss die dänische Kultur gut kennen
-
Die Gastfamilie darf nicht mit dem Au-pair verwandt sein und nicht dieselbe Staatsangehörigkeit wie das Au-pair haben
-
Die Familie darf nur ein Au-pair gleichzeitig aufnehmen (eine Überschneidung von bis zu 14 Tagen ist erlaubt)
-
Das Au-pair muss ein eigenes Zimmer und ausreichend Wohnraum haben, der im BBR genehmigt ist
-
Die Gastfamilie darf nicht durch öffentliche Leistungen nach dem Active Social Policy Act unterstützt werden
-
Die Gastfamilie darf nicht wegen früheren Missbrauchs der Regeln vom Au-pair-Programm ausgeschlossen sein
Wenn ihr die Voraussetzungen erfüllt, könnt ihr fortfahren und nach einem Au-pair in Dänemark suchen. Falls nicht, könnt ihr andere verfügbare Programme in Betracht ziehen.
Für Au-pairs
- Du musst zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 18 und 29 Jahre alt sein*
- Du darfst nicht verheiratet sein oder verheiratet gewesen sein
- Du darfst keine Kinder haben und kein Kind erwarten
- Du musst eine Vereinbarung mit einer Gastfamilie haben und einen verbindlichen Au-pair-Vertrag unterschreiben
- Du musst mit der Gastfamilie in einer der folgenden Sprachen kommunizieren können: Dänisch, Schwedisch, Norwegisch, Englisch oder Deutsch
- Du darfst nicht mit deiner Gastfamilie verwandt sein und nicht dieselbe Staatsangehörigkeit wie deine Gastfamilie haben
* Wenn du die Gastfamilie wechselst, darfst du bereits 30 Jahre alt geworden sein. Weitere Informationen zu allen Voraussetzungen findest du hier.
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du mit der Suche nach einer Gastfamilie in Dänemark beginnen. Andernfalls kannst du andere Länder in Betracht ziehen, in denen die Au-pair-Erfahrung besser zu deiner Situation passt.
Für Gastfamilien
- Mindestens ein Erwachsener und ein Kind unter 18 Jahren müssen an der Adresse wohnen
- Mindestens ein Elternteil muss die dänische Kultur gut kennen
- Die Gastfamilie darf nicht mit dem Au-pair verwandt sein und nicht dieselbe Staatsangehörigkeit wie das Au-pair haben
- Die Familie darf nur ein Au-pair gleichzeitig aufnehmen (eine Überschneidung von bis zu 14 Tagen ist erlaubt)
- Das Au-pair muss ein eigenes Zimmer und ausreichend Wohnraum haben, der im BBR genehmigt ist
- Die Gastfamilie darf nicht durch öffentliche Leistungen nach dem Active Social Policy Act unterstützt werden
- Die Gastfamilie darf nicht wegen früheren Missbrauchs der Regeln vom Au-pair-Programm ausgeschlossen sein
Wenn ihr die Voraussetzungen erfüllt, könnt ihr fortfahren und nach einem Au-pair in Dänemark suchen. Falls nicht, könnt ihr andere verfügbare Programme in Betracht ziehen.
Arbeitsbedingungen
- 18 bis 30 Stunden pro Woche
- 3 bis 5 Stunden pro Tag
- Maximal 6 Tage pro Woche
- Der Wochenplan muss beschreiben, wann die Aufgaben erledigt werden sollen
- Mindestens 1,5 freie Tage pro Woche
- An halben freien Tagen dürfen Aufgaben nur vor oder nach 14:00 Uhr erledigt werden
- Frei an allen offiziellen dänischen Feiertagen
- Urlaub: 2,5 Tage/Monat (6 Arbeitstage/Woche) oder 2,08 Tage/Monat (5 Arbeitstage/Woche)
- Urlaub schriftlich mit der Gastfamilie vereinbaren
- Die Teilnahme an einem Dänischkurs ist verpflichtend
- Die Gastfamilie muss eine einmalige Gebühr von 20.900 DKK für die staatlichen Dänischkurse zahlen, wenn das Au Pair eine erste dänische Au Pair Aufenthaltserlaubnis beantragt
- Diese Gebühr wird nicht erneut gezahlt, wenn das Au-pair die Gastfamilie wechselt
- Die Gebühr wird nicht zurückerstattet, wenn das Au-pair nicht nach Dänemark kommt oder der Vertrag vorzeitig endet
- Kinderbetreuung
- Einfache häusliche Aufgaben
- Aufgaben müssen in einem Wochenplan aufgeführt werden
- Der Aufenthalt muss ein kultureller Austausch bleiben und darf keine normale Beschäftigung sein
- Versicherung gegen arbeitsbedingte Verletzungen
- Versicherung für Freizeit und Unfälle
- Versicherung für den Rücktransport ins Heimatland im Todesfall, bei schwerer Krankheit oder schwerer Verletzung
- Die Versicherung muss für die gesamte Dauer des Au-pair-Vertrags gültig sein
- Fahrregelungen sollten im Voraus zwischen Au-pair und Gastfamilie vereinbart werden
- Wenn das Au-pair fahren soll, sollte die Familie vor Beginn des Aufenthalts die Gültigkeit des Führerscheins, den Versicherungsschutz und die Verantwortung bei Schäden klären
Gastfamilien bieten Au-pairs:
Unterkunft
Die Gastfamilie muss dem Au-pair ein eigenes separates Zimmer zur Verfügung stellen. Die Unterkunft muss außerdem mindestens einen Gemeinschaftsraum sowie ausreichend genehmigte Schlafzimmer für die dort lebenden Personen haben. Alle Schlafzimmer und Wohnräume müssen zum Wohnen zugelassen und im BBR registriert sein.Mahlzeiten
Das Au-pair muss während des Aufenthalts kostenlose Verpflegung bei der Gastfamilie erhalten, also Vollverpflegung.Taschengeld
Die Gastfamilie muss mindestens 5.250 DKK pro Monat zahlen (Stand 2026). Das Taschengeld muss spätestens am letzten Bankarbeitstag jedes Monats auf das dänische Bankkonto des Au-pairs überwiesen werden. Das Au-pair muss das Taschengeld auch erhalten, wenn es krank ist. Au Pairs müssen Steuern zahlen; deshalb ist es verpflichtend, beim lokalen Steuerzentrum eine Steuerkarte zu beantragen.Sprachkurs
Wenn dem Au-pair eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, sind Dänischkurse kostenlos. Die Gastfamilie finanziert die offiziellen Dänischkurse über die verpflichtende einmalige staatliche Gebühr für erstmalige Au-pair-Aufenthaltserlaubnisse.Krankenversicherung
Die Gastfamilie muss die erforderlichen Versicherungen abschließen, die arbeitsbedingte Verletzungen, Unfälle in der Freizeit und den Rücktransport in schweren Fällen abdecken. Die Versicherung muss für die gesamte Dauer des Au-pair-Aufenthalts gültig sein.Transport
Wenn das Au-pair aus einem Land außerhalb der EU/des EWR oder der Schweiz kommt, muss die Gastfamilie die Reisekosten nach Dänemark und zurück ins Heimatland des Au-pairs am Ende des Aufenthalts bezahlen. Klicke hier, um zu erfahren, in welchen Fällen das Au-pair dieses Recht verliert (What are the terms of the contract > paid travel fare). Die Gastfamilie kann die Reisekosten eines Au-pairs aus der EU/dem EWR teilweise oder vollständig übernehmen.Rechtliche Unterstützung
Die Gastfamilie füllt ihren Teil des Antrags aus, erhält im Online-Verfahren den vorausgefüllten Vertrag über Digital Post, unterschreibt ihn und sendet ihn zur Unterschrift und Einreichung an das Au-pair.Alles, was du wissen musst
Entdecke unsere umfassenden Ratgeber, damit deine Au-pair-Reise reibungslos und erfolgreich verläuft
- Regeln zur Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-/EWR-Bewerber
- EU-Aufenthaltsregeln für EU-/EWR-/Schweizer Bewerber
- Erforderliche Dokumente und biometrische Daten
- CPR-Registrierung, Steuerkarte und dänisches Bankkonto nach der Ankunft
Entdecke Dänemark
Lerne die Sprache
Vertragsinformationen
Deine Vereinbarung verstehen
Sowohl die Gastfamilie als auch das Au-pair können den Vertrag früher beenden, falls während des Aufenthalts Probleme auftreten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Au-pair muss der Gastfamilie eine Kündigungsfrist von 2 Wochen geben. Wenn die Gastfamilie den Vertrag kündigt, beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.
- Arbeitsplan und wöchentliche Aufgaben
- Höhe des Taschengelds und Zahlungsbedingungen
- Verpflegung und Unterkunft
- Urlaub und Freizeit
- Verpflichtungen zur Zahlung der Reisekosten, falls zutreffend
- Versicherungsschutz
- Bedingungen für Änderungen und Kündigung
Au-pair-Programmkosten in Dänemark
Für Gastfamilie und Au-pair
Die Gastfamilie zahlt
- Taschengeld: mindestens 5.250 DKK pro Monat
- Unterkunft: privates Zimmer im Zuhause der Gastfamilie
- Verpflegung: Vollverpflegung während des Aufenthalts
- Versicherung: erforderliche Versicherungen
- Sprachkurs: Dänischkurse über die einmalige Gebühr von 20.900 DKK für erstmalige Au-pair-Aufenthaltserlaubnisse
- Reisekosten: Reise nach Dänemark und zurück ins Heimatland des Au-pairs, wenn das Au-pair von außerhalb der EU/des EWR oder der Schweiz kommt
- Zusätzlich: Auszahlung des nicht genutzten, angesammelten Urlaubs, wenn der Aufenthalt endet
Das Au-pair zahlt
- Steuern: Steuern auf das Taschengeld
- Persönliche Ausgaben: Handyvertrag, Freizeit und zusätzliche Reisen
- Alltägliche Ausgaben: ausgenommen Verpflegung, Unterkunft oder die vorgeschriebenen Leistungen des Programms
Was noch?
- Wenn der Vertrag früher beendet wird, sollten sowohl das Au-pair als auch die Gastfamilie eine ruhige Umgebung bewahren. Während dieser Zeit erledigt das Au-pair weiterhin die regulären Aufgaben, und die Gastfamilie stellt weiterhin Verpflegung, Unterkunft und Taschengeld bereit. In Notfällen kann der Vertrag ohne Kündigungsfrist sofort beendet werden.
- Wenn das Au-pair die Gastfamilie wechselt, muss es den Vertrag schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen kündigen, innerhalb von 1 Monat eine neue Familie finden und einen neuen Antrag stellen. Es darf bei der neuen Familie als Gast wohnen, aber erst mit der Arbeit beginnen, wenn die neue Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde.
Was unsere Kunden über uns und unseren Service sagen:
Andreas's Familie, Griechenland
Tolle Plattform für die Zusammenarbeit und die Suche nach au pairs. Ein Au-pair ist freundlich, gebildet, geduldig, kompetent, sich um mein Kind zu kümmern.Mia, dänisches
Au Pair in FrankreichWenn du als Aupair bei der Familie Ollivier-Barrows arbeitest, wirst du die schönste Erfahrung deines Lebens machen. Ines und Jacob sind zwei tolle Kinder, die mit dir spielen, chillen und dich ❱❱