Au-pair in Deutschland: Visum & rechtliche Schritte
Hier erfährst du alles über die Visabestimmungen und rechtlichen Verfahren für Au-pairs in Deutschland. Egal, ob du EU-Bürger bist oder aus einem Land außerhalb Europas kommst: Unser Leitfaden bietet dir eine klare Übersicht über die spezifischen rechtlichen Anforderungen, erforderlichen Dokumente und Registrierungsschritte, die für deine Staatsangehörigkeit gelten.Klicke hier, um mehr über die Voraussetzungen und Programmbedingungen für Au-pairs und Gastfamilien in Deutschland zu erfahren.
Allgemein erforderliche Dokumente
Wenn du planst, als Au-pair in Deutschland zu arbeiten, solltest du vor der Beantragung des Visums folgende Dokumente bereithalten:Krankenversicherung
Nachweis einer gültigen Kranken- und Reiseversicherung für DeutschlandDeutschkenntnisse
Nachweis eines A1-SprachzertifikatsPassfoto
Aktuelles biometrisches PassfotoGültiger Reisepass/Personalausweis
Aktueller gültiger Reisepass oder PersonalausweisVertrag mit der Gastfamilie
Unterschriebener Au-pair-VertragAu-pair Fragebogen
Von der Bundesagentur für ArbeitAntragsformular
VisumantragsformularVisakategorien
Der Prozess, um Au-pair in Deutschland zu werden, unterscheidet sich je nach Herkunftsland.
EU-/EWR-/Schweizer Au-pairs Nicht-EU-/Nicht-EWR-Au-pairs Visumfrei einreiseberechtigte Nicht-EU-StaatsangehörigeEU-/EWR-/Schweizer Au-pairs
Voraussetzungen- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Au-pair-Vertrag
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Einreise nach Deutschland
Für die Einreise ist weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. -
Anmeldung beim EinwohnermeldeamtInnerhalb von zwei Wochen nach deiner Ankunft solltest du dich beim örtlichen Einwohnermeldeamt anmelden. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören der Personalausweis oder Reisepass des Au-pairs sowie die Wohnungsgeberbestätigung der Gastfamilie, zum Beispiel ein Einladungsschreiben. Nach Abschluss der Anmeldung stellt das Einwohnermeldeamt dem Au-pair eine Meldebescheinigung aus. Diese Bescheinigung wird benötigt, um ein Bankkonto zu eröffnen und eine Versicherung abzuschließen.
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Eröffnung eines Bankkontos
Um das monatliche Taschengeld zu erhalten und andere Zahlungen zu tätigen, ist es notwendig, ein deutsches Bankkonto zu eröffnen. Gastfamilien sollten ihrem Au-pair bei der Kontoeröffnung helfen.Erforderliche Dokumente sind ein Reisepass oder ein nationaler Personalausweis sowie eine Meldebescheinigung. Viele Banken bieten kostenlose Girokonten für Au-pairs oder junge Menschen an. Au-pairs aus Ländern, in denen ebenfalls der Euro als Währung gilt, müssen in der Regel kein deutsches Bankkonto eröffnen.
Nicht-EU-/Nicht-EWR-Au-pairs
Voraussetzungen- Gültiger Reisepass
- Unterschriebener Au-pair-Vertrag
- Deutsches Sprachzertifikat
- Visumantragsformular
- Gültige Krankenversicherung
- Fragebogen
- Biometrische Passfotos
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Beantragung eines nationalen Visums vor der Einreise
Visumanträge müssen persönlich bei der Botschaft oder dem Visumantragszentrum am Wohnort eingereicht werden. Je nach Botschaft oder Konsulat werden häufig zusätzliche Dokumente verlangt, zum Beispiel ein Motivationsschreiben, ein Einladungsschreiben der Gastfamilie und/oder ein Lebenslauf. Um alle relevanten Informationen zu den erforderlichen Dokumenten und den Schritten zur Beantragung des Visums zu erhalten, besuche bitte vor der Terminbuchung die Website der deutschen Auslandsvertretung, also der Botschaft oder des Konsulats, in deinem Land. -
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Melde dich innerhalb von zwei Wochen nach deiner Ankunft beim örtlichen Einwohnermeldeamt an. Du musst deinen gültigen Reisepass sowie die Wohnungsgeberbestätigung der Gastfamilie mitbringen, zum Beispiel ein Einladungsschreiben. Nach Abschluss der Anmeldung erhältst du vom Einwohnermeldeamt eine Meldebescheinigung. Diese wird später benötigt, um ein Bankkonto zu eröffnen, eine Versicherung abzuschließen oder Angelegenheiten mit der Ausländerbehörde zu regeln. -
Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde
Beantrage vor Ablauf des Visums eine Aufenthaltserlaubnis bei der für deinen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde. Nationale Visa werden in der Regel für drei Monate ausgestellt. Du musst deinen Reisepass, ein aktuelles Passfoto, die Meldebescheinigung, den Nachweis über die Krankenversicherung und den unterschriebenen Au-pair-Vertrag mitbringen. Je nach Ausländerbehörde kann es außerdem sein, dass du das Antragsformular, ein gültiges Einreisevisum und einen ausgefüllten Fragebogen der Gastfamilie vorlegen musst. -
Eröffnung eines BankkontosEin deutsches Bankkonto wird benötigt, um das monatliche Taschengeld zu erhalten und andere Zahlungen zu tätigen. Gastfamilien sollten ihr Au-pair bei der Eröffnung eines Kontos unterstützen. Erforderlich sind ein gültiger Reisepass und eine Meldebescheinigung. Einige Banken verlangen zusätzlich ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Junge Menschen und Au-pairs können häufig kostenlose Girokonten erhalten.
Visumfrei einreiseberechtigte Nicht-EU-Staatsangehörige
Voraussetzungen
- Gültiger nationaler Reisepass
- Unterschriebener Au-pair-Vertrag
- Meldebescheinigung
- Deutsches Sprachzertifikat
- Gültige Krankenversicherung
- Antrag
- Aktuelles Passfoto
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Einreise nach Deutschland
Bestimmte Nicht-EU-Staatsangehörige, darunter Personen aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sowie den Vereinigten Staaten von Amerika, dürfen gemäß § 41 AufenthV visumfrei nach Deutschland einreisen und nach der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die visumfreie Einreise berechtigt jedoch nicht allein zur Au-pair-Tätigkeit. Ein unterschriebener Au-pair-Vertrag ist weiterhin erforderlich, und das Au-pair darf erst arbeiten, wenn die notwendige Aufenthaltsgenehmigung vorliegt. -
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Du musst dich innerhalb von zwei Wochen nach deiner Ankunft beim örtlichen Einwohnermeldeamt anmelden. Erforderliche Dokumente sind der Reisepass des Au-pairs und die Wohnungsgeberbestätigung der Gastfamilie, zum Beispiel ein Einladungsschreiben. Nach Abschluss der Anmeldung stellt das Einwohnermeldeamt dem Au-pair eine Meldebescheinigung aus. Diese Bescheinigung wird später benötigt, um ein Bankkonto zu eröffnen, eine Versicherung abzuschließen und Angelegenheiten mit der Ausländerbehörde zu regeln. -
Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde
Beantrage vor Ablauf des 90-tägigen visumfreien Aufenthalts eine Aufenthaltserlaubnis für eine Au-pair-Beschäftigung bei der örtlichen Ausländerbehörde. Du darfst erst als Au-pair arbeiten, nachdem du deine Aufenthaltserlaubnis erhalten hast. Eine Aufenthaltserlaubnis ist maximal ein Jahr gültig und kann nicht für denselben Zweck verlängert werden. Erforderliche Dokumente sind dein Reisepass, ein aktuelles Passfoto, deine Meldebescheinigung, der Nachweis über die Krankenversicherung und der unterschriebene Au-pair-Vertrag. Je nach Ausländerbehörde kann es außerdem sein, dass du das Antragsformular und Unterlagen zur Gastfamilie vorlegen musst. -
Eröffnung eines BankkontosUm das monatliche Taschengeld zu erhalten und andere Zahlungen zu tätigen, musst du ein deutsches Bankkonto eröffnen. Es wird empfohlen, dass die Gastfamilie dem Au-pair bei der Kontoeröffnung hilft.Erforderliche Dokumente sind ein Reisepass und eine Meldebescheinigung; einige Banken können zusätzlich die Aufenthaltserlaubnis verlangen. Kostenlose Girokonten für Au-pairs werden von vielen Banken angeboten.
Zusätzliche Informationen
Die genaue Visum-Checkliste hängt von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ab. Prüfe dies hier.
Au-pairs in Deutschland müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gastfamilie beim örtlichen Einwohnermeldeamt anmelden. Alle Informationen für die verschiedenen Regionen findest du hier.