Au-pair in Frankreich: Visum & rechtliche Schritte

Das Au-pair-Programm in Frankreich wird vom Französischen Amt für Immigration und Integration (OFII) geregelt. Dieses definiert die offiziellen Status als „Stagiaire aide-familial“ für EU-Staatsangehörige oder als „Jeune Au Pair“ für Nicht-EU-Staatsangehörige. Dieser Leitfaden bietet dir eine klare Schritt-für-Schritt-Übersicht über die rechtlichen Anforderungen und Verfahren, die du befolgen musst, um ein Visum zu erhalten und deinen Aufenthalt zu sichern.
 
Mehr über die Voraussetzungen und Programmbedingungen für Au-pairs und Gastfamilien in Frankreich erfährst du hier.

 
   

Allgemein erforderliche Dokumente

Stelle sicher, dass du die folgenden Dokumente bereithältst, bevor du das Visum beantragst:

Gültiger Reisepass

Aktueller gültiger Reisepass für die gesamte Dauer des Aufenthalts
Contract

Genehmigter Vertrag (convention d'accueil)

Unterzeichneter Au-pair-Vertrag, genehmigt von der DREETS/DIRECCTE

Schulabschlusszeugnis

Abiturzeugnis oder gleichwertiger Abschluss
Language School Enrolment

Nachweis über die Anmeldung zu einem Sprachkurs

Bestätigung über die Anmeldung zu einem Französischkurs (FLE) für mindestens drei Monate

Criminal Background Check

Einwandfreies Führungszeugnis

In einigen Fällen erforderlich

Registrieren als Kandidat Registrieren als Familie

Visakategorien

Es gibt verschiedene rechtliche Status und Verfahren, um Au-pair in Frankreich zu werden. Diese hängen von deinem Herkunftsland ab.
 
Au-pairs aus EU-/EFTA-Ländern (Stagiaire aide familial étranger) Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern (Jeune Au Pair)

Au-pairs aus EU-/EFTA-Ländern (Stagiaire aide familial étranger) 

Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) benötigen kein Visum, um Au-pair in Frankreich zu werden. Wenn du Staatsangehörige eines EFTA-Landes bist (Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz), gelten für dich dieselben „kein Visum“-Regeln wie für EU-Staatsangehörige.

Voraussetzungen
Auch wenn du kein Visum beantragen musst, musst du trotzdem die folgenden Kriterien erfüllen, um offiziell als Au-pair (stagiaire aide-familial étranger) zu gelten:
  • Alter: in der Regel 17–30 Jahre
  • Gültiges Reisedokument: (Reisepass/Personalausweis)
  • Offizieller Au-pair-Vertrag (convention d'accueil): Unterschrieben von beiden Parteien. In diesem Dokument sind deine Arbeitszeiten, dein Taschengeld und deine Aufgaben festgelegt.
  • Bildung: Du musst über einen Sekundarschulabschluss (oder einen gleichwertigen Abschluss) verfügen, der dir in deinem Heimatland den Zugang zur Universität ermöglicht.
  • Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse in Französisch
  • Verpflichtende Anmeldung zu einem Französischkurs für Ausländer (Français Langue Étrangère – FLE)
Rechtliche Schritte
  1. Lokale Anmeldung 
    Wenn du länger als sechs Monate bleiben möchtest, können einige lokale Rathäuser (mairies) verlangen, dass du deinen Aufenthalt anmeldest. Für EU-Staatsangehörige ist dies jedoch oft optional.
  2. URSSAF-Anmeldung 
    In Frankreich ist der stagiaire aide-familial étranger über Kranken- und Mutterschaftsversicherung sowie Arbeitsunfallversicherung abgesichert. Deshalb muss das Au-pair bei der Sozialversicherung (CPAM am Wohnort in Frankreich) angemeldet und bei der zuständigen URSSAF-Stelle gemeldet werden, ähnlich wie Hausangestellte. Die Gastfamilie muss dich innerhalb von 8 Tagen nach deiner Ankunft bei der URSSAF anmelden, damit du über die französische Sozialversicherung abgesichert bist.
  3. Krankenversicherung
    Du solltest deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) aus deinem Heimatland mitbringen. Deine Gastfamilie leistet jedoch zusätzlich Beiträge zur französischen Sozialversicherung für dich.

Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern (Jeune Au Pair)

Voraussetzungen
  • Gültiger Reisepass: Ein Reisedokument, das vor weniger als 10 Jahren ausgestellt wurde, mindestens zwei leere Seiten enthält und dessen Gültigkeitsdauer mindestens 3 Monate über das Datum hinausgeht, an dem du den Schengen-Raum verlassen möchtest. 
  • Alter: Zwischen 18 und 30 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Bildung: Abgeschlossene Sekundarschulbildung, Abitur oder gleichwertiger Abschluss oder berufliche Qualifikation
  • Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse in Französisch erforderlich, meist Niveau A1/A2
  • Verbindung zur Familie: Du darfst nicht mit der Gastfamilie verwandt sein, und sie muss eine andere Staatsangehörigkeit haben als du
  • Sprachkurs: Anmeldung zu einem Französischkurs als Fremdsprache (FLE) für mindestens 3 Monate. 
Rechtliche Schritte
  1. Gastfamilie finden und Vertrag unterschreiben 
    Das wichtigste Dokument ist die convention d'accueil, also die Au-pair-Vereinbarung. Du und deine Gastfamilie müssen diesen offiziellen Vertrag unterschreiben. Die Gastfamilie muss den Vertrag von den französischen Behörden validieren lassen, genauer gesagt von der DREETS, der regionalen Direktion für Wirtschaft und Arbeit. Der validierte Vertrag sollte anschließend an dich zurückgeschickt werden. Ohne diesen Vertrag kannst du das Visum nicht beantragen.
  2. Visumantrag 
    Beantrage das Visum beim französischen Konsulat oder bei einem zugelassenen Visazentrum, zum Beispiel VFS Global, in deinem Heimatland. Du benötigst:

    - Von der DREETS validierter Au-pair-Vertrag
    - Gültiger Reisepass, mindestens 3 Monate nach geplanter Rückkehr gültig
    - Nachweis über Sekundarschulabschluss und grundlegende Französischkenntnisse
    - Motivationsschreiben, warum du Französisch lernen möchtest
    - Nachweis über die Anmeldung an einer Sprachschule in Frankreich

  3. Ankunft und Validierung (OFII) 
    Sobald du mit deinem VLS-TS-Visum in Frankreich angekommen bist, musst du es innerhalb der ersten 2 oder 3 Monate online über das OFII-Portal validieren. Wenn du dies nicht tust, hältst du dich nicht mehr legal in Frankreich auf und kannst nicht erneut einreisen. Du musst folgende Informationen angeben:
     
    - Angaben auf deinem Visum
    - Datum deiner Einreise nach Frankreich
    - Wohnadresse in Frankreich
     
    Das OFII (Französisches Amt für Immigration und Integration) behält sich das Recht vor, dich zu einem Termin einzuladen, um weitere Formalitäten zu erledigen, eine medizinische Untersuchung durchzuführen und/oder einen Integrationsvertrag zu unterschreiben.

Zusätzliche Informationen

Anders als EU-Staatsangehörige dürfen Nicht-EU-Au-pairs keinen zweiten Job annehmen und für keinen anderen Arbeitgeber als ihre Gastfamilie arbeiten.
Nicht-EU-Staatsangehörige dürfen in Frankreich mit ihrem gültigen nationalen Führerschein und einem internationalen Führerschein (IDP) für die Dauer ihres Visums fahren, also bis zu einem Jahr.