Au-pair in Portugal: Visum & rechtliche Schritte
Auf dieser Seite findest du alle Informationen, die du zu Visumverfahren brauchst, um Au-pair in Portugal zu werden. Welche Art von Visum du beantragen musst, hängt von deiner Staatsangehörigkeit und der Dauer deines Aufenthalts ab. Für Staatsangehörige bestimmter Länder gibt es außerdem einige spannende Möglichkeiten.
Wir haben alle Voraussetzungen und rechtlichen Schritte zusammengestellt, die du vor und während deines Aufenthalts erledigen musst, egal ob du EU-/EWR- oder Schweizer Staatsangehörige bist oder aus einem Nicht-EU-Land kommst. Lies weiter, wir führen dich durch den Prozess.
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Allgemein erforderliche Dokumente
Vor der Bewerbung sollten folgende Dokumente bereitliegen:Gültiger Reisepass und/oder Personalausweis
Gültig bis zu drei Monate nach Ende deines AufenthaltsSprachkursanmeldung
Nachweis über die Anmeldung zu einem Kurs für mindestens 25 WochenKontoauszug
Nachweis ausreichender Mittel für den Aufenthalt in PortugalEinladungsschreiben
Von der GastfamilieVisumantragsformular
Ausgefülltes und unterschriebenes offizielles DokumentEHIC und/oder private Versicherung
Nachweis über KrankenversicherungsschutzReiseversicherung
Abhängig von Staatsangehörigkeit und AufenthaltsdauerAu-pair-Vertrag
Schriftlicher Vertrag mit allen Details zu deinem AufenthaltVisakategorien
Um Au-pair in Portugal zu werden, gibt es je nach Herkunftsland und Aufenthaltsdauer verschiedene Visa und Verfahren:
Au-pairs aus einem EU- oder EWR-Land (Aufenthalt von bis zu 3 Monaten)Au-pairs aus einem EU- oder EWR-Land (Aufenthalt von mehr als 3 Monaten)Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern (Aufenthalt von bis zu 3 Monaten) Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern (Aufenthaltsdauer zwischen 3 und 12 Monaten) Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern (Aufenthalt von mehr als 12 Monaten) StudentenvisumYouth Mobility ProgrammEU-/EWR-Au-pairs – Aufenthalt von bis zu 3 Monaten
Kandidaten aus EU- oder EWR-Ländern benötigen für die Einreise nach Portugal nur einen Personalausweis. Ein Visum ist nicht erforderlich.Voraussetzungen
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- EHIC und/oder private Krankenversicherung
- Unterschriebener Au-pair-Vertrag
- Accommodation Bulletin mit SIBA
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Accommodation Bulletin (Boletim de Alojamento)
Wenn dein Aufenthalt weniger als 3 Monate dauert, muss deine Gastfamilie dich innerhalb von drei Tagen nach deiner Ankunft über ein offizielles Accommodation Bulletin (Boletim de Alojamento) anmelden. Dies kann online über die entsprechende Website erledigt werden.
EU-/EWR-Au-pairs – Aufenthalt von mehr als 3 Monaten
Voraussetzungen- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- EHIC und/oder private Krankenversicherung
- Nachweis ausreichender Mittel für den Aufenthalt in Portugal
- Registrierungsbescheinigung (Certificado de Registo)
- Steuernummer beantragen (NIF)
- Sozialversicherungsnummer beantragen (NISS)
- Anmeldung beim nationalen Gesundheitssystem (SNS)
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Registrierungsbescheinigung (Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia)
Wenn du zwischen 3 Monaten und 5 Jahren in Portugal bleibst, musst du dich bei der lokalen Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden, um dein Aufenthaltsrecht in Portugal zu formalisieren. Die Anmeldung muss innerhalb der ersten 30 Tage nach deiner Ankunft erfolgen, sonst kann eine Geldstrafe anfallen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der AIMA. -
Steuernummer beantragen (NIF)
In Portugal ist die NIF (Steuernummer) für finanzielle und rechtliche Vorgänge wichtig. Du kannst die Steuernummer persönlich in einer Loja do Cidadão, einem Espaço Cidadão oder bei den Autoridades Tributárias e Aduaneiras beantragen. Du kannst sie auch online mit einem steuerlichen Vertreter beantragen. Du benötigst deinen gültigen Reisepass oder Personalausweis und deine Registrierungsbescheinigung. -
Sozialversicherungsnummer beantragen (NISS)
Um zu arbeiten und Zugang zu Sozialleistungen zu erhalten, musst du eine Sozialversicherungsnummer beantragen. Dafür musst du einen Termin beim Sozialversicherungssystem buchen und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen. In einigen Espaços Cidadãos kann man NIF und NISS auch gemeinsam persönlich beantragen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website. -
Anmeldung beim nationalen Gesundheitsdienst (Serviço de Saúde Nacional)
Du kannst dich persönlich bei deinem nächstgelegenen öffentlichen Gesundheitszentrum oder bei einem „Espaço Cidadão“ beim Nationalen Gesundheitsdienst anmelden. NIF, NISS und SNS-Nummer können in manchen Fällen gemeinsam persönlich bei einem Espaço Cidadão beantragt werden. Du benötigst einen gültigen Reisepass, deine NIF und einen Wohnsitznachweis. Weitere Informationen findest du hier.
Nicht-EU-Au-pairs – Aufenthalt von weniger als 3 Monaten (Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt)
Voraussetzungen
- Gültiger Reisepass
- Schengen-Visum für Kurzaufenthalte
- Unterschriebener Au-pair-Vertrag
- Nachweis über Flugtickets für Hin- und Rückreise
- Nachweis über private Unterkunft (Haus der Gastfamilie)
- Nachweis ausreichender Mittel für den Aufenthalt in Portugal
- Einladungsschreiben der Gastfamilie
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Schengen-Visum für Kurzaufenthalte
Wenn dein Au-pair-Aufenthalt in Portugal weniger als 3 Monate dauert, musst du ein Schengen-Visum für Kurzaufenthalte beantragen. Für den Antrag benötigst du verschiedene Dokumente und Informationen:
- Ausgefülltes Formular
- Passfoto
- Gültiger Reisepass, gültig bis zu drei Monate nach dem geplanten Ausreisedatum
- Nachweis über Flugtickets für Hin- und Rückreise
- Medizinische Reiseversicherung (privat)
- Nachweis der Beschäftigungsfähigkeit (Einladungsschreiben deiner Gastfamilie)
- Einladungsschreiben der Gastfamilie
- Nachweis des privaten Wohnsitzes (Angaben zum Wohnsitz der Gastfamilie)
Nicht-EU-Au-pairs – Aufenthalt von mehr als 3 Monaten, aber weniger als 12 Monaten (Befristetes Visum für einen längeren Aufenthalt)
Voraussetzungen- Gültiger Reisepass
- Langzeitvisum erforderlich
- Unterschriebener Au-pair-Vertrag
- Nachweis über Flugtickets für Hin- und Rückreise
- Nachweis über private Unterkunft (Haus der Gastfamilie)
- Nachweis ausreichender Mittel für den Aufenthalt in Portugal
- Einladungsschreiben der Gastfamilie
- Steuernummer beantragen (NIF)
- Sozialversicherungsnummer beantragen (NISS)
- Anmeldung beim nationalen Gesundheitssystem (SNS)
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Langzeitvisum für vorübergehenden Aufenthalt
Wenn dein Au-pair-Aufenthalt in Portugal länger als 3 Monate dauert, musst du ein Temporary Stay Visa beantragen. Damit kannst du dich bis zu 12 Monate in Portugal aufhalten. Du musst den Antrag unter dem Zweck „Independent work“ stellen und alle erforderlichen Unterlagen im Voraus einreichen. Weitere Informationen findest du hier. -
Steuernummer beantragen (NIF)
Für finanzielle oder rechtliche Vorgänge in Portugal benötigst du eine Steuernummer, auf Portugiesisch NIF. Es gibt mehrere Standorte, an denen du diese Angelegenheit erledigen kannst, darunter in einem Bürgeramt (Loja do Cidadão), einem Bürgerservicezentrum (Espaço Cidadão) oder bei der portugiesischen Steuer- und Zollbehörde (Autoridades Tributárias e Aduaneiras). Für eine Online-Beantragung musst du nachweisen, dass du einen steuerlichen Vertreter hast. Außerdem benötigst du einen gültigen Reisepass und deine Registrierungsbescheinigung. -
Sozialversicherungsnummer beantragen (NISS)
Du musst dich beim Sozialversicherungssystem anmelden, um Zugang zu Sozialleistungen zu erhalten, die mit der Arbeit in Portugal verbunden sind. Dies muss persönlich erfolgen, da du einen gültigen Reisepass vorlegen musst. An einigen „Citizen Spots“ kannst du deine NIF auch zusammen mit der NISS beantragen (erkundige dich bitte im Voraus, ob dieser Service dort angeboten wird). Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website. -
Anmeldung beim nationalen Gesundheitsdienst (Serviço de Saúde Nacional)
Auch wenn eine private Versicherung verpflichtend ist, solltest du dich trotzdem beim nationalen Gesundheitsdienst anmelden. Es handelt sich um einen kostenlosen Service, für den du dich in deinem örtlichen Gesundheitszentrum oder im Bürgerzentrum (Espaço Cidadão) anmelden kannst. Dazu benötigst du lediglich deinen gültigen Reisepass, deine NIF-Nummer und einen Wohnsitznachweis. Wenn du persönlich in einem Espaço Cidadão vorstellig wirst, kannst du dich dort gleichzeitig für das SNS sowie für die NIF- und NISS-Nummern anmelden. Weitere Informationen findest du hier.
Nicht-EU-Au-pairs – Aufenthalt von mehr als 12 Monaten (Aufenthaltsvisum)
VoraussetzungenWenn dein Au-pair-Aufenthalt in Portugal länger als 12 Monate dauert, musst du ein Aufenthaltsvisum beantragen und nach deiner Ankunft in Portugal den Prozess für eine Aufenthaltserlaubnis bei AIMA (Agência para a Integração, Migrações e Asilo) beginnen.- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Gültiges Aufenthaltsvisum (gültig für 4 Monate)
- Nachweis ausreichender Mittel für den Aufenthalt in Portugal*
- Unterschriebener Au-pair-Vertrag
- Nachweis über Wohnsitz/Adresse
- Gültige Steuernummer (NIF)
- Gültige Sozialversicherungsnummer (NISS)
- Gültige SNS-Nummer (nationales Gesundheitssystem)
* Staatsangehörige aus CPLP-Ländern, darunter Angola, Brasilien, Kap Verde, Osttimor, Äquatorialguinea, Guinea-Bissau, Mosambik sowie São Tomé und Príncipe, sind in der Regel vom Nachweis ausreichender Mittel für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis befreit, sofern sie eine Verpflichtungserklärung vorlegen. Weitere Informationen findest du hier.
Rechtliche Schritte
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Aufenthaltsvisum beantragen (Visto para Obtenção de Autorização de Residência)
Dieses Visum wird beantragt, wenn du eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen möchtest. Es ist 4 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums musst du bei der AIMA das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung einleiten. -
Steuernummer beantragen (NIF)
NIF steht auf Portugiesisch für „Fiscal Identity Number“ (Steueridentifikationsnummer) und ist eine zwingende Voraussetzung für alle rechtlichen oder steuerlichen Schritte, die du in Portugal unternehmen musst. Für die Beantragung benötigst du einen gültigen Reisepass und deine Registrierungsbescheinigung. In der Regel kannst du den Antrag persönlich in jeder „Loja do Cidadão“ (Bürgeramt), in jedem „Espaço Cidadão“ (Bürgerservicezentrum) oder bei der portugiesischen Steuer- und Zollbehörde (Autoridades Tributárias e Aduaneiras) stellen. Wenn du möchtest, kannst du den Antrag jedoch auch online stellen, sofern du über einen Steuervertreter verfügst. -
Sozialversicherungsnummer beantragen (NISS)
Sobald du in Portugal angekommen bist, musst du einen Termin vereinbaren, um deine Sozialversicherungsnummer zu erhalten. Damit hast du Anspruch auf Sozialleistungen und kannst in Portugal arbeiten. Je nachdem, zu welchem Espaço do Cidadão (Bürgerzentrum) du gehst, kannst du sowohl die NIF als auch die NISS gleichzeitig beantragen. Dazu brauchst du einen gültigen Reisepass. Weitere Informationen findest du hier auf der offiziellen Website. -
Anmeldung beim nationalen Gesundheitsdienst (Serviço de Saúde Nacional)
Der SNS ist ein kostenloser nationaler Gesundheitsdienst, bei dem du dich anmelden kannst, auch wenn du bereits privat versichert bist. Am einfachsten meldest du dich in einem örtlichen Gesundheitszentrum oder bei einem Bürgerzentrum (Espaço Cidadão) an. Du kannst die Anmeldung aber auch zusammen mit der Beantragung deiner NIF und NISS bei einem Espaço Cidadão vornehmen. Als Unterlagen benötigst du dafür einen gültigen Reisepass, einen Wohnsitznachweis für Portugal und deine NIF. Weitere Informationen findest du hier. -
Aufenthaltserlaubnis beantragen (Título para Fixação de Residência)
Zuletzt beantragst du deine Aufenthaltserlaubnis, die 2 Jahre gültig ist. Dafür musst du einen Termin bei AIMA vereinbaren. Beim Antrag musst du nachweisen, dass du die Steuer- und Sozialversicherungsnummer beantragt hast; du musst sie aber noch nicht unbedingt bereits erhalten haben. Da es bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung zu Verzögerungen kommen kann, empfehlen wir dir, diesen Prozess so bald wie möglich in die Wege zu leiten.
Studentenvisum
Nach portugiesischem Recht kannst du mit einem Studentenvisum in Teilzeit arbeiten, etwa 20 Stunden pro Woche, solange deine Arbeit dein Studium nicht beeinträchtigt. Weitere Informationen findest du hier.Voraussetzungen
- Einschreibung an einer Hochschule
- Aufenthaltsvisum
- Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis ausreichender Mittel für den Aufenthalt in Portugal
- Rückflugticket
- Bezahlte Studiengebühren
- Nachweis über Wohnsitz/Adresse
- Gültige Steuernummer (NIF)
- Gültige Sozialversicherungsnummer (NISS)
- Gültige SNS-Nummer (nationales Gesundheitssystem)
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Aufenthaltsvisum
Das Aufenthaltsvisum erlaubt dir, 4 Monate in Portugal zu bleiben, damit du einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen kannst. Dieses Visum beantragst du vor deiner Reise nach Portugal bei der Botschaft oder dem Konsulat in deinem Land. -
Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragen
Du musst deinen Termin zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis innerhalb der ersten 4 Monate deines Aufenthalts vereinbaren. Es gibt eine Liste erforderlicher Dokumente, die du zum Antrag mitbringen musst. Weitere Informationen findest du hier. -
Steuernummer beantragen (NIF)
Für finanzielle und rechtliche Zwecke musst du eine portugiesische Steuernummer (NIF) beantragen. Du kannst diesen Antrag in einer Loja do Cidadão (Bürgeramt), einem Espaço do Cidadão (Bürgerzentrum) oder bei den Autoridades Tributárias e Aduaneiras (portugiesische Steuer- und Zollbehörde) stellen. Es ist auch möglich, die NIF online zu beantragen. Dafür brauchst du einen portugiesischen steuerlichen Vertreter. -
Sozialversicherungsnummer beantragen (NISS)In Portugal ist die NISS (Sozialversicherungsnummer) verpflichtend, um zu arbeiten und Zugang zu Sozialleistungen zu erhalten. Um sie zu erhalten, musst du einen persönlichen Termin beim Sozialversicherungssystem buchen. Zu deinem Termin musst du einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitbringen. An einigen Orten (Espaços do Cidadão) kannst du die NISS auch gemeinsam mit der NIF beantragen. Du solltest aber vorher prüfen, ob dieser Service dort angeboten wird. Weitere Informationen dazu findest du auf der offiziellen Website.
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Anmeldung beim nationalen Gesundheitsdienst (Serviço Nacional de Saúde)
Auch wenn du privat krankenversichert bist, solltest du dich für eine Serviço Nacional de Saúde-Nummer (Nationaler Gesundheitsdienst) registrieren lassen. Das kannst du persönlich in jedem öffentlichen Gesundheitszentrum oder bei einem Espaço do Cidadão (Bürgerzentrum) erledigen. Alternativ kannst du auch alle drei Nummern – NIF, NISS und SNS – persönlich bei einem Bürgerzentrum beantragen. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören ein gültiger Reisepass, deine NIF (die du dann bereits hast) und ein Wohnsitznachweis. Weitere Informationen findest du hier.
Youth Mobility Programm
Wenn du Staatsbürger von Argentinien, Australien, Kanada, Chile, Japan, Neuseeland, Peru, der Republik Korea, den Vereinigten Staaten von Amerika oder Uruguay bist, kannst du im Rahmen des „Youth Mobility“-Programms für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr als Au-pair in Portugal arbeiten. Du darfst jedoch rechtlich gesehen nur maximal 6 Monate arbeiten, und die Anzahl der Visa bzw. Einreisegenehmigungen, die jährlich für dieses Programm erteilt werden, ist begrenzt.
VoraussetzungenDie Voraussetzungen variieren je nach Herkunftsland. Eine Informationstabelle findest du hier:| Land | Alter | Zweck | Begrenzung |
| Argentinien | 18–30 Jahre |
Längerer Urlaub mit Arbeitserlaubnis oder Erlaubnis zum Studium von Kultur oder Sprachen |
100 Visa/Einreisegenehmigungen pro Jahr |
| Australien |
18–31 Jahre
|
Längerer Urlaub mit Arbeitserlaubnis | 500 Visa/Einreisegenehmigungen pro Jahr |
| Chile | 18–30 Jahre | Längerer Urlaub mit Arbeitserlaubnis | Nicht veröffentlicht |
| Japan | 18–30 Jahre | Längerer Urlaub mit Arbeitserlaubnis | Nicht veröffentlicht |
| Kanada | 18–35 Jahre | Reisen und Arbeiten | 600 Visa/Einreisegenehmigungen pro Jahr |
| Neuseeland | 18–30 Jahre | Längerer Urlaub mit Arbeitserlaubnis | 50 Visa/Einreisegenehmigungen pro Jahr |
| Peru | 18–31 Jahre* | Für Work-and-Holiday-Zwecke | 400 Visa |
| Republik Korea | 18–34 Jahre | Längerer Urlaub mit Arbeitserlaubnis | 200 Visa/Einreisegenehmigungen pro Jahr |
| Uruguay | 18–35 Jahre | Urlaub mit Möglichkeit zu arbeiten und/oder an Weiterbildungs- oder Studienprogrammen bis zu 6 Monaten teilzunehmen | 200 Visa |
| USA | Nicht angegeben | Für Work-and-Holiday-Zwecke | 400 Visa |
Zusätzliche Informationen
Portugal hat die Kategorie „Au-pair“ aus der Richtlinie 2016/801 nicht umgesetzt. Daher gibt es in Portugal keine spezielle Aufenthaltsgenehmigung für diese Kategorie. Au-pairs könnten ein Langzeitvisum beantragen, aber es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, und der Antrag würde von Fall zu Fall geprüft werden.