Au-pair in Italien: Visum & rechtliche Schritte

Dieser Leitfaden erklärt alle Visumanforderungen sowie rechtlichen Verfahren, um Au-pair in Italien zu werden. Welche Art von Visum erforderlich ist, hängt von deiner Staatsangehörigkeit und der Dauer deines Aufenthalts ab.
 
Egal, ob du aus einem EU-/EWR-Land kommst oder dich von außerhalb Europas bewirbst: Wir führen dich durch jeden Schritt des Prozesses, von den Dokumentenanforderungen bis hin zu den Anmeldeverfahren.
 
Klicke hier, wenn du mehr über die Voraussetzungen und Programmregeln für Au-pairs und Gastfamilien in Italien erfahren möchtest.

 
   

Allgemein erforderliche Dokumente

Bevor du dich für das Au-pair-Programm in Italien bewirbst, solltest du die folgenden Dokumente bereithalten:
Health Insurance

Krankenversicherung

Nachweis über Krankenversicherungsschutz

Sprachkurs

Nachweis über die Anmeldung zu einem Sprachkurs

Flugticket

Kopie eines gebuchten Tickets nach Italien

Gültiger Reisepass

Aktueller gültiger Reisepass

Einladungsschreiben

Einladungsschreiben der Gastfamilie

Finanzieller Nachweis

Nachweis ausreichender Ersparnisse für den Aufenthalt in Italien

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EU-/EWR-Au-pairs – Aufenthalt bis zu 3 Monate

Kandidaten aus EU- oder EWR-Ländern benötigen für die Einreise nach Italien nur einen Personalausweis. Ein Visum ist nicht erforderlich.
Voraussetzungen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Rechtliche Schritte
  1. Einreise nach Italien 
    Für EU-/EWR-Staatsangehörige ist kein Visum erforderlich.
  2. Dichiarazione di Ospitalità (Gastfreundschaftserklärung)
    Die Gastfamilie muss den Aufenthalt des Au-pairs innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft melden. Diese Mitteilung ist verpflichtend und muss bei der lokalen Polizeibehörde (Questura) eingereicht werden, entweder persönlich, per PEC (Posta Elettronica Certificata — zertifizierte offizielle E-Mail) oder per raccomandata (Einschreiben mit Zustellnachweis). Die Erklärung informiert die Behörden über die Anwesenheit des Au-pairs in Italien und enthält dessen Identifikationsdaten, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.

EU-/EWR-Au-pairs – Aufenthalt über 3 Monate

Voraussetzungen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
  • Nachweis finanzieller Mittel
Rechtliche Schritte
  1. Dichiarazione di Ospitalità (Gastfreundschaftserklärung) 
    Innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft des Au-pairs muss die Gastfamilie den Behörden melden, dass das Au-pair in ihrem Zuhause wohnt. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei der lokalen Polizeibehörde (Questura) eingereicht werden, entweder persönlich, per PEC (Posta Elettronica Certificata — zertifizierte offizielle E-Mail) oder per raccomandata (Einschreiben mit Zustellnachweis). Die Erklärung dokumentiert die Anwesenheit des Au-pairs in Italien und enthält dessen Identifikationsdaten, unabhängig davon, wie lange der Aufenthalt dauert.
  2. Offizielle Anmeldung beim Rathaus (anagrafe)
    Das Au-pair muss sich beim lokalen Rathaus (anagrafe) anmelden. Dafür muss es eine gültige Krankenversicherung und ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen. Wir empfehlen Gastfamilien, das Au-pair bei der Anmeldung zu unterstützen.
  3. Steuernummer beantragen (codice fiscale)
    Au-pairs müssen eine italienische Steuernummer (codice fiscale) beantragen. Wir empfehlen Gastfamilien, ihr Au-pair zum lokalen Finanzamt (Agenzia delle Entrate) zu begleiten. Das Au-pair muss einen Personalausweis oder Reisepass, eine Kopie davon und die Meldebescheinigung (iscrizione anagrafica) mitbringen. Nach Erhalt des codice fiscale bekommen sie auch eine Gesundheitskarte (tesserino sanitario).
  4. Anmeldung beim nationalen Gesundheitsdienst (Servizio Sanitario Nazionale)
    Nach Erhalt der Meldebescheinigung (iscrizione anagrafica) und der Steuernummer (codice fiscale) sollten Au-pairs zur lokalen Gesundheitsbehörde der Gastfamilie gehen (ASL - Azienda Sanitaria Locale) und sich beim nationalen Gesundheitsdienst anmelden (SSN - Servizio Sanitario Nazionale).
     
    Alternativ ist eine private Krankenversicherung möglich.

Nicht-EU-Au-pairs – Aufenthalt unter 3 Monaten (Touristenvisum)

Au-pairs können mit einem Touristenvisum nach Italien einreisen, wenn ihr Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet. Auf der Website des italienischen Außenministeriums kannst du prüfen, ob du ein Touristenvisum beantragen musst und welches Verfahren gilt. Wir empfehlen dringend, die italienische Botschaft oder das Konsulat im Heimatland zu kontaktieren, um aktuelle Informationen, Anforderungen und Bearbeitungszeiten für Visumanträge zu erhalten.

Voraussetzungen

  • Touristenvisum (falls nach Staatsangehörigkeit erforderlich)
  • Gültiger Reisepass
  • Krankenversicherung für die Aufenthaltsdauer
  • Rück- oder Weiterreiseticket
Rechtliche Schritte
  1. Einreise nach Italien 
    Teilnehmer der folgenden Staatsangehörigkeiten benötigen für einen Aufenthalt von 3 Monaten nur einen Reisepass:
    Argentinien Australien
    Bosnien-Herzegowina
    Brasilien Chile Costa Rica
    El Salvador Guatemala Honduras
    Island Israel Japan
    Kanada Kolumbien Malaysia
    Mexiko Neuseeland Nicaragua
    Norwegen Paraguay Republik Mazedonien
    Samoa Schweiz Singapur
    Südkorea Trinidad und Tobago Uruguay
    USA Venezuela Vereinigtes Königreich

    Prüfe die Website des italienischen Außenministeriums auf aktuelle Änderungen.

  2. Dichiarazione di Ospitalità (Gastfreundschaftserklärung) 
    Die Gastfamilie muss den Aufenthalt des Au-pairs innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft in Italien melden. Dies geschieht durch Einreichung der Erklärung bei der lokalen Polizeibehörde (Questura), entweder persönlich, per PEC (Posta Elettronica Certificata — zertifizierte offizielle E-Mail) oder per raccomandata (Einschreiben mit Zustellnachweis). Ziel ist es, die Behörden über den Aufenthalt des Au-pairs im Haushalt zu informieren und dessen Identifikationsdaten mitzuteilen.
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Nicht-EU-Au-pairs – Aufenthalt über 3 Monate (Studentenvisum)

Wenn der Aufenthalt des Au-pairs länger als 90 Tage dauert, benötigen alle Nicht-EU-Staatsangehörigen ein Visum. Die Teilnehmer müssen bei der italienischen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Heimatland ein Studentenvisum beantragen. Vor Einreichung des Antrags auf ein Studentenvisum muss sich das Au-pair für einen Vollzeit-Italienischkurs anmelden, mindestens 20 Stunden pro Woche. Wir empfehlen außerdem, die italienische Botschaft oder das Konsulat im eigenen Land zu kontaktieren, um die aktuellen Regeln, erforderlichen Dokumente und Bearbeitungszeiten für Visumanträge zu bestätigen.
Voraussetzungen
  • Gültiger Reisepass
  • Nachweis über die Anmeldung zu einem Italienischkurs (20 Stunden pro Woche)
  • Einladungsschreiben der Gastfamilie
  • Krankenversicherung
  • Nachweis ausreichender Ersparnisse
  • Gebuchtes Ticket nach Italien
Rechtliche Schritte
  1. Anmeldung zum Sprachkurs 
    Es ist wichtig, den Wochenplan vor der Unterzeichnung eines Vertrags abzustimmen. Gastfamilien sollten beachten, dass die Teilnahme an einem 20-stündigen Sprachkurs verpflichtend ist und das Au-pair genug Zeit dafür bekommen muss.
  2. Antrag auf Studentenvisum 
    Wir empfehlen, bei der italienischen Botschaft oder dem Konsulat im eigenen Land die aktuellen Regeln, erforderlichen Dokumente und Bearbeitungszeiten für Visumanträge zu prüfen.
     
    Es ist mit diesem Visum auch möglich, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Dafür muss das Au-pair jedoch andere Anforderungen erfüllen. Detaillierte Informationen und Beratung hängen von der Staatsangehörigkeit und dem Wohnsitzland des Au-pairs ab. Daher empfehlen wir, die italienische Botschaft oder das Konsulat für weitere Informationen zu kontaktieren.
  3. Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (Permesso di soggiorno)
    Innerhalb von 8 Tagen nach der Ankunft müssen Au-pairs das „permesso di soggiorno“ beantragen. Wir empfehlen Gastfamilien, gemeinsam mit ihrem Au-pair zur lokalen Gemeinde (comune) zu gehen, um es während des Verfahrens zu unterstützen. Alternativ kann der Antrag an folgenden Stellen gestellt werden:
     
    - beim Sportello Unico per l’Immigrazione
    - beim Patronato
    - bei der Post (durch Ausfüllen des „Kit“-Formulars)
     
    Alle Informationen zu Kosten und konkreten Schritten, die Au-pairs befolgen müssen, sind auf der Website des Nationalen Instituts für Soziale Sicherheit (INPS) verfügbar.

Working Holiday Visum (Australien, Kanada, Neuseeland)

Italien hat bilaterale Abkommen mit Australien, Kanada und Neuseeland. Deshalb können Au-pairs aus einem dieser Länder ein Working Holiday Visum beantragen. Das Verfahren unterscheidet sich je nach Land. Es gibt jedoch einige gemeinsame Punkte, die vor der Antragstellung beachtet werden sollten.
 
Voraussetzungen
  • Staatsangehörigkeit Australiens, Kanadas oder Neuseelands
  • Gültiger Reisepass
  • Nachweis ausreichender Ersparnisse
  • Vollständige Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt
  • Kein früheres Working Holiday Visum für Italien
Wichtige Hinweise
  • Die Zahl der Visa pro Jahr ist begrenzt
  • Das Visum ist maximal 12 Monate gültig
  • Au-pairs mit einem Working-Holiday-Visum dürfen nicht länger als 6 Monate arbeiten (die verbleibenden 6 Monate können sie frei für Reisen nutzen).
  • Au-pairs mit einem Working-Holiday-Visum dürfen nicht länger als drei Monate bei einer Familie wohnen. Nach drei Monaten können sie bei einer anderen Familie arbeiten. Kürzere Aufenthalte sind erlaubt.
  • Das Working-Holiday-Visum kann nur einmal im Leben beantragt werden.
  • Au-pairs müssen für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts eine Krankenversicherung abschließen
Rechtliche Schritte
  1. Working Holiday Visum beantragen 
    Alle Informationen zu Dokumenten und Verfahren findest du auf der Website der italienischen Regierung: 

    1. Australische Staatsangehörige finden weitere Informationen hier.

    2. Detaillierte Informationen für kanadische Staatsangehörige findest du hier

    3. Staatsangehörige Neuseelands finden alle relevanten Informationen hier.

  2. Ankunft in Italien 
    Das Visum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 12 Monaten mit maximal 6 Monaten Arbeit.
  3. Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (Permesso di soggiorno)
    Au-pairs mit einem Working Holiday Visum sollten das Permesso di Soggiorno beantragen. Der Antrag muss innerhalb von 8 Tagen nach der Ankunft des Au-pairs in Italien gestellt werden. Wir empfehlen Gastfamilien, ihr Au-pair zur Einwanderungsstelle ihrer Präfektur zu begleiten. 
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Zusätzliche Informationen

Au-pairs in Italien sollten innerhalb der ersten 8 Tage nach der Ankunft beim lokalen Migrationsamt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese Erlaubnis heißt „permesso di soggiorno“ und ist nur für Aufenthalte über 90 Tage erforderlich.
Bewerber aus Australien, Neuseeland oder Kanada können ein Working Holiday Visum erhalten und auf diesem Weg nach Italien einreisen.
Das italienische Außenministerium stellt detaillierte Informationen zur richtigen Visumart und zum Visumantrag bereit.
Die Ankunft des Au-pairs muss innerhalb von 48 Stunden schriftlich bei der lokalen Behörde für öffentliche Sicherheit gemeldet werden. Weitere Informationen zu Art. 7 des TUI (Testo Unico Immigrazione - D. Lgs. 286/1998) findest du hier.