Au-pair in den Niederlanden: Visum & rechtliche Schritte
Um Au-pair in den Niederlanden zu werden, hängen die rechtlichen Schritte von deiner Staatsangehörigkeit ab. EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörige benötigen keine niederländische Au-pair-Aufenthaltserlaubnis. Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Au-pairs benötigen die offizielle Au-pair-Aufenthaltserlaubnis, die nur von einer vom IND anerkannten Au-pair-Agentur beantragt werden kann. Der Au-pair-Aufenthalt muss ein kultureller Austausch sein und darf keine reguläre Hausarbeit darstellen.
Prüfe hier alle Programmregelungen für die Niederlande.
Allgemein erforderliche Dokumente
Bevor du mit dem Visum- oder Aufenthaltsverfahren beginnst, solltest du sicherstellen, dass du die folgenden Dokumente bereithältst:Krankenversicherung
Gültige Krankenversicherung für den gesamten AufenthaltVom IND anerkannte Au-pair-Agentur
Nur für Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Au-pairsUnterzeichneter Au-pair-Vertrag
Schriftliche Vereinbarung zwischen Au-pair und GastfamilieGültiger Reisepass / Personalausweis
Aktueller gültiger Reisepass oder nationaler Personalausweis für EU-/EWR- und Schweizer Au-pairsWochenplan
Schriftlicher Plan für alle 7 Tage der WocheAu Pair Awareness Declaration
Für das IND-Verfahren müssen Gastfamilie und Au-pair die Au Pair Awareness Declaration unterschreibenNachweis des Familienstands
Nur für Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Au-pairs. Von der zuständigen Behörde des HerkunftslandesErklärung über Kinder
Nur für Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Au-pairsAntecedents Certificate
Unterzeichnete Erklärung zu Straftaten, früherem illegalem Aufenthalt und EinreiseverbotenBiometrische Daten
Nur für Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Au-pairsJe nach Staatsangehörigkeit können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.
Visakategorien
Je nach Herkunftsland des Antragstellers gibt es verschiedene Visa und Verfahren, um Au-pair in den Niederlanden zu werden.
EU-/EWR-/Schweizer Au-pairs – Aufenthalt bis zu 4 Monate EU-/EWR-/Schweizer Au-pairs – Aufenthalt über 4 Monate Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Au-pairs – MVV nicht erforderlich Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Au-pairs – MVV erforderlichEU-/EWR-/Schweizer Au-pairs – Aufenthalt bis zu 4 Monate
EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörige benötigen kein Visum und keine niederländische Au-pair-Aufenthaltserlaubnis.Voraussetzungen
- Gültiger Reisepass oder nationaler Personalausweis
- Schriftliche Au-pair-Vereinbarung und Wochenplan
- Gültige Krankenversicherung
- Einhaltung der niederländischen Au-pair-Arbeitsregeln
- Das Au-pair muss nach den niederländischen Krankenversicherungsregeln ordnungsgemäß versichert sein
-
Einreise in die Niederlande
Für EU-/EWR- oder Schweizer Staatsangehörige ist kein Visum erforderlich. Au-pairs können mit einem gültigen Reisepass oder nationalen Personalausweis in die Niederlande einreisen. -
RNI-Registrierung / BSNWenn das Au-pair weniger als 4 Monate in den Niederlanden bleibt und eine Bürgerservicenummer (BSN) benötigt, kann es sich mit seiner Adresse im Ausland als Nichtansässige in der Registratie Niet-Ingezetenen (RNI) registrieren. Danach erhält das Au-pair eine BSN (Burgerservicenummer), die in der Regel benötigt wird, wenn man mit Behörden in Kontakt tritt, zum Beispiel zur Beantragung von Gesundheitsleistungen oder zur Zahlung von Steuern.
-
KrankenversicherungAu-pairs, die Taschengeld oder Unterkunft und Verpflegung erhalten, sind über das Wlz-System versichert. Das bedeutet, dass sie normalerweise eine niederländische Basis-Krankenversicherung benötigen. Eine EHIC oder private Reiseversicherung kann zwar vorübergehenden oder zusätzlichen Schutz bieten, ersetzt jedoch nicht die verpflichtende niederländische Basis-Krankenversicherung, wenn das Au-pair unter die niederländischen Versicherungsvorschriften fällt.
EU-/EWR-/Schweizer Au-pairs – Aufenthalt über 4 Monate
EU-/EWR- und Schweizer Au-pairs benötigen keine niederländische Au-Pair-Aufenthaltserlaubnis, müssen sich aber bei der Gemeinde anmelden, wenn sie länger als 4 Monate in den Niederlanden leben.Voraussetzungen
- Gültiger Reisepass oder nationaler Personalausweis
- Schriftliche Au-pair-Vereinbarung und Wochenplan
- Gültige Krankenversicherung
- Adresse der Gastfamilie
- Nachweis, dass du an der Adresse der Gastfamilie angemeldet werden darfst
- Zusätzliche Dokumente können erforderlich sein
-
Einreise in die Niederlande
EU-/EWR- oder Schweizer Staatsangehörige benötigen kein Visum für die Einreise in die Niederlande. Sie brauchen nur einen gültigen Reisepass oder nationalen Personalausweis. -
Anmeldung bei der Gemeinde / BRP
Wenn das Au-pair länger als 4 Monate in den Niederlanden leben wird, muss es sich bei der Gemeinde anmelden, in der die Gastfamilie wohnt. Dies muss innerhalb von fünf Tagen nach der Ankunft erfolgen. Dafür werden ein gültiger Reisepass oder Personalausweis und ein Nachweis benötigt, dass die Anmeldung an der Adresse der Gastfamilie möglich ist. Die Gemeinde kann zusätzliche Dokumente verlangen, zum Beispiel eine Geburtsurkunde. Nach der Anmeldung erhältst du eine Bürgerservicenummer (BSN). Diese Nummer benötigst du immer dann, wenn du Kontakt mit Behörden hast, etwa zur Beantragung von Leistungen oder zur Zahlung von Steuern. -
Krankenversicherung
Au-pairs sind über das niederländische Wlz-System versichert und müssen daher eine niederländische Basis-Krankenversicherung bei einem niederländischen Krankenversicherer abschließen. Obwohl eine EHIC vorübergehenden oder zusätzlichen Schutz bieten kann, ersetzt sie normalerweise nicht die verpflichtende niederländische Basis-Krankenversicherung, wenn das Au-pair den niederländischen Versicherungsvorschriften unterliegt. -
Bankkonto und praktische EinrichtungNach Erhalt der BSN kann das Au-pair ein niederländisches Bankkonto eröffnen, lokale Transportmöglichkeiten organisieren und weitere praktische Dinge einrichten.
Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Au-pairs – MVV nicht erforderlich
Einige Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige benötigen kein MVV-Einreisevisum. Dazu gehören derzeit Staatsangehörige aus Australien, Kanada, Japan, Monaco, Neuseeland, Vatikanstadt, dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten und Südkorea. Diese Au-pairs benötigen trotzdem die niederländische Au-pair-Aufenthaltserlaubnis, um arbeiten zu dürfen.
Voraussetzungen
- Gültiger Reisepass
- Vom IND anerkannte Au-pair-Agentur
- Au-pair Aufenthaltserlaubnis
- 18–25 Jahre alt zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Keine frühere niederländische Aufenthaltserlaubnis für Austauschzwecke
- Unverheiratet, keine Kinder
- Schriftlicher Wochenplan
- Unterzeichnete Au-pair Awareness Declaration
- Antecedents Certificate
- Krankenversicherung
- TB-Test, falls erforderlich
-
Eine vom IND anerkannte Au-pair-Agentur kontaktierenAuPair.com bietet sogenannte „Pre-Matches“ an. Danach müssen das Au-pair und die Gastfamilie eine vom IND anerkannte Au-pair-Agentur kontaktieren. Die Agentur vermittelt zwischen Au-pair und Gastfamilie, erklärt die Rechte und Pflichten und bereitet den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis vor. Wichtig: Nur vom IND anerkannte Agenturen können die Aufenthaltserlaubnis beantragen, die Au-pairs benötigen, um als Au-pair in den Niederlanden zu leben.
-
Dokumente sammelnDie Agentur teilt dem Au-pair und der Gastfamilie mit, welche Dokumente erforderlich sind. Offizielle ausländische Dokumente müssen möglicherweise legalisiert und ins Niederländische, Englische, Französische oder Deutsche übersetzt werden.
-
Antrag auf AufenthaltserlaubnisDie anerkannte Agentur beantragt die Au-pair-Aufenthaltserlaubnis. Das Au-pair und die Gastfamilie können den Antrag nicht selbst stellen. Wenn das Au-pair kein MVV benötigt, kann die Agentur den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis einreichen, während das Au-pair noch im Ausland oder bereits in den Niederlanden ist. Das Au-pair darf jedoch während der Wartezeit noch keine Au-pair-Aufgaben übernehmen. Der IND erhebt eine Antragsgebühr, die normalerweise von der Gastfamilie übernommen wird, entweder separat oder als Teil des Agenturpakets. Die aktuelle Gebühr für den Antrag beträgt 423 €.
-
IND-EntscheidungDer IND hat 90 Tage Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Wenn der Antrag vollständig ist, versucht der IND nach eigenen Angaben meist, innerhalb von 2 Wochen zu entscheiden. Sobald die Aufenthaltserlaubnis fertig ist, sendet der IND einen Brief an die Au-pair-Agentur. Danach musst du einen Termin vereinbaren, um sie abzuholen.
-
Einreise in die NiederlandeWenn das Au-pair noch im Ausland ist und kein MVV benötigt, kann es nach Genehmigung des Antrags ohne MVV in die Niederlande reisen. Wenn es sich bereits rechtmäßig in den Niederlanden aufhält, muss es auf die Genehmigung warten und darf vor Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung noch nicht mit den Au-pair-Aufgaben beginnen.
-
Anmeldung bei der Gemeinde / BRPAu-pairs, die länger als 4 Monate in den Niederlanden leben, müssen sich innerhalb von 5 Tagen nach der Ankunft bei der Gemeinde anmelden. Die Agentur informiert dich darüber, welche Dokumente du vorlegen musst, zum Beispiel eine Kopie deines Reisepasses oder zusätzliche Unterlagen wie eine legalisierte und übersetzte Geburtsurkunde.
-
KrankenversicherungNach der Ankunft sollte das Au-pair eine niederländische Basis-Krankenversicherung abschließen; zusätzliche Versicherungen sind optional. Au-pairs, die Zahlungen oder Unterkunft und Verpflegung erhalten, sind über das Wlz-System versichert, was in der Regel bedeutet, dass eine niederländische Basis-Krankenversicherung erforderlich ist.
-
TB-Test, falls erforderlichWenn das Au-pair während des Antrags angegeben hat, dass ein TB-Test notwendig ist, muss es innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis einen Termin beim GGD vereinbaren.
Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Au-pairs – MVV erforderlich
Die meisten Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Au-pairs benötigen sowohl ein MVV-Einreisevisum als auch die niederländische Au-pair-Aufenthaltserlaubnis. Das MVV ist ein Visumaufkleber des Typs D, mit dem das Au-pair in die Niederlande reisen und die Aufenthaltserlaubnis abholen kann.
- Gültiger Reisepass
- Unterzeichneter Au-pair-Vertrag
- Vom IND anerkannte Au-pair-Agentur
- MVV und Au-pair-Aufenthaltserlaubnis
- 18–25 Jahre alt zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Keine frühere niederländische Aufenthaltserlaubnis für Austauschzwecke
- Unverheiratet, keine Kinder
- Schriftlicher Wochenplan
- Unterzeichnete Au-pair Awareness Declaration
- Antecedents Certificate
- Krankenversicherung
- Biometrische Daten
- TB-Test, falls erforderlich
? Wichtige Hinweise
Rechtliche Schritte
- Das MVV ist auf deinen Namen ausgestellt, daher kannst nur du es verwenden
- Das MVV ist ein Visum für mehrfache Einreisen
- Wenn dein MVV noch gültig ist und du deine Aufenthaltserlaubnis noch nicht abgeholt hast, kannst du mehrfach in die Niederlande einreisen
-
Eine vom IND anerkannte Au-pair-Agentur kontaktieren
Bei AuPair.com bieten wir „Pre-Matches“ an. Sowohl das Au-pair als auch die Gastfamilie müssen eine anerkannte Au-pair-Agentur kontaktieren. Diese Agentur ist der Sponsor und verantwortlich dafür, den Aufenthaltsantrag beim IND einzureichen. -
Dokumente sammeln
Das Au-pair muss die von der Agentur verlangten Dokumente bereitstellen. Offizielle ausländische Dokumente müssen möglicherweise legalisiert und ins Niederländische, Englische, Französische oder Deutsche übersetzt werden. -
MVV- und Aufenthaltserlaubnisantrag
Die anerkannte Agentur beantragt sowohl das MVV als auch die Aufenthaltserlaubnis in einem Antrag. Dies ist das Einreise- und Aufenthaltsverfahren, auch TEV-Verfahren genannt. Weder das Au-pair noch die Gastfamilie können den Antrag selbst stellen. Die Au-pair-Agentur zahlt die Gebühren in deinem Namen an den IND. -
IND-Entscheidung
Der IND prüft den Antrag. Die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt 90 Tage, auch wenn der IND nach eigenen Angaben versucht, bei vollständigem Antrag innerhalb von 2 Wochen zu entscheiden. -
MVV abholen
Wenn dir ein MVV erteilt wird, informiert dich die Au-pair-Agentur. Du musst dein MVV innerhalb von drei Monaten bei der niederländischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Herkunfts- oder Wohnsitzland abholen. Das MVV ist 90 Tage gültig, und dein Reisepass muss beim Einfügen des MVV-Aufklebers noch mindestens 6 Monate gültig sein. -
Einreise in die Niederlande
Nachdem die reguläre vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (MVV) ausgestellt und in deinen Reisepass eingetragen wurde, hast du 90 Tage Zeit, um in die Niederlande zu reisen. -
Aufenthaltserlaubnis abholen
Nach deiner Ankunft kannst du deine Aufenthaltserlaubnis innerhalb von zwei Wochen abholen. Die Au-pair-Agentur informiert dich darüber, wo und wann du deine Aufenthaltserlaubnis abholen musst. Deine Aufenthaltserlaubnis erlaubt dir, bis zu einem Jahr in den Niederlanden zu bleiben. Auf der Aufenthaltserlaubnis steht, wie lange sie gültig ist. Diese Erlaubnis kann nicht verlängert werden. -
Beginn der Au-pair-Tätigkeit
Das Au-pair darf nur leichte Haushaltstätigkeiten für die Gastfamilie an deren Adresse ausführen. Diese Aufgaben dürfen ab dem Tag übernommen werden, an dem das Au-pair die Aufenthaltskarte erhält. Andere Arbeit ist nicht erlaubt, und für die erlaubten Au-pair-Aufgaben wird keine separate Arbeitserlaubnis benötigt. -
Anmeldung bei der Gemeinde / BRP
Au-pairs, die länger als vier Monate bleiben, müssen sich innerhalb von fünf Tagen nach der Ankunft bei der Gemeinde anmelden, um eine BSN zu erhalten. Die Agentur informiert dich darüber, welche Dokumente du vorlegen musst. Dazu können eine Kopie deines Reisepasses oder zusätzliche Dokumente wie eine legalisierte und übersetzte Geburtsurkunde gehören. -
Krankenversicherung
Au-pairs sind über das niederländische Wlz-System versichert. Das bedeutet, dass sie eine niederländische Basis-Krankenversicherung bei einem niederländischen Versicherer abschließen müssen. -
TB-Test, falls erforderlich
Falls erforderlich, muss das Au-pair innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis einen Termin beim GGD für einen TB-Test vereinbaren.
Zusätzliche Informationen
Mit einem Touristenvisum darfst du in den Niederlanden nicht legal als Au-pair arbeiten.
Wenn du kein MVV benötigst, ist dennoch die Au-pair-Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
Die Au-pair-Aufenthaltserlaubnis ist maximal 1 Jahr gültig und kann nicht verlängert werden.
Au-pairs dürfen nicht für eine andere Familie oder einen anderen Arbeitgeber arbeiten.
Wenn du länger als 4 Monate in den Niederlanden bleibst, musst du dich innerhalb von 5 Tagen nach deiner Ankunft bei der Gemeinde anmelden.