Der Au Pair Aufenthalt steht kurz bevor? Dann gehe sicher, dass du deinen Au Pair Vertrag unterschreibst und eine Versicherung abschließt. Wir haben dir in diesem Artikel alle Infos zusammengestellt.
Au Pair Vertrag
Finnland bietet keinen speziellen Vertrag an, darum kann einfach der offizielle
Vertrag von AuPair.com genutzt und an die Bedürfnisse angepasst werden. Dieses Dokument sollte bestimmte wichtige Punkte enthalten, wie zum Beispiel:
Der/die Teilnehmer/in kann nur einmal am Au Pair Programm in Finnland teilnehmen und die Aufenthaltsdauer darf maximal 12 Monate betragen (eine Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Monaten ist nicht zu empfehlen).
Der Vertrag ist sehr wichtig für den
Visumsantrag des Au Pairs, darum muss die Familie dem/der Bewerber/in den Vertrag und ein Einladungsschreiben zukommen lassen.
Kündigung des Vertrags
Manchmal kommt es zu Uneinigkeiten zwischen den beiden Parteien und es scheint keine Lösung für sie zu geben. Beide haben dann die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, solange eine zweiwöchige Kündigungsfrist eingehalten wird. Während dieser Zeit haben die Gastfamilie und das Au Pair die Möglichkeit, einen Ersatz zu finden.
Die Au Pair Versicherung in Finnland
Die passende Versicherung ist unentbehrlich für einen sicheren Aufenthalt. Je nach Herkunftsland des Bewerbers kann es Unterschiede zwischen den Versicherungen geben.
Krankenversicherung für EWR-Bürger in Finnland
Hat der/die Teilnehmer/in eine
Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), werden in der Regel gewisse medizinische Behandlungen in Finnland abgedeckt. Man sollte aber immer auch über eine zusätzliche private Krankenversicherung nachdenken. Teilnehmer/innen aus nordischen Ländern, Australien und Québec können alle Leistungen des finnischen Gesundheitssystems in Anspruch nehmen, da die Bürger dieser Regionen von speziellen Sozialdienstleistungsvereinbarungen profitieren.
Krankenversicherung für Nicht-EWR-Bürger in Finnland
Teilnehmer/innen aus Nicht-EWR-Ländern (außer Australien und Québec) müssen vor ihrer Ausreise eine Kranken- und Unfallversicherung für die komplette Aufenthaltsdauer abschließen. Die Gastfamilie muss für die Versicherungsprämie aufkommen.
Autoversicherung und Führerschein
Teilnehmer, die Auto fahren können, haben in manchen Ländern Vorteile, es ist aber keine offizielle Voraussetzung in Finnland. Falls der/die Bewerber/in einen Führerschein besitzt, muss er/sie sich vergewissern, ob die Fahrerlaubnis in Finnland gültig ist.
Teilnehmer/innen mit einem Führerschein aus EU-/EFTA-Staaten oder aus einem nordischen Land dürfen legal in Finnland Auto fahren.
Befindet sich der permanente Wohnsitz der Teilnehmer/in in einem Land, das das Genfer und Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr unterschrieben hat, darf er/sie mit dem nationalen oder internationalen Führerschein in Finnland fahren.