Au-pair in der Türkei: Visum & rechtliche Schritte
Die Türkei hat kein offizielles Au-pair-Visum. Ausländer, die in der Türkei als Au-pair arbeiten möchten, müssen vor Beginn jeglicher Kinderbetreuungstätigkeiten die notwendige Arbeitserlaubnis erhalten. In der Praxis bedeutet das, dass ein Arbeitsvisum und eine Erlaubnis für die Arbeit in der häuslichen Kinderbetreuung beantragt werden müssen.
Ein Touristenvisum, E-Visum oder eine visumfreie Einreise erlaubt Au-pairs nicht, in der Türkei zu arbeiten. Das genaue Verfahren hängt davon ab, ob das Au-pair den Antrag aus dem Ausland stellt, sich bereits legal in der Türkei aufhält oder für einen kurzen Aufenthalt visumfrei in die Türkei einreisen kann.
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Allgemein erforderliche Dokumente
Wenn du planst, als Au-pair in der Türkei zu arbeiten, solltest du vor der Antragstellung folgende Dokumente bereithalten:Krankenversicherung
Ausländer, die in die Türkei einreisen, müssen für die Dauer ihres Aufenthalts eine gültige Krankenversicherung habenVisumantragsformular
Türkisches VisumantragsformularAu-pair-Vertrag
Schriftliche Vereinbarung zwischen Gastfamilie und Au-pairGültiger Reisepass oder Personalausweis
Aktueller gültiger Reisepass oder nationaler PersonalausweisSchreiben der Gastfamilie
Schriftliches Arbeitgeberschreiben, das den Zweck des Aufenthalts bestätigtPassfoto
Aktuelles biometrisches PassfotoDokumente für die Arbeitserlaubnis
Die Gastfamilie muss die erforderlichen Arbeitgeberunterlagen beim türkischen Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit einreichenVisakategorien
Der Prozess, um Au-pair in der Türkei zu werden, hängt vom aktuellen Aufenthaltsort und Aufenthaltsstatus des Au-pairs ab.
Ausländische Au-pairs, die den Antrag aus dem Ausland stellen Ausländische Au-pairs, die sich bereits legal in der Türkei aufhaltenVisumfreie Besucher oder E-Visum-Besucher
Ausländische Au-pairs, die den Antrag aus dem Ausland stellen
Die meisten ausländischen Au-pairs, die sich noch nicht legal in der Türkei aufhalten, müssen den Antrag aus dem Ausland stellen. Das Verfahren beginnt bei der türkischen Botschaft oder dem Konsulat im Wohnsitz- oder Herkunftsland des Au-pairs. Anschließend reicht die Gastfamilie die erforderlichen Arbeitgeberunterlagen beim türkischen Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit ein.Voraussetzungen
- Gültiger Reisepass
- Visumantragsformular
- Schreiben der Gastfamilie/des Arbeitgebers
- Schriftliche Vereinbarung mit der Gastfamilie
- Gültige Krankenversicherung
- Passfoto
- Unterlagen für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
- Beschäftigungszweck im Bereich Kinderbetreuung oder Pflege
- Zahlung der Gebühren für Arbeitserlaubnis und damit verbundene Kosten nach Genehmigung
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Antrag auf Arbeitsvisum bei der türkischen Auslandsvertretung
Das Au-pair beantragt bei der nächstgelegenen türkischen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat das Verfahren für Arbeitsvisum und Arbeitserlaubnis. Zu den grundlegenden Dokumenten gehören in der Regel der Reisepass, das Visumantragsformular und ein Schreiben der Gastfamilie. -
Beantragung der Arbeitserlaubnis durch die GastfamilieNach dem Konsulatsantrag des Au-pairs muss die Gastfamilie die erforderlichen Unterlagen für die Arbeitserlaubnis innerhalb von 10 Arbeitstagen beim türkischen Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit einreichen.
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Entscheidung über die ArbeitserlaubnisDas Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit prüft den Antrag auf Arbeitserlaubnis. Wenn der Antrag genehmigt wird, werden die erforderliche Einreisevisumgebühr, die Gebühr für die Arbeitserlaubniskarte und die Aufenthaltsgebühr bei den türkischen Konsularstellen bezahlt. Da die Arbeitserlaubniskarte in der Türkei als Aufenthaltserlaubnis gilt, kann das von diesen Stellen ausgestellte „Arbeitsvisum“ nur zur Einreise und für maximal 90 Tage genutzt werden.
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Einreise in die TürkeiNach der Genehmigung kann das Au-pair mit einem Arbeitsvisum oder einem Visum mit Arbeitsvermerk in die Türkei einreisen. Das Visum dient der Einreise, während die Arbeitserlaubnis das Recht gibt, während ihrer Gültigkeitsdauer zu arbeiten und in der Türkei zu bleiben.
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AdressregistrierungNach der Einreise in die Türkei mit einer Arbeitserlaubnis muss sich das Au-pair innerhalb von 20 Arbeitstagen ab dem Einreisedatum bei der Provinzdirektion für Migrationsverwaltung registrieren.
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Anmeldung zur SozialversicherungDie Gastfamilie muss die Sozialversicherungspflichten für das Au-pair innerhalb der gesetzlichen Frist erfüllen. Bei Anträgen aus dem Ausland muss das Au-pair die Arbeit aufnehmen, und die Sozialversicherungspflichten müssen innerhalb eines Monats nach Einreise in die Türkei erfüllt werden.
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Eröffnung eines BankkontosEs wird empfohlen, dass das Au-pair ein türkisches Bankkonto eröffnet. Dies ist hilfreich, um Taschengeld zu erhalten und tägliche Zahlungen zu verwalten. Die Gastfamilie sollte bei diesem praktischen Schritt nach der Ankunft unterstützen.
Ausländische Au-pairs, die sich bereits legal in der Türkei aufhalten
Einige Ausländer, die sich bereits rechtmäßig in der Türkei aufhalten, können unter Umständen eine Arbeitserlaubnis von der Türkei aus beantragen. Dies ist nur möglich, wenn sie die offiziellen Voraussetzungen für inländische Anträge erfüllen.Voraussetzungen
- Gültiger Reisepass
- Gültige Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthaltsstatus, der einen Antrag auf Arbeitserlaubnis aus dem Inland erlaubt
- Schriftliche Vereinbarung mit der Gastfamilie
- Unterlagen der Gastfamilie/des Arbeitgebers
- Gültige Krankenversicherung
- Beschäftigungszweck im Bereich Kinderbetreuung oder Pflege
- Zahlung der Gebühren für Arbeitserlaubnis und damit verbundene Kosten nach Genehmigung
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Aufenthaltsstatus prüfen
Das Au-pair muss zuerst prüfen, ob es berechtigt ist, eine Arbeitserlaubnis innerhalb der Türkei zu beantragen. Ein touristischer Aufenthalt oder eine kurzfristige touristische Aufenthaltserlaubnis reicht normalerweise nicht für einen Antrag auf Arbeitserlaubnis im häuslichen Bereich aus. -
Beantragung der Arbeitserlaubnis durch die Gastfamilie
Wenn das Au-pair berechtigt ist, den Antrag innerhalb der Türkei zu stellen, reicht die Gastfamilie den Antrag auf Arbeitserlaubnis beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit ein. -
Entscheidung über die Arbeitserlaubnis
Das Ministerium prüft den Antrag und entscheidet, ob die Arbeitserlaubnis ausgestellt werden kann. Arbeitserlaubnisse für häusliche Tätigkeiten werden hauptsächlich für betreuungsbezogene Aufgaben geprüft, zum Beispiel Kinderbetreuung, Altenpflege, Betreuung von Menschen mit Behinderung oder Begleitung von Patienten. -
Arbeitserlaubnis und AufenthaltsstatusEine gültige Arbeitserlaubnis ersetzt während ihrer Gültigkeitsdauer die Aufenthaltserlaubnis. Das Au-pair benötigt keine separate Aufenthaltserlaubnis, solange die Arbeitserlaubnis gültig ist.
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Anmeldung zur SozialversicherungDie Gastfamilie muss die Sozialversicherungspflichten innerhalb der gesetzlichen Frist erfüllen. Bei Anträgen aus dem Inland muss dies in der Regel innerhalb eines Monats ab dem Startdatum der Arbeitserlaubnis erfolgen.
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AdressregistrierungDas Au-pair muss seine Adressregistrierung bei der Provinzdirektion für Migrationsverwaltung aktuell halten.
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Eröffnung eines BankkontosDas Au-pair sollte ein türkisches Bankkonto eröffnen, um Gehalt zu erhalten und Zahlungen während des Aufenthalts zu verwalten.
Visumfreie Besucher oder E-Visum-Besucher
Einige Personen können visumfrei, mit einem E-Visum oder bei bestimmten Staatsangehörigkeiten mit einem nationalen Personalausweis in die Türkei einreisen. Dies betrifft jedoch nur die Einreise für kurze Aufenthalte. Es erlaubt dem Au-pair nicht, in der Türkei zu arbeiten.Voraussetzungen
- Gültiger Reisepass oder, bei berechtigten Staatsangehörigkeiten, gültiger nationaler Personalausweis
- Visumbefreiung oder E-Visum, falls zutreffend
- Keine Kinderbetreuungstätigkeiten, bevor die richtige Arbeitserlaubnis erteilt wurde
- Antrag auf Arbeitserlaubnis, wenn das Au-pair arbeiten möchte
- Gültige Krankenversicherung während des Aufenthalts
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Einreise in die TürkeiEinige Staatsangehörige können für kurze Aufenthalte ohne Visum in die Türkei einreisen. Manche Staatsangehörige können außerdem mit einem nationalen Personalausweis statt mit einem Reisepass in die Türkei einreisen. Die genaue Regel hängt von der Staatsangehörigkeit des Au-pairs ab und sollte vor der Reise immer auf der offiziellen Website des türkischen Außenministeriums geprüft werden.
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Keine Arbeit ohne ErlaubnisVisumfreie Einreise, Einreise mit E-Visum oder Einreise mit nationalem Personalausweis erlaubt dem Au-pair nicht zu arbeiten. Das Au-pair darf keine Kinderbetreuungstätigkeiten bei der Gastfamilie aufnehmen, solange es sich nur als Besucher, Tourist oder E-Visum-Inhaber in der Türkei aufhält.
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Weg zur ArbeitserlaubnisGastfamilie und Au-pair müssen das richtige Verfahren zur Arbeitserlaubnis befolgen. In vielen Fällen bedeutet das, dass der Antrag über eine türkische Botschaft oder ein Konsulat im Ausland gestellt werden muss.
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Aufenthaltserlaubnis allein reicht nicht ausEine Aufenthaltserlaubnis allein berechtigt nicht zur Arbeit in der Türkei. Das Au-pair benötigt vor Beginn der Kinderbetreuungstätigkeiten eine Arbeitserlaubnis oder eine gültige Befreiung von der Arbeitserlaubnis.
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Adressregistrierung nach Genehmigung der ArbeitserlaubnisWenn das Au-pair eine Arbeitserlaubnis erhält, muss es sich innerhalb von 20 Arbeitstagen ab dem Einreisedatum bei der Provinzdirektion für Migrationsverwaltung registrieren.
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Sozialversicherung nach Genehmigung der ArbeitserlaubnisDie Sozialversicherungspflichten der Gastfamilie beginnen erst, wenn das Au-pair die richtige Arbeitserlaubnis hat und mit der Arbeit beginnt. Wenn das Verfahren zur Arbeitserlaubnis abgeschlossen ist, muss die Gastfamilie die Sozialversicherungspflichten innerhalb der gesetzlichen Frist erfüllen.
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Eröffnung eines BankkontosDas Au-pair sollte mit Hilfe der Gastfamilie ein türkisches Bankkonto eröffnen. Dies ist notwendig, um Taschengeld zu erhalten und Zahlungen während des Aufenthalts zu verwalten.
Zusätzliche Informationen
Die Türkei hat kein separates offizielles Au-pair-Visum..
EU-/EWR-Staatsangehörige und Nicht-EU-/EWR-Staatsangehörige gelten für türkische Arbeitserlaubniszwecke beide als Ausländer.
Visumfreie touristische Einreise, Einreise mit E-Visum oder Einreise mit nationalem Personalausweis erlaubt dem Au-pair nicht zu arbeiten.
Au-pairs benötigen vor Arbeitsbeginn in der Türkei eine gültige Arbeitserlaubnis oder eine Befreiung von der Arbeitserlaubnis.
Arbeitserlaubnisse für häusliche Tätigkeiten werden nur für bestimmte Betreuungsaufgaben ausgestellt, darunter Kinderbetreuung, Altenpflege, Unterstützung von Menschen mit Behinderung sowie medizinische Betreuung.
Die Türkei kann Working-Holiday-Abkommen mit einigen Ländern haben. Antragsteller sollten die genauen Regeln jedoch bei der zuständigen türkischen Botschaft oder dem Konsulat prüfen.