“Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit” Visum
Dieses Dokument erlaubt jungen Männern und Frauen zwischen 18 und 28 Jahren als Au Pair in Österreich zu reisen und zu arbeiten. Au Pairs müssen das Visum bei einem Termin bei der Österreichischen Botschaft in ihrem Heimatland beantragen, sobald sie eine Gastfamilie gefunden haben. Um das Visum zu beantragen, braucht das Au Pair:
1
Reisepass
Er muss während des gesamten Aufenthalts gültig sein. Das Au Pair muss diesen und eine Kopie des Passes bei der Botschaft vorzeigen.
2
Der Vertrag
Dieses offizielle
Au Pair Dokument muss von dem Au Pair und der Gastfamilie vor der Ankunft des Au Pairs unterschrieben werden.
3
Visumsantrag
Das Au Pair muss das offizielle Formular der österreichischen Botschaft ausfüllen.
4
Geburtsurkunde
Das Au Pair muss eine legalisierte (mit Apostille) Geburtsurkunde vorlegen, die in Deutsch oder Englisch übersetzt wurde.
5
Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis (mit Apostille)
Dieses Dokument wird meistens an der lokalen Polizeistation oder im Bürgeramt ausgestellt.
6
Bescheinigung des Arbeitsmarktservices Österreich
Die Gastfamilie muss das Au Pair beim Arbeitsmarktservice Österreich registrieren
7
Krankenversicherung
Au Pairs die nicht aus der EU kommen müssen einen Vertrag mit einer
privaten Krankenversicherung abschließen. Sie muss besondere medizinische Kosten während des Aufenthalts abdecken.
Offizielle Behörden empfehlen, sich drei Monate vor geplanter Abreise für ein Visum zu bewerben.
Das Visum ist keine Arbeitserlaubnis. Aus diesem Grund ist es Teilnehmern nicht gestattet, außerhalb der Gastfamilie zu arbeiten.
Zusätzliche Informationen
Ankunft des Au Pairs
Sobald das Au Pair in Österreich ist, muss die Gastfamilie das Au Pair beim Ausländeramt registrieren und nach einer Aufenthaltsgenehmigung fragen. Alle Ausländer, die Österreich unter dem Visa Waiver Program (z.B. Einwohner der USA, Kanadas, Mexikos und Brasiliens) betreten, müssen ihren Antrag nach Ankunft in Österreich einreichen. Es wird dazu geraten, sich unbedingt um die Aufenthaltsgenehmigung zu kümmern, bevor man Österreich verlässt, denn die Aufenthaltsgenehmigung wird während der Visums-freien Zeit von 90 Tagen nicht ausgegeben.