Private Seniorenbetreuung: Preise

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Wenn Sie sich für eine private Seniorenbetreuung interessieren, möchten Sie wahrscheinlich mehr über die Preise und Kosten erfahren. In diesem Artikel gehen wir darauf ein, wie viel Geld Sie veranschlagen müssen, wenn Sie eine Seniorenbetreuung im Haushalt anstellen.

Wie viel kostet eine private Seniorenbetreuung?

Das Wichtigste zuerst: Eine Seniorenbetreuung ist nicht mit einem Au Pair zu verwechseln. Auch wenn Seniorenbetreuerinnen und Seniorenbetreuer manchmal als “Senioren Au Pairs” bezeichnet werden, haben die beiden Konzepte kaum etwas miteinander zu tun. Ein Au Pair Aufenthalt ist ein kultureller Austausch, bei dem der Kandidat die Kinder der Gastfamilie betreut und dafür etwa 300 Euro Taschengeld pro Monat erhält. Die Regeln des Programms werden durch die Bundesagentur für Arbeit festgesetzt. Im Gegensatz dazu, handelt es sich bei der Seniorenbetreuung um eine Beschäftigung, bei der der Mindestlohn gezahlt werden muss und bei dem Steuern und Beiträge für die Krankenkasse anfallen. Wie bei jeder anderen Beschäftigung, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vertrag über das Arbeitsverhältnis aufsetzen, sich auf einen Lohn einigen und Urlaubstage festsetzen. Eine Seniorenbetreuung mit einem Taschengeld abspeisen zu wollen, ist nicht legal.

Stundenlohn

Wenn eine Seniorenbetreuung für Sie oder einen Angehörigen in Frage kommt, müssen Sie sich mit dem aktuellen Mindestlohn auseinandersetzen. Dieser wird in regelmäßigen Abständen verändert und liegt derzeit (Stand 2021) bei 9,60 Euro. Allerdings arbeiten Seniorenbetreuer nicht automatisch für den Mindestlohn. Der Umzug in ein anderes Land, die Beschäftigung in einem anderen Haushalt muss sich auch für die Arbeitnehmerin lohnen. Daher heißt es verhandeln: Unterbreiten Sie ein Angebot oder fragen Sie nach, wie viel der Kandidat verlangt. Wichtig ist, dass Sie als Arbeitgeber den Mindestlohn nicht unterschreiten. Das könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wichtiger Hinweis: In der Pflege gilt ein höherer Mindestlohn. Seniorenbetreuer und -betreuerinnen sind aber selten in der Pflege ausgebildet und stellen lediglich eine Unterstützung im Alltag dar. Einkaufen gehen, gemeinsam spazieren gehen, im Haushalt helfen - das sind die Aufgaben einer Seniorenbetreuung. Die Pflege sollte, besonders wenn es um die Gabe von Medikamenten oder das Setzen von Spritzen geht, Fachpersonal übernehmen.

Arbeitsumfang

Nicht jeder Senior benötigt denselben Umfang an Unterstützung. Und nicht jeder Seniorenbetreuer möchte 40 Stunden in der Woche arbeiten. Um eine gute Hilfe für den Alltag zu finden, sollten Sie sich zunächst über Ihren Bedarf im Klaren werden. Benötigen Sie Unterstützung während des gesamten Tages? Oder reicht Ihnen eine Person, die für ein paar Stunden in der Woche vorbeischaut, bereits aus?

Überlegen Sie sich, ob sich eine Unterstützung auf Minijob-Basis für Sie lohnt. Abhängig vom Stundenlohn kann die Betreuerin dann pro Woche etwa 8-10 Stunden in der Woche arbeiten. Der Vorteil für Sie: Eine Beschäftigung auf Minijob-Basis ist bei der Minijob-Zentrale fix angemeldet und es fallen keine Steuern an.

Der Nachteil: Die Anstellung muss sich auch für die Arbeitnehmerin lohnen. Falls die Person nicht mehrere Jobs hat und nach einer wenig umfangreichen Stelle sucht, lohnt sich ein Umzug nach Deutschland kaum, wenn sie nur 450 Euro verdienen darf. Daher sind die meisten Bewerber und Bewerberinnen verständlicherweise auf eine Stelle in Vollzeit oder zumindest Teilzeit aus. Behalten Sie dieses Kriterium immer im Hinterkopf, wenn Sie auf die Suche gehen. Falls Sie nur im geringem Stundenumfang suchen, kann ein anderer Arbeitgeber mit mehr Stunden pro Woche lukrativer sein.

Seniorenbetreuung als Minijob

Seit die sogenannten Minijobs in Deutschland möglich sind, nehmen immer mehr Menschen eine geringfügige Beschäftigung auf. Im Jahr 2019 hatten in Deutschland fast 8 Millionen Menschen einen Minijob. Dieses Modell kommt auch bei der Seniorenbetreuung zum Einsatz. Die Kosten und der Aufwand sind gering, dafür darf die Betreuerin in diesem Fall auch nur in sehr geringem Umfang arbeiten.

Kosten

Ein Minijobber darf monatlich nicht mehr als 450 Euro bzw. 5.400 Euro im Jahr verdienen. Die finanzielle Belastung hält sich also in Grenzen. Es ist auch möglich, eine Person für weniger Stunden pro Woche anzustellen, sodass die Kosten bei lediglich 100-200 Euro liegen. Hier sollten Sie allerdings gut überlegen, ob es sich für die Arbeitnehmerin noch lohnt. Ein Arbeitgeber, der mehr Stundenbedarf hat und somit auch ein größeres Gehalt zahlt, könnte sie in der Suche nach einem geeigneten Kandidaten leicht ausbooten. Dennoch sollten Sie keine Vollzeitkraft einstellen, wenn Sie im Voraus wissen, dass Sie sie nur ein paar Stunden benötigen werden.

Anmeldung

Die meisten Senioren und Angehörigen fürchten sich bei der Suche nach einer Betreuung vor der Bürokratie. Bei einem Minijob ist das allerdings unbegründet. Die Minijob-Zentrale ist für die Anmeldung von Minijobbern verantwortlich und kann mit einer sehr gut besetzen und hilfreichen Hotline aufwarten. Bei Fragen können Ihnen die Mitarbeiter also weiterhelfen. Informieren Sie sich am besten direkt bei der Minijob-Zentrale. Sie werden sehen, dass die Anmeldung nicht so aufwändig ist, wie Sie eventuell befürchten.

Seniorenbetreuung als Voll- oder Teilzeitjob

Die meisten Bewerber und Bewerberinnen ziehen für den Job nach Deutschland um. Sofern sie nicht im Haushalt des Seniors wohnen, müssen sie Miete und andere Rechnungen bezahlen, Es ist daher kein Wunder, dass die meisten Kandidaten nach einem Vollzeit- oder zumindest einem Teilzeitjob auf 50 % oder 75 % suchen. Als Arbeitgeber müssen Sie im Hinterkopf behalten, dass Sie auf jeden Fall den Mindestlohn bezahlen müssen. Überlegen Sie sich vorab, ob Sie eine Vollzeitkraft finanziell stemmen können.

Ein anderer wichtiger Punkt ist, dass Sie keine Person als sogenannte 24-Stunden-Pflege einstellen können. Dieses Konzept ist illegal, da Arbeitnehmer ein Recht auf Ruhezeiten zwischen den Arbeitseinsätzen haben. Falls Sie tatsächlich rund um die Uhr Betreuung benötigen oder wünschen, ist es möglich, zum Beispiel drei Vollzeitkräfte einzustellen, die in 8-Stunden-Schichten arbeiten und sich zeitlich abwechseln. Bedenken Sie aber auch hier die Kosten.

Kosten

Wie viel Sie für eine private Seniorenbetreuung ausgeben, hängt von der Stundenanzahl und dem Stundenlohn ab. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich auf einen Stundenlohn einigen, der nicht den Mindestlohn unterschreiten darf. Nehmen wir als Beispiel an, der Stundenlohn liegt bei 12 Euro. Wenn Sie jemanden in Teilzeit (50 %), also für 20 Stunden in der Woche einstellen, ergeben das Kosten in Höhe von 240 Euro pro Woche. Im Monat rechnet sich das auf etwa 1.000 Euro auf. Bei einer Vollzeitkraft liegt der Verdienst schon bei etwa 2.000 Euro im Monat. Falls Sie drei Arbeitskräfte einstellen, um eine 24-Stunden-Betreuung zu gewährleisten, müssen Sie monatlich mehr als 6.000 Euro bezahlen.

Im Alter sinken häufig die Lebenskosten aufgrund eines eingeschränkten Lebensstils. Auf der anderen Seite müssen viele Rentner aber auch mit weniger Geld auskommen als im erwerbsfähigen Alter. Eine Investition in eine Seniorenbetreuung ist häufig eine lebensverändernde Entscheidung, da viele Alltagssituationen mit Unterstützung viel leichter fallen. Auch die soziale Komponente, das Miteinander im Alltag ist ein nicht zu unterschätzender Faktor, der das Leben vieler Menschen schlagartig verbessert. Bedenken Sie dennoch, in welchem Stundenumfang eine Betreuungskraft für Sie Sinn ergibt, bevor Sie sich auf die Suche machen.

Anmeldung

Als Arbeitgeber haben Sie die Pflicht, Arbeitskräfte, die nicht als Minijobber arbeiten, zur gesetzlichen Sozialversicherung anzumelden. Diese umfasst die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Unfallversicherung. Außerdem müssen Sie in den meisten Fällen Lohnsteuer abführen. Sie müssen dafür Kontakt zum Finanzamt und zur Krankenkasse aufnehmen.

Beachten Sie, dass die Betreuerin in Deutschland gemeldet sein und eine deutsche Krankenversicherung haben muss. Andernfalls können Sie die Beiträge nicht abführen. Bedenken Sie hier auch, dass EU-Bürger problemlos in Deutschland arbeiten können. Es ist kein Aufenthaltstitel nötig und die Person kann sich direkt beim Einwohnermeldeamt registrieren. Setzen Sie sich mit der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung, um eine Betriebsnummer zu erhalten. Die Landesunfallkasse müssen Sie für die Unfallversicherung kontaktieren.

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