Mit Ihrem Au Pair in den Familienurlaub: Was Gastfamilien wissen sollten
von Janna W. am Jan 28, 2026
Familienurlaube sind aufregend, aber wenn Sie ein Au Pair haben, ist es wichtig, im Voraus zu planen. Eine Reise kann zwar eine wunderbare gemeinsame Erfahrung sein, aber auch zu Missverständnissen führen, wenn die Erwartungen nicht klar sind.
Vor der Reise sollten die Gastfamilie und das Au Pair immer Folgendes besprechen:
In diesem Fall gilt der Urlaub als Arbeitszeit.
Dies bedeutet:
Eine Familie fährt für zwei Wochen nach Spanien. Das Au Pair hilft beim Frühstück der Kinder, passt jeden Tag ein paar Stunden auf sie auf und babysittet an zwei Abenden pro Woche. Die restliche Zeit hat es frei. Die Familie bezahlt den Flug, das Hotel und die Verpflegung. Diese zwei Wochen sind normale Arbeitswochen für das Au Pair, kein Urlaub.
Dies bedeutet:
Beispiel:
Eine Gastfamilie lädt ihr Au Pair zu einem Wochenendausflug in die Berge ein. Sie machen deutlich, dass keine Kinderbetreuung erforderlich ist. Das Au Pair nimmt an einigen Aktivitäten teil, schläft aus und verbringt einen Tag allein mit Wandern. Diese Tage zählen als Teil des Urlaubs des Au Pairs.
In diesem Fall ist es wichtig zu wissen:
Eine Familie reist für eine Woche ins Ausland, um Verwandte zu besuchen. Sie teilen ihrem Au Pair mit, dass es nicht mitkommen darf. Das Au Pair bleibt im Haus der Familie, erhält Taschengeld und die Woche zählt als ihre Freizeit. Sie nutzt diese Zeit, um Freunde zu besuchen und die Stadt zu erkunden.
Beispiel 2:
Eine Gastfamilie verreist für fünf Tage und bittet das Au Pair, zu Hause zu bleiben, sich um das Haustier zu kümmern und die Pflanzen zu gießen. Sie vereinbaren leichte Aufgaben und reduzierte Arbeitszeiten. Diese Zeit gilt als Arbeitszeit und zählt nicht als Urlaub.
Lesen Sie diesen Artikel, um eine einfache Liste mit Verhaltensregeln zu erhalten, die Ihnen dabei helfen, Ihren Familienurlaub mit Ihrem Au Pair zu gestalten.
Vor der Reise sollten die Gastfamilie und das Au Pair immer Folgendes besprechen:
- Ob das Au Pair eingeladen wird oder nicht
- Ob das Au Pair arbeiten wird oder komplett frei hat
- Was genau als „Arbeitszeit” gilt
- Wie viel Freizeit das Au Pair haben wird
- Wer bezahlt die Reise, Unterkunft, Verpflegung und Aktivitäten?
Die 3 Möglichen Urlaubsszenarien
Bevor Sie buchen oder Ihre Pläne endgültig festlegen, sprechen Sie offen mit Ihrem Au Pair und einigen Sie sich darauf, welche dieser Situationen zutrifft.1. Ihr Au Pair reist mit Ihnen und arbeitet
In diesem Fall gilt der Urlaub als Arbeitszeit.Dies bedeutet:
- Das Au Pair erhält weiterhin Taschengeld.
- Die Gastfamilie übernimmt alle Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung.
- Arbeitszeiten, Aufgaben und freie Tage werden im Voraus vereinbart.
- Der Urlaub zählt nicht zu den Urlaubstagen des Au Pairs.
- Das Au Pair muss weiterhin regelmäßige Freizeit und Ruhezeiten haben.
Eine Familie fährt für zwei Wochen nach Spanien. Das Au Pair hilft beim Frühstück der Kinder, passt jeden Tag ein paar Stunden auf sie auf und babysittet an zwei Abenden pro Woche. Die restliche Zeit hat es frei. Die Familie bezahlt den Flug, das Hotel und die Verpflegung. Diese zwei Wochen sind normale Arbeitswochen für das Au Pair, kein Urlaub.
2. Ihr Au Pair ist eingeladen, aber es ist seine Freizeit
Hier kommt das Au Pair als Gast mit, nicht für die Kinderbetreuung.Dies bedeutet:
- Die Reise gilt als Freizeit/Urlaub.
- Das Au Pair muss nicht arbeiten.
- Das Taschengeld wird, wie im Vertrag vereinbart, weiterhin gezahlt.
- Die Tage können auf den Urlaubsanspruch angerechnet werden (wenn beide Parteien damit einverstanden sind).
- Das Au Pair kann an Aktivitäten teilnehmen oder seine Zeit selbstständig verbringen.
Beispiel:
Eine Gastfamilie lädt ihr Au Pair zu einem Wochenendausflug in die Berge ein. Sie machen deutlich, dass keine Kinderbetreuung erforderlich ist. Das Au Pair nimmt an einigen Aktivitäten teil, schläft aus und verbringt einen Tag allein mit Wandern. Diese Tage zählen als Teil des Urlaubs des Au Pairs.
3. Ihr Au Pair nimmt nicht am Familienurlaub teil
Eine Gastfamilie ist nicht verpflichtet, ihr Au Pair mit in den Urlaub zu nehmen.In diesem Fall ist es wichtig zu wissen:
- Das Au Pair darf weiter im Haus der Gastfamilie wohnen.
- Die Familie darf das Au Pair nicht ohne Unterkunft zurücklassen.
- Beide Seiten müssen klären, ob es sich bei dieser Zeit um Arbeitszeit, Freizeit oder Urlaub handelt.
- Taschengeld und Pflichten müssen klar definiert werden.
Eine Familie reist für eine Woche ins Ausland, um Verwandte zu besuchen. Sie teilen ihrem Au Pair mit, dass es nicht mitkommen darf. Das Au Pair bleibt im Haus der Familie, erhält Taschengeld und die Woche zählt als ihre Freizeit. Sie nutzt diese Zeit, um Freunde zu besuchen und die Stadt zu erkunden.
Beispiel 2:
Eine Gastfamilie verreist für fünf Tage und bittet das Au Pair, zu Hause zu bleiben, sich um das Haustier zu kümmern und die Pflanzen zu gießen. Sie vereinbaren leichte Aufgaben und reduzierte Arbeitszeiten. Diese Zeit gilt als Arbeitszeit und zählt nicht als Urlaub.
Lesen Sie diesen Artikel, um eine einfache Liste mit Verhaltensregeln zu erhalten, die Ihnen dabei helfen, Ihren Familienurlaub mit Ihrem Au Pair zu gestalten.
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