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Die Voraussetzungen für ein Visum variieren je nachdem, woher das Au Pair kommt und in welches
Zielland es reisen möchte. Das Au Pair muss die Bedingungen selbst in Erfahrung bringen. Dazu sollte es sich direkt an die Botschaft des Ziellandes im eigenen Land wenden.
EU-Bürger sowie Einwohner der EFTA-Staaten müssen kein Visum beantragen, um innerhalb der Europäischen Union zu arbeiten. Anders als in nicht EU-Staaten wie
China,
Australien oder
Kanada: Dort benötigen auch EU-Bürger ein Visum. Um ein Au Pair in den
USA zu werden, muss sich das Au Pair für ein
J-1 Visum bewerben. Die Bewerbung kann nur durchgeführt werden, wenn sich das Au Pair bei einer Agentur im Heimatland anmeldet, die mit einer Partneragentur in Amerika kooperiert.
Die Gastfamilie sowie das Au Pair sollten schon im Voraus die Voraussetzungen für ein Visum überprüfen. Falls es keine Möglichkeit für das Au Pair gibt, ein Visum für das Zielland zu erhalten, können beide Seiten mit ihrer Suche fortfahren.
Wenn das Au Pair die Voraussetzungen für ein Visum in einem bestimmten Land nicht erfüllt, heißt das nicht, dass sie/er kein Visum für ein anderes Land bekommen kann. Detaillierte Informationen dazu können ausschließlich die betreffende Botschaften/Konsulate geben. Dort muss das Visum auch beantragt werden.
Die zukünftige Gastfamilie kann das örtliche Einwohnermeldeamt/ die nächste Ausländerbehörde anrufen oder auch persönlich aufsuchen. Dort können weiterführende Informationen zum Thema
Au Pair und
Regelungen zum Visum angefragt werden. AuPair.com bietet Informationen rund um das Thema Visum in verschiedenen Ländern an, in denen es ein offiziell geregeltes Au Pair Programm gibt:
Falls das Au Pair das Visum verlängern möchte, ist es normalerweise möglich, dies im Gastland zu beantragen. Für weitere Informationen muss das Au Pair die Botschaft kontaktieren.
Au Pairs mit doppelter Staatsbürgerschaft
Falls eine Person mit doppelter Staatsbürgerschaft in einem der beiden Länder ein
Au Pair werden möchte, muss er/sie die Voraussetzungen für das entsprechende Land erfüllen. Der Prozess ist identisch mit Ausnahme der Visum-Formalitäten.
Das Au Pair muss sich mit der neuen Adresse beim Einwohnermeldeamt anmelden. Anstelle des Visums muss das Au Pair für gewöhnlich den zweiten Pass vorzeigen.
Um welche Dokumente muss sich das Au Pair kümmern, um sich für ein Visum zu bewerben?
Die Bewerbung um ein Visum ist erst möglich, sobald das Au Pair eine Gastfamilie gefunden hat und beide Seiten den
Vertrag mit allen Konditionen bezüglich des Au Pair Aufenthalts unterschrieben haben.
Video: Au Pair gefunden, Visum und was dann?
In diesem Video wird Schritt für Schritt erklärt was nach der Beantragung des Visums passiert und was noch auf die Gastfamilie zukommen wird:
Sofern ein Visum benötigt wird, muss das Au Pair die entsprechenden Formulare und Dokumente bei der Botschaft des Ziellandes im eigenen Heimatland einreichen.
Einige Dokumente, wie den Willkommensbrief oder den von beiden Seiten unterschriebenen Au Pair Vertrag, werden beim Bewerbungsprozess sehr wahrscheinlich benötigt. Die Gastfamilie sollte dafür sorgen, dass sie die Dokumente, die die Gastfamilie betreffen, so früh wie möglich dem Au Pair zukommen lassen.
Welche Dokumente genau benötigt werden, hängt von der Staatsbürgerschaft des Au Pairs und dem Zielland ab. Einige Länder verlangen, dass der Kandidat bereits über grundlegende Sprachkenntnisse verfügt. Manchmal ist ein offizielles Zertifikat, das das Sprachniveau des Au Pairs bestätigt, unumgänglich.
Die folgenden Dokumente werden in der Regel bei der Antragstellung für ein Visum benötigt:
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Gültiger Pass: Ein Visum kann nicht ausgestellt werden, sollte das Au Pair beim Zeitpunkt der Bewerbung nicht über einen gültigen Pass verfügen. Das Au Pair sollte sicher gehen, dass ihr/sein Pass über den Zeitraum des Au Pair Aufenthalts gültig ist.
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Unterschriebener Au Pair Vertrag: Die Gastfamilie muss den Vertrag ausfüllen und ausdrucken. Sie müssen das Original an das Au Pair schicken, sodass er/sie ihn unterschreiben, eine Kopie davon an die Gastfamilie schicken und ihn bei der Botschaft vorlegen kann.
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Einladungsbrief der Gastfamilie: Die Gastfamilie sollte einen Einladungsbrief verfassen und ihn an das Au Pair schicken. Manchmal muss der Brief notariell beglaubigt werden, um den Au Pair Aufenthalt zu rechtfertigen.
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Polizeiliches Führungszeugnis: Das Au Pair sollte keine Vorstrafe haben, um ein Visum erhalten zu können.
Das Führungszeugnis des Au Pairs
Es wird oft verlangt, dass das Au Pair ein makelloses Führungszeugnis nachweist. Falls das Au Pair den Auslandsaufenthalt mit einer
Agentur organisiert, wird diese nach dem Führungszeugnis fragen, da dies zu dem Standardverfahren bei der Aufnahme neuer Kandidaten gehört.
Wenn das Au Pair die Gastfamilie mithilfe einer
Online Agentur findet (z.B. AuPair.com), bleibt es der Familie überlassen, ob sie ein offizielles Führungszeugnis verlangen oder nicht. Sollte dies ein wichtiger Punkt für die Familie sein, sollte das Au Pair immer eine Kopie an die Gastfamilie schicken, auch wenn er/sie Einträge im Strafregister hat.
Ohne Einträge im Strafregister ist die
Bewerbung um ein Au Pair natürlich leichter. Die Gastfamilie lädt das Au Pair dazu ein, in ihrem Haus zu leben und sich um ihre Kinder zu kümmern. Das ist eine große Verantwortung. Daher akzeptieren Full Service Au Pair Agenturen nur Kandidaten, die ein makelloses Führungszeugnis vorweisen können.
Beantragung des Führungszeugnisses
Ein Führungszeugnis kann persönlich bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden. Dafür sollte entweder der Ausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Nach der Bearbeitungszeit wird das offizielle Dokument dann an die angegebene Adresse geschickt. Welche Verstöße im Führungszeugnis aufgelistet werden, variiert von Land zu Land. Je nach Zielland und
Au Pair Programm kann das Au Pair dazu aufgefordert werden, verschiedene Dokumente vorzulegen.
Hier gibt es weitere Informationen zum Thema
Schwierigkeiten beim Visumsanstrag.