Au Pairs in Deutschland verbessern nicht nur ihre Sprachkenntnisse, sondern entdecken auch eine multikulturelle Gesellschaft mit interessanten Traditionen. Während dieser Zeit haben sie auch einige Aufgaben, die hauptsächlich mit den Gastkindern zu tun haben.
Au Pairs in Deutschland arbeiten 30 Stunden pro Woche (inklusive Babysitting) und maximal 6 Stunden täglich. Laut Bundesagentur für Arbeit sollten Au Pairs an mindestens 4 Abenden und mindestens mindestens 1,5 Tagen frei haben.
Au Pairs aus Nicht-EU-Ländern dürfen keinen weiteren Job annehmen. Ihr Visum berechtigt sie ausschließlich dazu, eine Au Pair Tätigkeit bei einer Gastfamilie auszuüben.
Deutschlands offizielles Au Pair Programm gibt vor, dass das Au Pair monatlich 280 € erhält. Die Gastfamilie muss sich außerdem am
Spracherwerb des Au Pairs in Höhe von insgesamt 840 Euro pro Jahr (12x70€) beteiligen. Die Familien können wählen, ob sie diesen Betrag monatlich an das Au Pair zahlen (70 Euro pro Monat für die gesamte Dauer des Programms) oder auf einmal. In einigen Fällen wird dies die kompletten Kosten des Kurses abdecken, in anderen müsste das Au Pair den Rest selbst bezahlen. Hier können Sie das
Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Au Pair einsehen. Der Zuschuss von 70 Euro pro Monat gilt nicht für Au Pairs, die den Au Pair Vertrag vor dem 01.05.2023 unterschrieben haben.
In Deutschland haben Au Pairs mindestens 1,5 Tage und vier Abende pro Woche frei. Ein freier Tag pro Monat muss ein Sonntag sein. Außerdem hat das Au Pair 4 Wochen bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von einem Jahr. Wenn der Aufenthalt kürzer ist, haben Sie zwei Arbeitstage pro Monat Urlaub.
Au Pairs in Deutschland können einen Deutschkurs besuchen. Die Familie zahlt dafür monatlich 70 Euro. Wenn der Kurs mehr kostet, muss das Au Pair den Rest der Kosten tragen. Die Reisekosten zur und von der Sprachschule werden von den Gastfamilien bezahlt.
Was noch?
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Das Au Pair sollte sich so schnell wie möglich nach seiner Ankunft in Deutschland bei der Ausländerbehörde anmelden.
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Die Familie muss sich mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung setzen, wenn sie Zweifel an den örtlichen Bestimmungen hat.