Au Pair Gastfamilien in Deutschland werden
Voraussetzungen für Au Pairs
EU und EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) Bürger
- Alter: 18 bis 30 Jahre.
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache
- Keine eigenen Kinder
- Gültiger Reisepass oder Ausweis
Au Pairs aus Nicht-EU-Ländern
- Alter: 18 - 26 Jahre
- Grundkenntnisse in Deutsch (Zertifikat Level A1 nötig)
- Reisepass (gültig für die Dauer des Aufenthalts)
- Möglichkeit, die Reisekosten zu tragen
- Einladungsschreiben (nur von manchen Nationalitäten verlangt)
- Motivationsschreiben (nur von manchen Nationalitäten verlangt)
Wenn du nicht alle Voraussetzungen erfüllst, schau gerne bei unserer AuPairWorldwide Programm Seite nach einem anderen passenden Land für dich.
Voraussetzungen für Gastfamilien
- Mindestens ein Kind unter 18 Jahren
- Deutsch ist die Sprache, die zu Hause gesprochen wird
- Mindestens ein Elternteil besitzt die deutsche (bzw. EU-EWR oder Schweizer) Staatsangehörigkeit
- Möglichkeit, die Kosten für das Au Pair wie das Taschengeld , die Versicherung und für Mahlzeiten zu tragen
- Ein eigenes, abschließbares Zimmer für das Au Pair.
- Motivation, an einem Kulturaustausch teilzunehmen
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Schritte, um ein Au-pair-Mädchen aufzunehmen
1. Vorbereiten der Unterlagen
2. Versicherung
Ein Au Pair aus einem Nicht-EU Land muss eine private Krankenversicherung abschließen, die von der Gastfamilie bezahlt wird. Die Versicherungsunterlagen müssen bei der deutschen Botschaft für die Beantragung des Visums vorgelegt werden. Auch die Grenzkontrolle kann nach den Unterlagen verlangen.
3. Unterstützung des Au Pairs
Die Genehmigung zur Aufnahme der Au Pair-Beschäftigung wird mit dem Aufenthaltstitel erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zugestimmt hat. Diese Zustimmung wird in einem behördeninternen Verfahren eingeholt und muss NICHT von der Gastfamilie beantragt werden. Die Familie erhält jedoch während des Visaprozesses Post von der ZAV und muss dann einen Fragebogen ausfüllen.
4. Registrierung
Wie viel kostet ein Au-pair monatlich?
Eine Au-pair-Gastfamilie in Deutschland hat monatliche Kosten von etwa 600 bis 950 Euro. Dies beinhaltet das gesetzliche Taschengeld von mindestens 280 Euro, kostenlose Unterkunft und Verpflegung, sowie die Krankenversicherung (ca. 40-50 €). Zusätzlich kommen oft noch Ausgaben für einen Sprachkurs, Fahrkosten und mögliche Vermittlungsgebühren einer Agentur hinzu. Der genaue Betrag hängt vom Umfang der Leistungen ab.Kann jeder ein Au-pair aufnehmen?
Eine Familie kann ein Au-pair-Mädchen aufnehmen, wenn sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren hat, das mit im Haushalt lebt. Dies gilt auch für Alleinerziehende. Die Familie muss außerdem dafür sorgen, dass das Au-pair ein eigenes Zimmer hat. Zudem muss sie finanziell in der Lage sein, alle Kosten zu decken. Dazu gehören das Taschengeld für das Au-pair, Verpflegung, Versicherung und andere notwendige Ausgaben.
Wie meldet man ein Au-pair in Deutschland an?
Nach der Einreise eines Au-pairs nach Deutschland muss die Gastfamilie zunächst einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis bei der lokalen Ausländerbehörde stellen, um das Au-pair anzumelden. Damit ein Au-pair einer Tätigkeit nachgehen kann, ist eine Erlaubnis zwingend erforderlich. Zudem muss sich das Au-pair innerhalb weniger Tage nach seiner Ankunft beim Einwohnermeldeamt seines Wohnorts anmelden.
Kann man die Kosten für ein Au-pair steuerlich absetzen?
In Deutschland können die Kosten für ein Au-pair steuerlich abgesetzt werden, da sie meist in zwei Bereiche fallen: Kinderbetreuung und haushaltsnahe Dienstleistungen. Für Kinderbetreuung können zwei Drittel der Kosten als Sonderausgaben bis max. 4.000 Euro pro Kind abgesetzt werden (ab 2025 sind es 80 %, also 4.800 Euro). Zusätzlich können 20 % der Ausgaben für leichte Hausarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen abgezogen werden, bis zu 4.000 Euro. Voraussetzung ist, dass alle Zahlungen per Überweisung erfolgen.