Sich für ein Visum zu bewerben, kann nervenaufreibend sein. Zunächst musst du herausfinden, ob du überhaupt ein Visum benötigst und falls ja, welches genau. Alleine dieser erste Schritt fühlt sich für viele junge Menschen sehr frustrierend an, da die Websites der Botschaften häufig nicht so informativ sind, wie man sich das wünschen würde. Kandidaten aus anderen EU- oder EFTA-Ländern brauchen kein Visum. Als EU-Bürger kannst du also in Deutschland arbeiten, ohne dir Sorgen um deinen Visumsantrag machen zu müssen. Für Kandidaten aus anderen Ländern gibt es neben dem Au Pair Visum und der klassischen Arbeitserlaubnis, das Visum zum Spracherwerb. Dies bietet eine Alternative für junge Menschen, die neben einem Sprachkurs als Au Pair, Nanny, live-in Tutor oder als Seniorenbetreuung arbeiten möchten.
Visum für Seniorenbetreuung und eine Alternative für das Au Pair Visum in Deutschland
Die Aufenthaltserlaubnis zum Spracherwerb (
§ 16f Abs. 1 AufenthG) kann eine Alternative sein für Au Pairs in Deutschland. Darüber hinaus ist dieses Visum auch für alle anderen Programme, wie bspw. die Seniorenbetreuung geeignet, weil es eine Alternative zur allgemeinen Arbeitserlaubnis ist. Wie der Name des Visums schon verrät, liegt der Spracherwerb im Fokus und daher gibt es bestimmte Voraussetzungen an den Sprachkurs, der verpflichtend ist für diese Aufenthaltserlaubnis. Im Gegensatz zum Au Pair Visum haben Kandidaten mit diesem Visum nicht den offiziellen Au Pair Status in Deutschland.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Spracherwerb (§ 16f) nach Absatz 1 erlaubt eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden wöchentlich. Damit eignet sich das Visum für Kandidaten des Au Pair- und Seniorenbetreuungs-Programms, sowie allen anderen Programmen, die auf AuPair.com angeboten werden. Das Visum wird für die Dauer des Deutsch-Intensivkurses genehmigt - mit einer Höchstdauer von 12 Monaten.
Voraussetzungen für das Visum zum Spracherwerb
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Zulassung zu einem Deutsch-Internsivkurs*
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Der Lebensunterhalt muss während des gesamten Aufenthalts gesichert sein
* Es handelt sich in der Regel um einen Intensivkurs, wenn der Sprachkurs täglich besucht wird und mind. 18 Wochenstunden absolviert werden. Abend- oder Wochenendkurse sowie Integrationskurse und Kurse zur Studienvorbereitung sind dabei nicht erlaubt.
Der Lebensunterhalt muss während des gesamten Aufenthalts gesichert sein. Dieser kann durch eine der folgenden Dinge nachgewiesen werden:
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Sperrkonto: Ein Sperrkonto ist ein Konto über welches nicht oder nur beschränkt verfügt werden kann.
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Arbeitsvertrag, der das künftige Gehalt belegt
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Verpflichtungserklärung: In Deutschland lebenden Personen verpflichten sich, den Antragstellenden finanziell zu unterstützen und übernehmen sozusagen eine Bürgschaft. Diese Verpflichtungserklärung muss bei der deutschen Ausländerbehörde abgegeben werden.
Hinweis: Gastfamilien sollten diese Verpflichtungserklärung nicht für eine ihnen unbekannte Person ausstellen, da nicht garantiert werden kann, dass das Au Pair oder die Seniorenbetreuung für den gesamten Aufenthalt auch bei Ihrer Familie bleiben wird. Mit der Verpflichtungserklärung würden Sie aber als Bürgen die Verantwortung für den Kandidaten tragen. Wir empfehlen daher, dass Sie stattdessen einen Arbeitsvertrag (unter Beachtung des gesetzlichen Mindestlohns) für die bei Ihnen ausgeübte Tätigkeit (bspw. Au Pair oder Seniorenbetreuung) erstellen und ggfs. durch einen unentgeltlichen Mietvertrag mit Vollverpflegung ergänzen. So kann beim Visumantrag nachgewiesen werden, dass Unterkunft und Gehalt des Kandidaten gesichert sind.
Schritt für Schritt zum Visum
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Termin bei der deutschen Botschaft vereinbaren
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Nötige Dokumente bereithalten: Reisepass, Anmeldebestätigung für Deutschkurs, Finanzierungsnachweis, Zahlungsnachweis für den Sprachkurs in Deutschland, Visumantragsformular. Eine genaue Auflistung der nötigen Dokumente gibt es auf der Seite der deutschen Botschaft - bitte vorab darüber informieren, da sich die Bestimmungen jederzeit ändern können.
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Wartezeiten können je nach Botschaft variieren.
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Visum im Wohnsitzland beantragen
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Vollständige Unterlagen mitbringen und das passende Visumsantragsformular ausfüllen. Bitte die genauen Anforderungen, sowie aktuelle Wartezeiten auf der Website der deutschen Botschaft in deinem Heimatland erfragen.
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Die Gebühr von derzeit 75€ in der lokalen Währung bezahlen. Die Gebühr kann bei einem nicht erteilten Visum nicht zurückerstattet werden.
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Nach Erteilung des Einreisevisums kann der Flug gebucht werden
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Hierfür muss eine gültige Krankenversicherung vorliegen. Nach der Einreise muss dann eine neue Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen werden (bspw. bei Dr. Walter)
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Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen
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Den Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden
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Krankenversicherung abschließen
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Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde vereinbaren: Dort dann die Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am Sprachkurs (§ 16f Abs. 1 AufenthG) beantragen (unbedingt vorher alle nötigen Dokumente erfragen, vorbereiten und mit zum Termin nehmen). Es wird eine Gebühr (gemäß § 45 ff AufenthV) von bis zu 100€ fällig.
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Wichtig: Die Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden.
AuPair.com übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen, da sich Bestimmungen und Gesetze jederzeit ändern können. Die aktuellen Regelungen sind auf der Internetseite der Bundesregierung