Das wichtigste zuerst: Ob du ein
Visum brauchst, um ein Au Pair in Schweden zu werden, hängt von deiner Staatsbürgerschaft ab. Kommst du aus einem EU-Land, benötigst du weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch eine Arbeitserlaubnis. Wichtig ist, dass du dich in Schweden anmeldest und Steuern auf dein Einkommen zahlst. Darüber hinaus benötigst du aber keine Arbeitserlaubnis. Außerdem musst du dir keine Sorge um die Länge des Aufenthalts machen - da du kein Visum benötigst, kannst du dich theoretisch so lange im Land aufhalten, wie du möchtest. Wichtig ist nur, dass du deine Arbeit offiziell anmeldest.
Für Au Pairs aus Nicht-EU Ländern sieht es allerdings anders aus. Denn sie brauchen sowohl eine Aufenthaltsgenehmigung als auch in den meisten Fällen ein Arbeitsvisum.
Das Au Pair kann eine Aufenthaltserlaubnis für maximal 12 Monate erhalten. Der Reisepass muss für den gesamten Aufenthalt gültig sein. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit des Antrages beträgt dabei etwa 2-3 Monate.
Wenn der Antragsteller bereits vor dem Antrag ein Au Pair in einem anderen Land war, kann der Antrag abgelehnt werden. Dies geschieht deshalb, weil die schwedische Einwanderungsbehörde davon ausgeht, dass die Motivation des Au Pairs nicht das ausgeprägtes Interesse an der schwedischen Kultur ist, sondern langfristig im Land zu bleiben.
Das Au Pair muss den Antrag in seinem Heimatland stellen. Wenn der Antrag erfolgreich ist, erhält der Antragsteller eine Aufenthaltsgenehmigungskarte, die (zusammen mit dem Visum) für die Grenzkontrolle in Schweden notwendig ist.
Der Teilnehmer muss die Anmeldegebühr (1000 SEK) selbst bezahlen. Das Geld wird im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet.
Die Anforderungen für die Arbeitserlaubnis sind den Anforderungen des Au Pair Programms in Schweden sehr ähnlich. Das bedeutet, der Kandidat muss:
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zwischen 18-30 Jahre alt sein
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sich für die schwedische Kultur und Sprache interessieren und dies auch nachweisen können
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eine Bescheinigung über die Zulassung z.B. zum Sprachkurs in Schweden erhalten
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eine schriftliche Einladung von der Gastfamilie in Schweden erhalten haben (das Dokument muss die Bedingungen der Zusammenarbeit enthalten und diese müssen mit den offiziellen Anforderungen des Landes übereinstimmen)
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einen gültigen Reisepass haben
Wie beantragt man eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung in Schweden?
Das Au Pair kann sich bei der schwedischen Botschaft oder dem schwedischen Konsulat in seinem Heimatland bewerben. Der Teilnehmer muss das Formular Au Pair (Nummer 131011) einreichen. Die Botschaft nimmt Fingerabdrücke und ein Foto des Antragstellers auf.
Antrag auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung in Schweden
Der Antrag besteht aus:
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einer Kopie des Reisepasses
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Eingang der Anmeldegebühr
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Eine schriftliche Einladung der Gastfamilie
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Eine Bescheinigung über die Einschreibung in einen Sprachkurs (mit der Anzahl der Wochenstunden)
Je nach der Nationalität des Au Pairs können einige zusätzliche Dokumente notwendig sein. Weitere Informationen sind bei der Botschaft des Heimatlandes des Au Pairs erhältlich.
Wenn das Au Pair aus einem dieser Länder kommt, muss der Teilnehmer ein Visum und eine Arbeitserlaubnis beantragen. AuPair.com empfiehlt den Bewerbern, sich mit der schwedischen Botschaft in Verbindung zu setzen und deren Anweisungen zu befolgen.
Was noch?
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Wenn das AuPair die Gastfamilie wechseln möchte, muss der Teilnehmer keine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen, solange die aktuelle noch gültig ist.
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Vor der Abreise aus Schweden sollte der Teilnehmer das Finanzamt mindestens eine Woche vor dem Abreisedatum benachrichtigen.
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Die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung ist bis zu 12 Monate gültig. Der Zeitraum kann nicht länger als die Gültigkeit des Reisepasses oder die im Au Pair Vertrag angegebene Zeit sein.
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Staatsangehörige einiger Länder (Australien, Kanada, Neuseeland und Südkorea) können im Rahmen des Working Holiday Scheme nach Schweden einreisen und als Au Pair arbeiten.