Au Pair in Island: Visum und Voraussetzungen

Nicht-EWR-/EFTA-Bürger zwischen 18 und 25 Jahren, die als Au Pair in Island arbeiten wollen, müssen bei der Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Für den Antrag braucht man einen gültigen Reisepass, einen unterschriebenen Au Pair Vertrag, ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 ISK und einen Nachweis über die finanziellen Mittel der Gastfamilie. Der Antrag muss im Original auf Papier eingereicht werden (er kann per Post an die Einwanderungsbehörde geschickt oder in den Briefkasten an der Rezeption der Behörde geworfen werden).

EU-/EWR-/EFTA-Bürger und Schweizer Staatsangehörige brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung, um als Au Pair in Island zu arbeiten.
 
 
Das Au Pair Programm in Island ermöglicht es jungen Leuten zwischen 18 und 25 Jahren, bei einer Gastfamilie zu wohnen, bei der Kinderbetreuung zu helfen, Isländisch zu lernen und an einem Kulturaustausch teilzunehmen. Nicht-EU-Bürger brauchen eine Aufenthaltsgenehmigung, um als Au Pair in Island arbeiten zu können. EU-/EWR-Bürger brauchen für Aufenthalte bis zu drei Monaten keine Genehmigung, müssen sich aber registrieren, wenn sie länger bleiben wollen. Die Aufenthaltsgenehmigung muss für alle Nicht-EWR-/EFTA-Bürger vor der Ankunft genehmigt werden.
 
Hinweis: Die Au Pair Aufenthaltsgenehmigung erlaubt nur Au Pair Tätigkeiten, andere Arten von Arbeit sind nicht erlaubt.

Voraussetzungen für EU-/EWR-/EFTA- und Nicht-EWR Bürger

EU-/EWR-/EFTA-Bürger

Au Pairs aus den nordischen Ländern brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung, um als Au Pair in Island zu arbeiten. Kandidaten aus allen anderen EWR-Ländern, die bis zu drei Monate in Island bleiben, brauchen auch keine Aufenthaltsgenehmigung oder ein Visum. Wenn du länger bleibst, musst du dich nach den ersten drei Monaten bei Register Iceland anmelden.

Benötigte Dokumente für die Anmeldung:

Nicht-EWR-Bürger

Nicht-EEA Bewerber müssen VOR der Einreise bei der Einwanderungsbehörde in Island eine Au Pair Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Schritte für Nicht-EWR-Bewerber:

  1. Beantrage die Au Pair Aufenthaltsgenehmigung
  2. Warte auf die Genehmigung
  3. Wenn erforderlich, beantrage ein Einreisevisum (D-Visum) NACH der Genehmigung der Aufenthaltsgenehmigung
  4. Reise nach Island
  5. Erledige die Ankunftsformalitäten und hol dir deine Aufenthaltsgenehmigungskarte
 
Mehr Infos findest du hier:
Registers Iceland
Directorate of Immigration
District Commissioners
Multicultural Information Centre

Benötigte Dokumente für die Au Pair Aufenthaltsgenehmigung

Die folgenden Dokumente musst du einreichen, um die Au Pair Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen: 

1. Gültiger Reisepass

Bewerber benötigen:
  • Eine Farbkopie deines gültigen Reisepasses (muss noch mindestens 90 Tage nach dem Ablaufdatum der beantragten Genehmigung gültig sein).
  • Zwei Passfotos (sollten 35 x 45 mm groß sein). 

2. Au Pair Vertrag

Wenn du die Genehmigung beantragst, musst du auch eine Kopie des Vertrags zwischen dir, dem Au Pair, und deiner Gastfamilie bei der Einwanderungsbehörde einreichen. Beide Parteien müssen den Au Pair Vertrag unterschreiben.

3. Polizeiliches Führungszeugnis

Um ein Au Pair in Island zu werden, müssen Kandidaten ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen können. Dieses kann man für gewöhnlich bei der örtlichen Polizeibehörde anfordern.

4. Krankenversicherungsnachweis

Bewerber müssen eine Bescheinigung der Krankenversicherung, die für mindestens sechs Monate und in Island gültig ist, vorlegen können. Eine Liste der isländischen Versicherungsgesellschaften findest du auf der Website der Finanzaufsichtsbehörde (unter „Vátryggingafélög” – Versicherungsgesellschaften).

5. Nachweis der finanziellen Unterstützung

Die Gastfamilie muss beweisen, dass ihnen genügend Geld zur Verfügung steht, um die Kosten des Au Pairs zu decken. 
AuPair.com rät dazu, die Botschaft Islands bei weiteren Fragen zu kontaktieren. 

Tipp: Frage immer bei der isländischen Botschaft oder der Einwanderungsbehörde nach, um die aktuellen Anforderungen zu erfahren.

6. Zahlungsbeleg

Zunächst musst du die Bearbeitungsgebühr per Banküberweisung bezahlen und den Zahlungsbeleg zusammen mit deinem Antrag zur Bestätigung einreichen. Informationen zur Zahlung der Bearbeitungsgebühr findest du hier.
 
Tipp: Frage immer bei der isländischen Botschaft oder der Einwanderungsbehörde nach, um die aktuellen Anforderungen zu erfahren.

Was du nach deiner Ankunft in Island machen musst (EWR/EU vs. Nicht-EWR)

Es gelten unterschiedliche Regeln, je nachdem, ob du EU-/EWR-/EFTA-Bürger oder Nicht-EWR-Bürger bist. Nachstehend findest du eine übersichtliche Zusammenfassung dessen, was jede Gruppe nach ihrer Ankunft in Island tun muss.

EU-/EWR-/EFTA-Bürger

EU/EWR/EFTA-Au Pairs brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung, haben aber dennoch bestimmte Pflichten nach ihrer Ankunft:

1. Melde deinen Aufenthalt an (innerhalb von 3 Monaten)

EWR-Bürger, die länger als 3 Monate bleiben, müssen sich im isländischen Registersystem (Þjóðskrá) anmelden.

2. Bestätigung der Unterkunft

Deine Gastfamilie muss bestätigen, dass du bei ihr wohnst (das ist das übliche Verfahren für alle, die sich in Island anmelden).

3. Krankenversicherung

Du musst eine gültige Versicherung haben, bis du vom isländischen Sozialversicherungssystem abgedeckt bist.

4. Ärztliche Untersuchung

Während die „medizinische Untersuchungspflicht“ normalerweise nur für Nicht-EWR-Bürger gilt, verlangt Island auch von Au Pairs aus EU-/EWR-Ländern, dass sie sich je nach Herkunftsland einer Tuberkulose-Untersuchung unterziehen.

Nicht-EWR-Bürger (mit Aufenthaltsgenehmigung)

Wenn du kein EWR-Bürger bist, musst du nach deiner Ankunft alle folgenden Schritte erledigen:

1. Anmeldung durch die Gastfamilie

Deine Gastfamilie muss deine Ankunft bei der Einwanderungsbehörde oder beim örtlichen Bezirksbeauftragten (Sýslumaður) melden.

2. Foto für die Aufenthaltsgenehmigungskarte

Sobald du in Island bist, musst du persönlich vorstellig werden, damit dein Foto für deine Aufenthaltsgenehmigungskarte gemacht werden kann.

3. Ärztliche Untersuchung

Nicht-EWR-Au Pairs müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Ankunft in Island einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Das ist im Gesetz über Gesundheitssicherheit und übertragbare Krankheiten so festgelegt.

4. Medizinische Ergebnisse einreichen

Das ärztliche Attest muss bei der Einwanderungsbehörde eingereicht werden.

5. Hol dir deine Aufenthaltsgenehmigungskarte ab

Sobald alle Unterlagen eingereicht wurden, wird die Aufenthaltsgenehmigung normalerweise innerhalb von etwa 10 Tagen ausgestellt.

Wichtige Einschränkungen

  • Die Au Pair Aufenthaltsgenehmigung ist keine Arbeitserlaubnis.
  • Au Pairs dürfen nur für ihre Gastfamilie arbeiten.
  • Der Aufenthalt ist auf maximal 12 Monate begrenzt.
  • Die Genehmigung kann nicht für eine zweite Familie oder einen weiteren Zeitraum verlängert werden.



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