Du hast dich entschieden: Schon bald möchtest du als Au Pair in Luxemburg arbeiten und in die Kultur des Landes und seine drei
Landessprachen eintauchen. Zuvor gibt es aber noch ein paar Formalien, die du klären musst. Eine entscheidende Frage ist, ob du ein
Visum benötigen wirst. Das hängt in erster Linie von deiner Staatsbürgerschaft ab. Wir stellen dir im Folgenden vor, wie du legal als Au Pair in Luxemburg einreist.
EU-Bürger
Als Bürger der EU benötigst du kein Visum, um in dein Zielland einzureisen. Dennoch musst du einen gültigen Reisepass / Personalausweis bei dir führen und einen Antrag auf Au Pair Tätigkeit beim luxemburgischen Ministerium für Innere Angelegenheiten und für die Großregion stellen. Dieser muss bewilligt werden, bevor du als Au Pair arbeiten kannst. Zusätzlich muss die Gastfamilie einen Zulassungsantrag an dasselbe Ministerium stellen.
Nicht-EU Bürger
Auch Nicht-EU Bürger, die in Luxemburg als Au Pair arbeiten wollen, müssen den oben erwähnten Antrag beim luxemburgischen Ministerium für Innere Angelegenheiten und für die Großregion stellen. Zusätzlich musst du eine Bewerbung für einen temporären Aufenthalt bei der Behörde für Immigration einreichen. Dafür brauchst du eine Kopie deines Reisepasses und deines Geburtszertifikats.
Als Nicht-EU Bürger brauchst du darüber hinaus ein Visum. Welches Visum du genau benötigst, richtet sich nach der Länge deines Aufenthalts. Solltest du kürzer als drei Monate bleiben, reicht ein C-Typ Visa aus. Ansonsten musst du dich für ein D-Visum bewerben.
Wichtig: Jede Botschaft kann weitere Voraussetzungen nennen. Tritt also so früh wie möglich in Verbindung mit der luxemburgischen Botschaft in deinem Heimatland, damit du auch ganz sicher nichts vergisst.
Die maximale Länge des Au Pair Visum beträgt 12 Monate. Nach der Ankunft musst du dich beim Einwohnermeldeamt registrieren lassen, dich einer medizinischen Untersuchung unterziehen und dich für eine Aufenthaltsgenehmigung bewerben.