au pair

Au Pair in Luxemburg: Voraussetzungen

Au Pair Voraussetzungen in Luxemburg:
  • Alter: 18 - 30 Jahre
  • Sprachkenntnisse: gute Englischkenntnisse, Grundkenntnisse in der Sprache der Gastfamilie oder einer der drei Amtssprachen Luxemburgs (Luxemburgisch, Deutsch oder Französisch).
  • Bildung: Schulabschluss
  • Gesundheit: bei guter Gesundheit
  • Familienstand: unverheiratet, ohne eigene Kinder
 
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Du hast auf AuPair.com eine Familie gefunden, bei der du deine Au Pair Zeit in Luxemburg verbringen willst? Glückwunsch! Damit einer problemlosen Einreise nichts im Weg steht, solltest du vorab einige Formalitäten beachten.

 

Voraussetzungen für EU-Staatsbürger


Au Pairs, die aus EU- und EFTA-Ländern kommen, benötigen zur Einreise nach Luxemburg kein Visum, sondern müssen lediglich einen gültigen Reisepass besitzen.
Das Au Pair muss eine Genehmigung des Bildungsministeriums beantragen, bevor es von einer Gastfamilie in Luxemburg aufgenommen werden kann.
Um diese Genehmigung zu bekommen, muss es einen Genehmigungsantrag samt der erforderlichen Belege einreichen. Weitere Infos erhältst du auf folgender Seite: http://www.accueil-aupair.lu/ 
 
Das Au Pair muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • zwischen 18 und 30 Jahren alt sein
  • es darf nicht in Luxemburg wohnen
  • im Besitz eines Titels sein, der ihm in seinem Herkunftsland den Zugang zum Hochschulwesen ermöglicht, oder den Nachweis erbringen, dass es mindestens bis zum Alter von 17 Jahren die Schule besucht hat
  • Grundkenntnisse in einer der von der Gastfamilie gesprochenen Sprache sowie im Englischen oder einer der 3 Amtssprachen des Landes (Deutsch, Französisch oder Luxemburgisch) besitzen
  • ein vor weniger als 3 Monaten vor seiner Aufnahme ausgestelltes ärztliches Attest vorlegen, welches seine Fähigkeit, leichte alltägliche familiäre Aufgaben, einschließlich der Kinderbetreuung, zu übernehmen, bescheinigt
  • mit der Gastfamilie einen Au Pair Vertrag abgeschlossen haben
  • bei seiner Ankunft an einer vom Nationalen Jugendwerk (Service national de la Jeunesse - SNJ) organisierten Pflichtinformationsveranstaltung teilnehmen
  • die Gesetzgebung betreffend die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern einhalten
  • Teilnahme an einem Sprachkurs während seines Au Pair Aufenthalts 
  • es darf während seines Au Pair Aufenthalts keiner arbeitnehmerischen oder selbstständigen Tätigkeit nachgegehen
Ein Au Pair kann in Luxemburg bis zu 12 Monate leben.
 
 

Voraussetzungen für nicht-EU-Staatsbürger

 
Alle nicht-EU-Bürger müssen ein 2-stufiges Verfahren durchlaufen.
 
1. Vor der Einreise als Au Pair nach Luxemburg müssen sie  einen Antrag auf „Au Pair“ stellen, welcher vom Bildungsministerium bewilligt werden muss. Weitere Infos erhältst du auf folgender Seite: http://www.accueil-aupair.lu/ 
Für die Bewilligung des Antrags muss das Au Pair dieselben Voraussetzungen und Bedingungen  wie EU-Bürger erfüllen (s.o.). 
 
Zudem müssen sie eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis bei der Einwanderungsbehörde (Direction de l’Immigration) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten (Ministère des Affaires étrangères et européennes) beantragen und im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
Im Falle von Personen, die für die Einreise nach Luxemburg einer Visumpflicht unterliegen: nach Erhalt der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis muss ein Visum vom Typ D beantragen.
 
2. Nach der Einreise müssen sie sich
  • bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg anmelden
  • sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen
  • anschließend einen Aufenthaltstitel beantragen.
Dafür wirst du folgende Dokumente mitbringen müssen:
  • Eine Kopie deines Reisepasses
  • Eine Kopie deiner Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg
  • Eine Kopie deiner Ankunftsbestätigung
  • Die Bestätigung deiner medizinischen Untersuchung
 
Ausführliche Informationen über die Einreise- und Visumsbestimmungen für Au Pairs nach Luxemburg findest du auf guichet.lu.

Mehr Informationen findest du auf der Übersichtsseite Au Pair in Luxemburg.
 


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