Alle Teilnehmer brauchen diese beiden Dokumente für ihren Au Pair Aufenthalt. Deshalb muss die Gastfamilie diese vor dem Aufenthalt beantragen. Die Kantonale Migrationsbehörde stellt diese aus. Es kann bis zu zwei Monate dauern, bis das Au Pair eine Arbeitserlaubnis erhält. Folgende Dokumente werden benötigt:
Das Antragsformular, das die Familie vom Kanton erhält. Jedes Kanton hat ein individuelles Formular.
Eine Kopie des Reisepasses
Nicht-EU-Bürger brauchen eine Bescheinigung eine schweizerischen Agentur, die von der SECO anerkannt ist
Folgend gibt es eine Liste der Dokumente, die Teilnehmer für die Beantragung des Visums benötigen. Wir raten dazu die Botschaft der Schweiz im Heimatland des Au Pairs zu kontaktieren. Die Anforderungen können je nach Nationalität variieren.
Reisepass - Der Teilnehmer muss einen gültigen Reisepass besitzen
Vertrag - Es muss ein Vertrag zwischen Au Pair und Gastfamilie geschlossen werden
Versicherung - Der Bewerber braucht eine gültige Krankenversicherung
Visumsantrag
Antrag für die Arbeitserlaubnis
Alle Dokumente müssen auf Englisch oder auf einer der offiziellen Sprachen der Schweiz verfasst sein. Ist dies nicht der Fall, müssen sie übersetzt und notariell beglaubigt werden.
Was sonst?
Bürger aus Nicht-EU-Ländern müssen sich bei einer Schweizer Agentur die von der SECO anerkannt ist, registrieren.
Au Pair und Gastfamilie müssen Sozialabgaben zahlen.
Dass Au Pair muss sich innerhalb einer Woche nach der Ankunft in der Schweiz registrieren.
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