Das Au Pair sollte frühzeitig mit der Gastfamilie sprechen, wenn es von seiner Schwangerschaft erfahren hat. Die Gastfamilie macht sich natürlich Gedanken, ob das Au Pair weiterhin die Betreuung ihrer Kinder übernehmen kann. Oftmals ist die Schwangerschaft des Au Pairs jedoch kein Kündigungsgrund: Verläuft die Schwangerschaft normal, kann das Au Pair weiterhin seine Aufgaben in der Gastfamilie erfüllen. Sollte sich jedoch eine der beiden Seiten zur Kündigung entscheiden, gilt es, die vertraglich festgehaltene Kündigungsfirst zu beachten. In jedem Fall sollte das Au Pair nach Bekanntwerden der Schwangerschaft eine Beratungsstelle aufsuchen.
In den meisten Fällen übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für die Schwangerschaft und die Geburt des Kindes, sofern das Au Pair nach der Einreise schwanger geworden ist. Sollte sich das Au Pair für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, werden die Kosten zumeist nicht übernommen. Hat die Gastfamilie im Vorfeld eine Verpflichtungserklärung für das Au Pair unterschrieben, kann sie für unvorhergesehene Zusatzkosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, haftbar gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, wenn die Gastfamilie getäuscht wurde und das Au Pair schon schwanger nach Deutschland eingereist ist.