Schwanger während des Au Pair Aufenthalts – Was tun?
Eine Schwangerschaft während des Au Pair Aufenthalts ist eine herausfordernde Situation – sowohl für das Au Pair als auch für die Gastfamilie. Doch wie geht man am besten damit um?
Schwangerschaft während des Au Pair Jahres: Ehrlich und offen kommunizieren
Wird ein Au Pair während des Aufenthalts im Gastland schwanger, sollte es die Gastfamilie möglichst früh darüber informieren. Ehrlichkeit ist in dieser Situation besonders wichtig, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Viele Gastfamilien fragen sich, ob das Au Pair weiterhin in der Lage ist, die Kinderbetreuung zuverlässig zu übernehmen. Solange die Schwangerschaft ohne Komplikationen verläuft, ist dies in der Regel möglich. Eine Schwangerschaft stellt nicht automatisch einen Kündigungsgrund dar.
Sollte dennoch eine
Vertragsbeendigung gewünscht sein – sei es vom Au Pair oder der Gastfamilie –, muss die im Au Pair Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden.
Tipp: Nach Bekanntwerden der Schwangerschaft sollte das Au Pair eine professionelle Beratungsstelle aufsuchen, um sich über rechtliche, medizinische und soziale Fragen zu informieren.
Krankenversicherung und Kostenübernahme in der Schwangerschaft
Ein wichtiger Aspekt während einer Schwangerschaft ist die Absicherung durch die
Krankenversicherung für Au Pairs. In der Regel übernimmt diese die Kosten für:
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Schwangerschaftsvorsorge
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ärztliche Untersuchungen
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Geburt
Voraussetzung ist, dass die Schwangerschaft nach Einreise ins Gastland eingetreten ist.
Was passiert bei einem Schwangerschaftsabbruch?
Entscheidet sich das Au Pair für einen Schwangerschaftsabbruch, werden die Kosten in vielen Fällen nicht von der Krankenversicherung getragen. Hier ist eine individuelle Beratung empfehlenswert.
Verpflichtungserklärung und finanzielle Haftung
Falls die Gastfamilie im Vorfeld eine Verpflichtungserklärung für das Au Pair abgegeben hat, kann sie unter Umständen für zusätzliche Kosten haftbar gemacht werden – insbesondere dann, wenn diese nicht von der Krankenversicherung abgedeckt sind.
Wichtig: Wurde die Gastfamilie beim Einreiseprozess über eine bereits bestehende Schwangerschaft getäuscht, kann dies rechtliche Konsequenzen haben und eine Haftung auslösen.