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Die Au Pair Auslandskrankenversicherung ist ein Punkt, den Au Pairs schon früh in der Planung berücksichtigen sollten. EU-Bürger haben dabei einige Vorteile, denn die Europäische Krankenversicherungskarte versorgt sie im EU-Ausland mit der nötigen medizinischen Grundversorgung. Diese Karte gilt für alle Bürger der EU-Mitgliedsstaaten sowie für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Diese Karte erlaubt es dir, vom nationalen Gesundheitssystem zu profitieren.
Da jedes Land ein anderes Gesundheitssystem hat, empfehlen wir dir, dich frühzeitig über die Gegebenheiten im Land zu informieren, um
Schwierigkeiten während des Aufenthalts zu vermeiden. Bedenke auch, dass du in vielen Ländern in Vorkasse gehen musst und die Rechnung später bei deiner Versicherung einreichen kannst. Nimm daher auf jeden Fall ausreichend Geld mit oder beantrage ein
Au Pair Bankkonto im Gastland.
Beachte außerdem, dass die Europäische Krankenversicherung nur die Grundversorgung leistet. Private Untersuchungen oder Eingriffe werden dadurch nicht abgedeckt, und sie ersetzt auch nicht die Reiseversicherung. Falls du extra ins Ausland gehst, um dort einen Eingriff vornehmen zu lassen oder du chronische Krankheiten hast, von denen du vor dem Reisestart wusstest, greift die EHIC ebenfalls nicht.
*Auch Bewerber aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können eine EHIC erhalten.
**Wenn du aus einem Nicht-EU Land kommst, aber legal in einem der genannten Ländern lebst, bist du ebenfalls berechtigt, die EHIC zu beantragen. Allerdings bist du dadurch nicht berechtigt, medizinische Versorgung in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz zu erhalten.
Du erhältst die EHIC über die Institution, über die du versichert bist. Du musst gesetzlich in einem der genannten Länder versichert sein. Für mehr Details wende dich bitte direkt an deine Versicherung. Falls du in deinem Heimatland privat versichert bist, kläre im Vorfeld, ob der Versicherungsschutz auch im
Gastland gilt.
Die meisten privaten Versicherungen decken, ebenso wie die gesetzliche Versicherung, vorübergehende Auslandsaufenthalte ab. Die Dauer variiert aber von Institution zu Institution. Erkundige dich daher frühzeitig und schließe im Zweifelsfall lieber eine zusätzliche Au Pair Auslandskrankenversicherung ab.
Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt. Da das
Au Pair Programm keine Beschäftigung im Sinne des Arbeitsgesetzes ist, sondern ein interkultureller Austausch, kannst du kostenlos vom öffentlichen Gesundheitssystem profitieren. Falls Du länger in deinem Gastland bleiben möchtest, oder eine chronische Erkrankung hast, raten wir dir dazu, zusätzlich eine private Versicherung abzuschließen.