Das Au Pair erhält ein Gehalt von 4050 - 4150 DKK. Das Geld sollte zum Ende des Monats auf das dänische
Konto des Au Pairs gezahlt werden.
Das Taschengeld kann auch darüber hinausgehen. Dem Au Pair ist es jedoch nicht erlaubt, in Dänemark zu arbeiten. Das Au Pair Programm wird nicht als Arbeit angesehen und es muss keine Arbeitserlaubnis beantragen.
Laut dänischer Gesetzgebung kann das Au Pair bis zu 6 Tage die Woche für 3 - 5 Stunden arbeiten. Abhängig von der Anzahl der Stunden arbeitet es insgesamt 18 - 30 Stunden in der Woche.
Wenn der
Arbeitsplan des Au Pairs die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Teilnehmer keine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Es ist wichtig, dass man deshalb an die Anzahl der Stunden denkt und diese auch im
Au Pair Vertrag niederschreibt! Das Au Pair kann in seiner Freizeit ehrenamtlich für eine gemeinnützige Organisation arbeiten.
Das Au Pair in Dänemark hat 1,5 Tage in der Woche frei. Als halber Tag gilt dabei, dass das Au Pair die Aufgaben innerhalb von 3 bis 5 Stunden entweder vor oder nach 14 Uhr erfüllt. An einem anderen Tag muss das Au Pair komplett frei haben. Auch an offiziellen Feiertagen hat das Au Pair frei. Die freie Zeit muss so abgestimmt sein, dass das Au Pair Sprachkurse besuchen kann und auch religiösen Veranstaltungen denen es beiwohnen möchte, besuchen kann.
Die Teilnehmer haben 3 Wochen Urlaub. Das Au Pair braucht einen Vertrag, der die Details hierzu festhält. Die genaue Länge des Urlaubs muss mit dem Arbeitsplan des Au Pairs abgestimmt werden. Dieser wird entsprechend den Arbeitstagen des Au Pairs berechnet.
Wenn das Au Pair 6 Tage die Woche arbeitet, erhält es 2,5 freie Tage pro Monat. Genaue Informationen dazu gibt es auf der
Website der dänischen Behörden.
Der Teilnehmer muss genügend Freizeit haben, um an einem Sprachkurs teilnehmen zu können. Die Gesetzgebung gibt hier keine genauen Vorgaben. Der Sprachkurs ist keine Pflicht, dennoch zahlt die Gastfamilie die Summe dafür, falls sich das Au Pair dazu entscheidet.
Wenn der Teilnehmer aus einem Nicht-EU-Land oder aus der Schweiz kommt, muss die Gastfamilie das
Ticket nach Dänemark bezahlen. Das Rückflugticket wird auch von der Gastfamilie bezahlt. Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:
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Das Au Pair kommt aus einem Land außerhalb der EU/EWR/Schweiz
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Wenn der Teilnehmer die Familie wechselt, muss diese Familie das Rückflugticket zahlen.
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Falls die Aufenthaltsgenehmigung des Au Pairs endet, muss es die Gastfamilie einen Monat vorher davon in Kenntnis setzen, damit sich die Familie um das Rückflugticket kümmern kann.
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Wenn der Aufenthalt aus einem anderen Grund endet, als dem Ablauf des Vertrags, besteht eine Kündigungsfrist. Das Au Pair muss das Land 3 Wochen nach Kündigung verlassen.