Hier findet ihr die wichtigsten Informationen zum
Au Pair Vertrag und Versicherung in Dänemark.
Dänemarks Gesetze geben genaue Regeln zum Au Pair Aufenthalt vor. Schaut euch unbedingt auch die Website der dänischen Behörden an.
Das Au Pair und die Gastfamilie müssen den Vertrag, der von der Dänischen Agentur für internationale Rekrutierung und Integration zur Verfügung gestellt wird, unterschreiben. Dieser ist Teil des Beantragungsformulars.
Alle Informationen, die in diesem Vertrag gegeben werden, müssen mit den
offiziellen Programmbestimmungen Dänemarks übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, erhält das Au Pair keine Aufenthaltserlaubnis. Die
Aufenthaltserlaubnis erlaubt dem Au Pair bis zu 24 Monate in Dänemark zu bleiben, jedoch nicht länger als die Dauer des Vertrags. Die Aufenthaltsgenehmigung läuft zudem automatisch ab, wenn das jüngste Kind der Familie 18 Jahre alt wird.
Beide Seiten akzeptieren die Konditionen des Vertrags. Es gibt ein paar Punkte, die jedoch abweichen dürfen:
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Die Familie kann auch einen höheren Lohn als das Minimum, das ein Au Pair erhalten muss, bezahlen.
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Auch wenn die Familie die Reisekosten nicht zahlen muss und dies auch nicht im Vertrag erwähnt wurde, kann sie das Au Pair trotzdem bei den Kosten unterstützen.
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Die Gastfamilie darf dem Au Pair auch mehr als ein Zimmer zur Verfügung stellen.
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Die Arbeitszeiten können sich während des Aufenthalts ändern, müssen jedoch weiterhin konform mit den Programmbestimmungen sein.
Kündigung des Vertrags
Das Au Pair kann den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Die Gastfamilie muss eine Frist von mindestens einem Monat einhalten.
Wenn das Au Pair weiterhin während der Kündigungsfrist arbeitet, muss die Gastfamilie die Programmbestimmungen beachten,
das Zimmer, Verpflegung und Taschengeld zur Verfügung stellen.
Auch wenn der Teilnehmer in dieser Zeit nicht arbeitet, muss die Gastfamilie dennoch das Taschengeld zahlen.
In besonderen Fällen, wie ernsten Vertragsverstößen , kann der Vertrag auch umgehend aufgelöst werden. Die Vorlage des Kündigungsschreibens ist auf der “
New to Denmark” Webseite zu finden.
Die Gastfamilie in Dänemark muss das Au Pair mit drei Versicherungen ausstatten:
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Arbeitsunfälle
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Unfälle außerhalb der Arbeit
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Transportkosten für die Rückführung des Leichnams im Falle eines Todes oder des Au Pairs im Krankheitsfall
Es ist sehr wichtig, daran zu denken, da die Familien andernfalls eine zweijährige Strafe im Falle des Verstoßes dieser Regel erhält.
Krankenversicherung
Das Au Pair muss sich innerhalb von 5 Tagen als Bewohner der Adresse der Gastfamilie registrieren. Dies kann beim lokalen Einwohnermeldeamt, dem Borgerservice geschehen. Teilnehmer erhalten hier eine CPR-Nummer, eine persönliche Identifikationsnummer und eine Gesundheitskarte als Beweis dafür, dass die Dänische Nationale Krankenversicherung Leistungen übernimmt.
Änderungen, wie die der Adresse, müssen dem Borgerservice umgehend mitgeteilt werden. Wenn das Au Pair das Land oder die Familie verlässt, muss es sich vorher beim Service Center für Bürger abmelden. Die Gastfamilie muss die Agentur für internationale Rekrutierung und Integration informieren.