Norwegen ist kein Mitglied der EU. Aus diesem Grund gibt es für die Einreise und das Au Pair Visum in Norwegen einige Formalitäten zu beachten.
Brauche ich ein Au Pair Visum in Norwegen?
Als Bürger eines EU-Landes benötigst du für die Einreise nach Norwegen kein Visum. Allerdings gilt diese Regelung nur, wenn du als Tourist einreist und bis zu drei Monaten bleibst. Wenn du als Au Pair in das Land kommst, benötigst du eine Aufenthaltsgenehmigung.
Au Pairs, die nicht aus einem EU/ EFTA-Land kommen, müssen sich für eine Aufenthalt- und Arbeitesgenehmigung bewerben, bevor sie ihre Reise antreten. Der Bewerbungsprozess dauert 8-10 Wochen, bereite deine Unterlagen also so früh wie möglich vor. Die Gebühr beträgt NOK 8.400.
Kandidaten aus Australien, Neuseeland und Kanada können sich für das
Working Holiday Visum bewerben, um als Au Pair zu arbeiten.
Wie bewerbe ich mich für eine Aufenthaltsgenehmigung in Norwegen?
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gültiger Reisepass (er sollte für den gesamten Aufenthalt gültig sein)
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Unterschriebener Au Pair Vertrag
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Nachweis der Nationalität der Gasteltern
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Foto, das den Kriterien entspricht
Die Botschaft benötigt diese Dokumente entweder auf Englisch oder auf Norwegisch.
Bevor du auf die
Suche nach einer Gastfamilie gehst, solltest du die spezifischen Bestimmungen für deine Nationalität bei der zuständigen Botschaft oder dem norwegischen Konsulat erfragen (beachte, dass es in manchen Ländern kein eigenes norwegisches Konsulat gibt, sondern Dänemark, Schweden und Norwegen gleichzeitig vertreten werden).
Brauche ich einen Reisepass oder reicht mein Personalausweis?
Für die Einreise nach Norwegen ist zwar ein gültiger Personalausweis ausreichend, dennoch wird ein Reisepass empfohlen, da einige norwegische Behörden, wie zum Beispiel Banken, den Personalausweis nicht anerkennen.
Wer im Besitz eines Reisepasses ist, kann so zum Beispiel einfacher ein
Konto für den Aufenthalt eröffnen, um nicht ausschließlich auf Bargeld angewiesen zu sein und auch die Steuerangelegenheiten einfacher zu regeln.
Auch für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung benötigst du einen Reisepass. Achte unbedingt darauf, dass dein Reisepass für den gesamten Aufenthalt gültig ist! Auch die Beantragung eines Reisepasses kann einige Woche dauern und kann deine Ausreise verzögern. Ein vorläufiger Personalausweis wird in Norwegen nicht anerkannt.
Was muss ich nach der Einreise beachten?
Der norwegische Staat schreibt vor, dass sich die Teilnehmer bei einer lokalen Polizeistation für den Aufenthalt registrieren lassen müssen. Die Polizeibehörde erteilt den Teilnehmern dann eine Registrierungsnummer und eine Aufenthaltsgenehmigung. Darüber hinaus muss das Au Pair beim Social Security Office und dem Tax Office angemeldet werden.
Wir empfehlen, eine medizinische Untersuchung bereits in Deutschland vornehmen zu lassen und sich über die Ergebnisse eine Bestätigung ausstellen zu lassen. Eine weitere Auflage ist nämlich, dass sich die Au Pair Teilnehmer bei einem Arzt in Norwegen vorstellen müssen. Dieser macht einen allgemeinen Gesundheitscheck und prüft die Impfungen, ganz besonders die Tuberkulose-Impfung. Gegebenenfalls wird die Impfung vor Ort erteilt. Also unbedingt auch an den Impfpass denken! Das Gesundheitszeugnis des deutschen Arztes kann einige Untersuchungsmaßnahmen des norwegischen Arztes überflüssig machen.
Das Au Pair sollte darauf achten, dass alle Formalitäten, wie Anmeldungen, Untersuchungen und Registrierungen in den ersten Tagen des Aufenthalts geschehen. Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist für deutsche Staatsbürger im Au Pair Programm in der Regel problemlos möglich
Wie lange darf ich bleiben?
Mit der Aufenthaltsgenehmigung darfst du bis zu zwei Jahre lang im Land bleiben. Allerdings ist die maximale Grenze der Zeitraum, der auf deinem Vertrag steht.
Während des Aufenthalts kannst du Norwegen problemlos verlassen und wieder einreisen, solange deine Genehmigung noch gültig ist. Du musst deine Arbeitserlaubnis/ Aufenthaltsgenehmigung nicht erneuern lassen.
Falls du bei einem
alleinerziehenden Elternteil lebst, musst du nachweisen können, dass die Mutter oder der Vater das Sorgerecht hat, damit sie als Gastfamilie gelten.