Sollte der Kandidat ein
Visum für Spanien benötigen, so ist der Vertrag eines der wichtigsten Dokumente für die Botschaft. Durch ihn wird der Grund für den Visumsantrag nachweisbar. Der Vertrag hilft außerdem dabei, potenzielle Probleme und
Missverständnisse während des Aufenthalts zu vermeiden. Einige der wichtigsten Punkte im Vertrag sind:
Kündigung des Vertrags
Wenn während des Aufenthalts unlösbare Probleme auftreten, kann der Vertrag gekündigt werden. Für gewöhnlich gilt hier eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Während dieser Zeit können beide Parteien nach Ersatz oder einer anderen Lösung suchen.
Das öffentliche Gesundheitswesen wird in Spanien von der Sistema Nacional de Salud (SNS) geregelt. Sie ist zuständig für Krankenhausaufenthalte und grundlegende medizinische Leistungen.
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Dr. Walter und Care Concept und
kontaktiere uns gerne bei Fragen. Lies außerdem die generellen Regelungen für Krankenversicherung für Au Pairs.
Krankenversicherung in Spanien für Bürger aus EEA-Staaten
Au Pairs aus EEA-Staaten können vom nationalen Gesundheitswesen profitieren. Um dafür in Frage zu kommen, müssen sich die Au Pairs vor ihrer Reise nach Spanien um eine
europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) kümmern.
Au Pairs ohne EHIC müssen für alle medizinischen Leistungen selbst aufkommen. In Spanien heißt die EHIC übrigens Tarjeta Sanitaria Europea (TSE).
Die Leistungen, die von der EHIC abgedeckt werden hängen vom Heimatland des Teilnehmers ab. Eine Behandlung, die in einem Land kostenlos sein mag, ist es womöglich in Spanien nicht. Zahnarztbesuche sind beispielsweise nicht kostenfrei in Spanien.
Ärzte und Zahnärzte: Es ist wichtig, sofort die EHIC vorzuzeigen und sicherzustellen, dass es sich nicht um einen privaten Arzt handelt. Es gibt keine Rückerstattungen für private Behandlungen, außer, eine entsprechende Klausel steht im Versicherungsvertrag. Zahnarztbesuche werden für gewöhnlich nicht vom Gesundheitswesen abgedeckt. Denke deshalb über eine zusätzliche private Krankenversicherung nach.
Rezepte: Spanische Staatsbürger können Rezepte kostenfrei erhalten. Andere Patienten müssen bis zu 40 Prozent der Kosten übernehmen.
Krankenhausbesuch: Stelle sicher, dass es sich bei dem Krankenhaus nicht um eine Privatklinik handelt. Für private Krankenhausbesuche müssen die Patienten selbst aufkommen. Behalte deine Krankenversicherungskarte bei dir.
Bevor Du in Spanien ankommst, solltest Du überprüfen, welche Leistungen von der EHIC abgedeckt werden.
Krankenversicherung in Spanien für Bürger aus Nicht-EEA-Staaten
Nicht-EU-Bürger, die ein
Visum für Spanien brauchen, benötigen eine Krankenversicherung für die Beantragung des Visums. Wir empfehlen Nicht-EU-Bürgern, die Spanien ohne Visum besuchen können, eine Reiseversicherung abzuschließen, die sich für die Dauer des Aufenthalts um alles kümmert.
Teilnehmer aus Nicht-EEA-Ländern sollten eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für den gesamten Aufenthalt vor ihrer Abreise abschließen, sodass sie die Kosten nicht selbst tragen müssen.
Staatsbürger von Ländern, die ein bilaterales Gesundheitsabkommen mit Spanien haben, erhalten kostenlose Notfallbehandlungen, wenn sie ihr Zertifikat für das Recht auf medizinische Versorgung vorzeigen.
Spanien hat momentan mit folgenden Ländern bilaterale Gesundheitsabkommen:
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Andorra
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Brasilien
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Chile
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Ecuador
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Paraguay
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Peru
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Marokko (nur für in Spanien Arbeitende)
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Tunesien (nur für in Spanien Arbeitende)
Autoversicherung und Führerschein in Spanien
Viele Au Pairs müssen in Spanien mit dem Auto fahren. Für gewöhnlich lässt die Gastfamilie das Au Pair ihr Auto benutzen. Das sollte die Gastfamilie ihrer Versicherung mitteilen. Auf diese Weise wird es für das Au Pair sicher, am Straßenverkehr in Spanien teilzunehmen.
Der Teilnehmer muss überprüfen, ob sein Führerschein in Spanien gültig ist. Es ist immer am besten, einen internationalen Führerschein zu besorgen, um mögliche Probleme in der Zukunft zu vermeiden.