Obwohl das
Au Pair Programm eine Art Win-Win-Kooperation zwischen dem Au Pair und der Gastfamilie ist, gibt es Regeln, die beide Seiten respektieren sollten.
Obwohl nicht dazu geraten wird, kann der Teilnehmer auch noch einen Teilzeitjob annehmen, sofern er aus der EU kommt oder das
Tier 5 Youth Mobility Scheme Visum als Nicht-EU-Bürger im
Vereinigten Königreich hat. Mit diesem darf man zusätzlich 20 Stunden in der Woche arbeiten. Die Gastfamilie sollte jedoch immer Priorität haben.
Laut dem offiziellen
Au Pair Programm des Vereinigten Königreichs haben Au Pairs Anspruch auf Mindestlohn und einen existenzsichernden Mindestlohn (dem sogenannten National Living Wage). Gastfamilien können den Unterkunftssatz bei der Berechnung des Gehalts ihres Au Pairs berücksichtigen. Weitere Informationen gibt es
hier.
Die Gastfamilie kann weder die Kosten für die Vollverpflegung vom Gehalt des Au Pairs abziehen, noch kann sie optionale Leistungen wie die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder die Nutzung des Familienautos abziehen. Die neuesten und aktuellsten Informationen über das Au Pair Programm in Großbritannien gibt es
hier auf der offiziellen Website der Regierung.
Teilnehmer im Vereinigten Königreich haben mindestens einen freien Tag in der Woche. Mindestens einmal im Monat sollte dieser Tag ein Sonntag sein.
Teilnehmer haben außerdem das Recht auf Urlaub, obwohl es hierzu in England, Schottland, Wales und Nordirland keine genaue Regelung gibt.
Es wird dazu geraten, für 12 Monate der Teilnahme an dem Programm 4 Wochen Urlaub zu geben. Die Details müssen aber mit der Gastfamilie besprochen werden und sollten auch im
Vertrag stehen.
Das Au Pair muss diesen Kurs selbst bezahlen und die Gastfamilie muss sich daran nicht beteiligen. Dennoch wäre dies natürlich eine nette Geste der Gastfamilie.
Was noch?
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Au Pairs müssen je nach Höhe ihres Einkommens möglicherweise Einkommenssteuer zahlen. Mehr Informationen gibt es hier.
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Au Pairs müssen je nach Höhe ihres Verdienstes eventuell Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Mehr Informationen gibt es hier.
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Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, also der Gastfamilie, dass nachgewiesen werden kann, dass der Mindestlohn gezahlt wird. Aufzeichnungen sollten daher aufbewahrt werden.