Es gibt in Italien keinen offiziellen Au Pair Vertrag, dennoch ist ein Vertrag sehr wichtig und ihr könnt die offizielle
Vertragsvorlage herunterladen. Wenn ihr zusätzliche Punkte habt, könnt ihr diese zu dem Vertrag hinzufügen.
Die Gastfamilie und das Au Pair müssen vor Beginn des Aufenthaltes über den Vertrag sprechen. Teilnehmer aus Nicht-EU-Ländern müssen zudem wichtige Fragen zum Visum klären.
Zusammen mit der Bescheinigung der Versicherung und dem Vertrag kann der Antrag für das
Visum gestellt werden. Deshalb sollte das Au Pair auch ein Original des Vertrags mit der Unterschrift der Gasteltern erhalten, um diesen bei der Botschaft vorzulegen.
Kündigung des Vertrags
Sollte es zu Problemen oder Unstimmigkeiten kommen und es lässt sich keine Lösung finden, kann der Vertrag auch gekündigt werden. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen sowohl für das Au Pair als auch für die Gastfamilie. Während dieser zwei Wochen sollten beide Parteien in der Lage sein, eine Lösung zu finden und einen Ersatz zu suchen.
Das Au Pair benötigt während seines Aufenthalts im Gastland eine Versicherung. Die Versicherung sollte die gesamte Dauer des Programms abdecken.
Italien gehört zur Europäischen Union, daher sind Au Pairs aus EU-Ländern durch die
EHIC versichert und können in Italien medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Wir empfehlen den Abschluss einer zusätzlichen privaten Versicherung, da die EHIC nicht alle notwendigen Behandlungen abdeckt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im nächsten Abschnitt.
Au Pairs aus anderen Ländern benötigen wahrscheinlich eine zusätzliche Versicherung – mehr dazu erfahren Sie
hier.
Krankenversicherung für EU-Bürger in Italien
Alle Au Pairs, die innerhalb der Grenzen der Europäischen Union ins Ausland gehen, sollten eine
Europäische Krankenversicherungskarte besitzen. Mit der EHIC können Au Pairs in jedem Land der Europäischen Union die öffentlichen Gesundheitsdienste zu ähnlichen Bedingungen wie die Einheimischen in Anspruch nehmen.
Dennoch sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beachten, dass die Erstattung nationaler Gesundheitsleistungen in jedem Land unterschiedlich sein kann. Auch wenn die Leistung im Heimatland des Au Pairs kostenlos ist, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass dies auch in Italien der Fall ist.
Au Pairs, die länger als 90 Tage in Italien bleiben möchten, sollten sich beim nationalen Gesundheitsdienst (Servizio Sanitario Nazionale) anmelden. Au Pairs können sich bei der örtlichen Gesundheitsbehörde ihrer Gastfamilie (ASL – Azienda Sanitaria Locale) anmelden. Dazu müssen sie ihre Anmeldebescheinigung (iscrizione anagrafica) und ihre Steuernummer (codice fiscale) mitbringen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Krankenversicherung für Au Pairs aus anderen Ländern
Das Au Pair muss in Italien krankenversichert sein. Andernfalls kann es zu sehr hohen Kosten kommen, wenn das Au Pair medizinisch behandelt werden muss.
Deshalb sollte unbedingt eine private Versicherung abgeschlossen werden. Es gibt verschiedene Anbieter, die Versicherungen für EU- und Nicht-EU-Bürger anbieten. Dazu zählen auch
Dr. Walter und
Care Concept.
Was noch?
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Die Au Pair Tätigkeit darf zunächst nicht länger als ein Jahr dauern. Sie kann jedoch auf eine maximale Aufenthaltsdauer von zwei Jahren verlängert werden.
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Das Au Pair muss der Gastfamilie ein Gesundheitszeugnis vorlegen, das nicht älter als drei Monate ist.
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Das Europäische Übereinkommen des Europarates über Au Pair Verhältnisse, das am 24. November 1969 in Straßburg verabschiedet wurde, wurde von Italien mit dem Gesetz Nr. 3041 vom 18. Mai 1973 ratifiziert. Das Gesetz (auf Italienisch) kann hier eingesehen werden.