Au Pair in Italien: Visum und Informationen

Für die Bewerbung benötigt das Au Pair (zwischen 18 und 30 Jahren)  folgende Unterlagen:
  • Eine Bescheinigung der Krankenkasse
  • Nachweis über die Einschreibung in einen Sprachkurs
  • Kopie eines gebuchten Flugtickets nach Italien
  • Reisepass
  • Einladungsschreiben der Gastfamilie 

Touristenvisum

Wenn die Länge des Au Pair Programms 90 Tage nicht überschreitet, ist das Touristenvisum richtig. Manche Nationalitäten brauchen eventuell auch kein Visum. Bürger der EU brauchen lediglich einen Personalausweis um nach Italien zu reisen. 
 
Teilnehmer der folgenden Länder brauchen nur einen Reisepass für einen Aufenthalt von 3 Monaten: 

Argentinien Australien Bosnien-Herzegovina Brasilien Chile
Kolumbien Costa Rica Ecuador El Salvador Guatemala
Honduras Island Israel Japan Südkorea
Mazedonien Malaysia Mexiko Neuseeland Nicaragua
Norwegen Paraguay Samoa Singapur Schweiz
Trinidad und Tobago Uruguay USA Venezuela  
 
 
Andere Nationalitäten müssen ein Touristenvisum für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten beantragen. 
Für einen längeren Aufenthalt ist ein Studentenvisum nötig. 

Studentenvisum

Wenn ein Au Pair Aufenthalt länger als 90 Tage dauert, müssen alle Nicht-EU-Bürger ein Studentenvisum bei der italienischen Botschaft im Heimatland beantragen. Vor der Beantragung muss sich das Au Pair bei einem Italienisch Sprachkurs, der mindestens 20 Stunden in der Woche stattfindet, anmelden.
 
Das Au Pair braucht die folgenden Unterlagen: 
  • Bescheinigung der Krankenversicherung
  • Anmeldebestätigung des Sprachkurses
  • Kopie des Tickets nach Italien
  • Reisepass
  • Einladungsbrief der Gastfamilie
  • Beweis, dass Ersparnisse vorhanden sind, um in Italien zu leben
 
Es ist auch möglich, ein Arbeitsvisum zu beantragen. Hierfür müssen jedoch andere Voraussetzungen erfüllt werden. Detaillierte Informationen hierzu gibt es auf der Website der italienischen Botschaft im Heimatland des Au Pairs. 
 

Was sonst? 

  • Das Au Pair in Italien sollte eine Aufenthaltsgenehmigung bei der lokalen Ausländerbehörde innerhalb der ersten 8 Tage nach der Ankunft beantragen. Diese heißt “permesso di soggiorno” und wird nur für Aufenthalte benötigt, die länger als 90 Tage dauern. 
  • Bewerber aus Australien, Neuseeland oder Kanada können ein Working Holiday Visum erhalten. 
  • Das Italienische Ministerium für Ausländerangelegenheiten gibt ausführliche Informationen darüber, wer welches Visum braucht. 
  • Die Ankunft des Au Pairs muss innerhalb von 48 Stunden durch schriftliche Mitteilung an die örtliche Behörde für öffentliche Sicherheit gemeldet werden. Bitte beachten Sie die Informationen zu Art. 7 des TUI (Testo Unico Immigrazione - D. Lgs. 286/1998) hier.
 



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