Au Pair in Italien: Visum und Informationen

Die Art des Visums, das benötigt wird, um Au Pair in Italien zu werden, hängt von deiner Staatsangehörigkeit und der Dauer deines Aufenthalts ab. 
 
Im Allgemeinen sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Eine Bescheinigung der Krankenkasse
  • Nachweis über die Einschreibung in einen Sprachkurs
  • Kopie eines gebuchten Flugtickets nach Italien
  • Reisepass
  • Einladungsschreiben der Gastfamilie 
  • Nachweis über ausreichende Ersparnisse für den Aufenthalt in Italien
 
Um als Au Pair in Italien zu arbeiten, gibt es je nach Herkunftsland und Aufenthaltsdauer unterschiedliche Visa und Verfahren.

Au Pairs aus EU- und EWR-Ländern

Kandidaten aus EU- oder ESTA-Ländern benötigen für die Einreise nach Italien lediglich einen Personalausweis. Ein Visum ist nicht erforderlich.

 Wenn das Au Pair beabsichtigt, länger als 3 Monate in Italien zu bleiben, sind einige zusätzliche Schritte erforderlich:

1. Offizielle Registrierung im Rathaus (anagrafe)

Das Au Pair muss sich beim örtlichen Rathaus (anagrafe) anmelden. Es muss einen Nachweis über eine gültige Krankenversicherung und ausreichende finanzielle Mittel vorlegen, um seinen Lebensunterhalt während des Aufenthalts bestreiten zu können. Wir empfehlen Gastfamilien, das Au Pair bei der Anmeldung zu unterstützen.

2. Beantragung der Steuernummer (codice fiscale

Au Pairs müssen eine italienische Steuernummer (codice fiscale) beantragen. Das Verfahren ist einfach, aber wir empfehlen Gastfamilien, ihre Au Pairs zum örtlichen Finanzamt (Agenzia delle Entrate) zu begleiten. Das Au Pair muss Folgendes mitbringen: einen Personalausweis oder Reisepass, eine Kopie davon und die Meldebescheinigung (iscrizione anagrafica). Nach Erhalt einer Kopie der codice fiscale erhält es außerdem eine Krankenversicherungskarte (tesserino sanitario).

3. Registrierung beim nationalen Gesundheitsdienst (Servizio Sanitario Nazionale)

Nach Erhalt der Meldebescheinigung (iscrizione anagrafica) und der Steuernummer (codice fiscale) sollten Au Pairs sich bei der örtlichen Gesundheitsbehörde ihrer Gastfamilie (ASL – Azienda Sanitaria Locale) melden und sich beim nationalen Gesundheitsdienst (SSN – Servizio Sanitario Nazionale) registrieren lassen. Alternativ ist es möglich, eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Au Pairs aus Nicht-EU-Ländern

Je nach Dauer ihres Aufenthalts in Italien müssen Au Pairs aus Nicht-EU-Ländern das richtige Visum beantragen und das richtige Verfahren befolgen.

Au Pair in Italien für weniger als 3 Monate: Touristenvisum

Au Pairs können mit einem Touristenvisum nach Italien einreisen, wenn ihr Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet. Auf der Website des italienischen Außenministeriums kannst du herausfinden, ob du ein Touristenvisum beantragen musst und welches Verfahren du befolgen musst.
 
Teilnehmer der folgenden Nationalitäten benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten lediglich einen Reisepass: 
 
Argentinien Australien Bosnien-Herzegovina Brasilien Kanada
Chile Kolumbien Costa Rica El Salvador Guatemala
Honduras Island Israel Japan Südkorea
Mazedonien Malaysia Mexiko Neuseeland Nicaragua
Norwegen Paraguay Samoa Singapur Schweiz
Trinidad und Tobago Großbrittanien  Uruguay USA Venezuela
 
Unabhängig vom Herkunftsland und der Aufenthaltsdauer des Au Pairs müssen Gastfamilien die Ankunft des Au Pairs bei der Polizei anmelden. Die sogenannte „Gastgebererklärung“ (dichiarazione di ospitalità) muss innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft des Au Pairs in Italien eingereicht werden.

Au Pairs in Italien für mehr als 3 Monate: Studentenvisum

Wenn der Aufenthalt des Au Pairs länger als 90 Tage dauert, benötigen alle Nicht-EU-Bürger ein Visum. Die Teilnehmer müssen das Visum bei der italienischen Botschaft oder dem italienischen Konsulat in ihrem Heimatland beantragen. Vor der Beantragung eines Studentenvisums muss sich das Au Pair für einen Vollzeit-Italienischkurs (mindestens 20 Stunden pro Woche) anmelden.

1. Anmeldung zum Sprachkurs

Es ist wichtig, sich vor Vertragsunterzeichnung über den Wochenplan zu einigen. Gastfamilien sollten bedenken, dass die Teilnahme an einem 20-stündigen Sprachkurs obligatorisch ist und dem Au Pair genügend Zeit dafür eingeräumt werden muss.

2. Antrag auf ein Studentenvisum

Das Au Pair muss die folgenden Dokumente bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat einreichen:

  • Gültiger Reisepass
  • Nachweis über die Anmeldung zu einem Sprachkurs
  • Einladungsschreiben der Gastfamilie
  • Nachweis über eine Krankenversicherung
  • Kopie eines gebuchten Tickets nach Italien
  • Nachweis über ausreichende Ersparnisse für den Aufenthalt in Italien

Mit diesem Visum ist es auch möglich, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Allerdings muss das Au Pair verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Detaillierte Informationen und Hinweise hängen von der Staatsangehörigkeit und dem Wohnsitzland des Au Pairs ab. Wir empfehlen daher, sich für weitere Informationen an die italienische Botschaft oder das italienische Konsulat zu wenden.

3. Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung (Permesso di Soggiorno)

Innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Ankunft müssen Au Pairs einen „permesso di soggiorno” (Aufenthaltsgenehmigung) beantragen. Wir empfehlen Gastfamilien, gemeinsam mit ihrem Au Pair zur örtlichen Gemeindeverwaltung (comune) zu gehen, um sie bei diesem Verfahren zu unterstützen. Alternativ kann der Antrag auch unter folgender Adresse gestellt werden:

  • das Sportello Unico per l’Immigrazione (Einheitliche Anlaufstelle für Einwanderung)
  • das Patronato (Sozialamt)
  • die Post (durch Ausfüllen des Formulars „Kit”)

Alle Informationen zu den Kosten und den konkreten Schritten, die Au Pairs befolgen müssen, sind auf der Website des Nationalen Instituts für Sozialversicherung (INPS) verfügbar.

Bürger Australiens, Kanadas und Neuseelands: Working-Holiday-Visum

Italien hat bilaterale Abkommen mit Australien, Kanada und Neuseeland geschlossen. Daher können Au Pairs aus einem dieser Länder ein Working-Holiday-Visum beantragen. Das Verfahren ist für jedes dieser Länder unterschiedlich, jedoch gibt es einige gemeinsame Punkte, die vor der Antragstellung zu beachten sind:
  • Die Anzahl der jährlich verfügbaren Visa ist begrenzt.
  • Das Visum hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 12 Monaten.
  • Au Pairs mit einem Working-Holiday-Visum dürfen nicht länger als 6 Monate arbeiten (die restlichen 6 Monate können sie zum Reisen nutzen).
  • Au Pairs mit einem Working-Holiday-Visum dürfen nicht länger als 3 Monate bei einer Familie bleiben. Nach 3 Monaten können sie für eine andere Familie arbeiten. Kürzere Aufenthalte sind erlaubt.
  • Das Working-Holiday-Visum kann nur einmal im Leben beantragt werden.
  • Au Pairs müssen für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts eine Krankenversicherung abschließen.

Alle Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und zum Verfahren findest du auf der Website der italienischen Regierung:

  1. Australische Staatsbürger finden hier weitere Informationen.
  2. Ausführliche Informationen für kanadische Staatsbürger können hier gefunden werden. 
  3. Neuseeländische Staatsbürger finden alle relevanten Informationen hier.

Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung (Permesso di soggiorno)

Au Pairs mit einem Working-Holiday-Visum sollten einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung (Permesso di Soggiorno) stellen. Der Antrag muss innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft des Au Pairs in Italien gestellt werden. Wir empfehlen Gastfamilien, ihr Au Pair zur Einwanderungsbehörde ihrer Präfektur zu begleiten.

Was noch?

  • Das Au Pair in Italien sollte innerhalb der ersten 8 Tage nach seiner Ankunft bei der örtlichen Migrationsbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Diese Genehmigung wird „permesso di soggiorno” genannt und ist nur für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen erforderlich.
  • Bewerber aus Australien, Neuseeland oder Kanada können ein Working-Holiday-Visum beantragen und auf diese Weise nach Italien einreisen.
  • Das italienische Außenministerium stellt dir detaillierte Informationen über die richtige Art von Visum und die Beantragung eines Visums zur Verfügung.
  • Die Ankunft des Au Pairs muss innerhalb von 48 Stunden durch schriftliche Mitteilung an die örtliche Sicherheitsbehörde gemeldet werden. Bitte beachten Sie die Informationen zu Art. 7 des TUI (Testo Unico Immigrazione - D. Lgs. 286/1998) hier.




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