Um einen sorgenfreien und legalen Aufenthalt im Gastland genießen zu können, muss jeder Teilnehmer ordentlich versichert sein und
den Au Pair Vertrag unterschreiben. Hier erklären wir alles wichtige zu diesen zwei Themen.
Belgien verlangt keinen offiziellen Vertrag für den Au Pair Aufenthalt als Au Pair. Deshalb ist es völlig in Ordnung, wenn ihr unseren
Beispiel-Au Pair Vertrag verwendet, der auch Details und wichtige Aspekte beinhaltet. Dieser muss von beiden Seiten unterschrieben werden. Einige der wichtigsten Punkte dieses Dokuments sind:
Kündigung des Vertrags
Manchmal verstehen sich das Au Pair und die Gastfamilie doch nicht so gut, wie anfänglich gehofft und es gibt unlösbare Probleme, die dazu führen, dass der
Vertrag gekündigt wird. Es ist wichtig, dass sich beide Seiten an die Kündigungsfrist von zwei Wochen halten, während derer das Au Pair die Möglichkeit hat, eine neue Gastfamilie zu finden und die Gastfamilie ein neues Au Pair. Wenn das Au Pair ein
Visum für Belgien und keine neue Familie finden kann, muss es zurück nach Hause.
Registrieren als Kandidat
Die Krankenversicherung in Belgien wird vom Sozialversicherungssystem des Landes geregelt. Wenn das Au Pair aus einem EU-Land stammt, kann es auch die
Europäische Krankenversicherungskarte erhalten. Egal, ob der Teilnehmer diese hat oder nicht, ist eine zusätzliche private Versicherung dennoch sinnvoll.
Zusätzlich zum belgischen Versicherungssystem kannst Du dich mit einem von AuPair.coms Partnern,
Dr. Walter oder Care Concept, absichern. Sie bieten Versicherungen für Teilnehmer aus der ganzen Welt.
Krankenversicherung für EWR-Bürger in Belgien
Die Europäische Krankenversicherungskarte gibt Teilnehmern aus der EU Zugang zum Gesundheitssystem. Diese Karte muss von den Au Pairs im Heimatland beantragt werden, sofern sie diese nicht schon besitzen. Zudem sollten sich Teilnehmer immer erkundigen, welche Leistungen über die EHIC abgedeckt werden. Die Leistungen, die abgedeckt werden sind von Land zu Land unterschiedlich und während in einigen Ländern Unfälle oder Krankheiten im Heimatland des Au Pairs in die Versicherung des Heimatlandes fällt, so kann dies im Gastland schon ganz anders aussehen. AuPair.com rät deshalb dazu, eine zusätzliche Versicherung für die komplette Dauer des Aufenthalts abzuschließen.
Krankenversicherung für Nicht-EWR-Bürger in Belgien
Au Pairs anderer Nationalitäten sollten eine private Krankenversicherung vor ihrer Ankunft in Belgien abschließen. Die Gastfamilie ist nicht dazu verpflichtet, hierfür zu zahlen.
Es gibt Unternehmen, die eine große Auswahl an unterschiedlichen Versicherungen für Reisende und Au Pairs anbieten. Wir haben die Informationen der Angebote von
Dr. Walter und
Care Concept für euch zusammengefasst und ihr könnt entscheiden, welche Versicherung am besten passt.
Autoversicherung und Führerschein
Es ist möglich, dass von Au Pairs während ihres Aufenthalts erwartet wird, dass sie auch das Auto der Familie fahren. Wenn das Au Pair einen gültigen
Führerschein der EU hat, darf es in Belgien fahren, ohne einen belgischen Führerschein zu benötigen. Wenn das Au Pair eine gültige Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU-Land besitzt, braucht es zusätzlich einen internationalen Führerschein. Wenn das Au Pair länger als sechs Monate in Belgien bleibt, wird es zusätzlich einen belgischen Führerschein beantragen müssen.
Die Teilnehmer brauchen unbedingt eine Unfallversicherung und sollten sich mit der Gastfamilie über die Nutzung des Familienautos einig sein.
Du hast noch mehr Fragen zum Thema Auslandsaufenthalt? Dann informiere dich hier über die Details des
Au Pair Jahres in Belgien!