Können wir eine Gastfamilie werden?
Ein Au Pair bei sich aufzunehmen stellt auch Ihren Kindern eine neue Kultur vor. Das offizielle
Au Pair Programm hat auch für Familien
bestimmte Voraussetzungen festgelegt, die helfen sollen, dass sich beide Seiten wohlfühlen.
Dies sind die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um Teil des Programms werden zu können:
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Mindestens ein Kind unter 18 Jahren
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Ihr Kind ist mindestens 3 Jahre alt (Au Pair dürfen in Frankreich nicht auf Kinder unter 3 Jahren aufpassen)
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Ein eigenes Zimmer für das Au Pair
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Es muss Ihnen möglich sein, die Programmkosten zu tragen, also Verpflegung, Taschengeld, Versicherung usw.
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Sie wollen an einem Kulturaustausch teilnehmen
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Sie sprechen zu Hause Französisch und das Au Pair muss an einem Französisch-Sprachkurs teilnehmen
Erfüllen Sie diese Anforderungen? Dann können Sie bei uns nach einem passenden Kandidaten suchen. Wir helfen Ihnen, Ihr perfektes Au Pair zu finden.
Wie funktioniert es?
Ihr Profil
Aber wie können Sie Gastfamilie werden? Zunächst müssen Sie ein
Profil erstellen. Als Basismitglied können Sie Standardnachrichten schicken und Kandidaten auf Ihre Favoritenliste setzen.
Wenn Sie
Premium Mitglied werden, können Sie persönliche Nachrichten schreiben. Außerdem erhalten Sie ein nützliches Handbuch für Gastfamilien.
Ins Gespräch kommen
Bevor Sie alles weitere mit einem Kandidaten besprechen, sollten Sie sicherstellen, dass dieser tatsächlich zu Ihrer Familie kommen kann. Für einen erfolgreichen Aufenthalt in Frankreich sollten Teilnehmer alle Anforderungen an EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger erfüllen, die
Programmbestimmungen und die
Visabestimmungen in Frankreich beachten.
Nachdem Sie sich ein paar Profile ausgesucht haben, können Sie Nachrichten an die Kandidaten schicken und ein
Skype-Interview vereinbaren.
Nachdem Sie Ihr Au Pair gefunden haben
Wenn Sie das richtige Au Pair gefunden haben, setzen Sie den
Vertrag auf. Dieser sollte alle wichtigen Punkte, wie die Aufgaben, den Lohn und die Arbeitszeiten beinhalten.
Hier finden Sie den CERFA, Formular der französischen Administration.
EU-Au Pairs und Nicht-EU-Au Pairs in Frankreich
Frankreich hat bestimmte Anforderungen an alle, die Au Pair werden wollen. Kandidaten aus Nicht-EU-Ländern brauchen ein Visum. Sie müssen also ein paar mehr Schritte gehen, als Kandidaten aus der EU. Wenn Sie gegenüber allen Nationalitäten offen sind, werden Sie eine sehr viel größere Auswahl haben.
Au Pairs müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Französischkenntnisse - sie müssen mit den Kindern und anderen Personen kommunizieren können
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Erfahrung in der Kinderbetreuung - dies ist die Hauptaufgabe eines Au Pairs
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Unverheiratet und keine eigenen Kinder
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Bei guter Gesundheit
Bürger aus der Europäischen Union und EFTA Staaten müssen nur die folgenden Anforderungen erfüllen:
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Alter: 17 - 30 Jahre
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Gültiger Reisepass oder Personalausweis
1. Au Pair Versicherung
EU Bürger sind bereits zum Teil über ihre
Europäische Krankenversicherungskarte versichert. Diese muss das Au Pair im Heimatland beantragen. Da die Leistungen, die von der Versicherung abgedeckt werden von Land zu Land unterschiedlich sind, raten wir dazu zusätzlich eine
private Versicherung abzuschließen, um mögliche Probleme in der Zukunft zu vermeiden.
2. Registrierung des Au Pairs in Frankreich
Französische Familien müssen ihr Au Pair bei der URSSAF (Unions de Recouvrement des cotisations de Sécurité sociale et d'allocations familiales) registrieren.
3. Sozialversicherung
Gastfamilien müssen ihr Au Pair bei der CPAM (Caisse Primaire d'Assurance Maladie) registrieren. Dies ermöglicht dem Au Pair den Zugang zum Gesundheitssystem Frankreichs und erteilt ihm eine Sozialversicherungsnummer.
Teilnehmer die nicht aus der Europäischen Union stammen, müssen ein Visum beantragen, um die
Aufenthaltsgenehmigung für Frankreich zu erhalten. Dafür müssen sie einen Termin bei der französischen Botschaft im Heimatland vereinbaren und folgende Anforderungen erfüllen:
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Alter: 18 bis 30 Jahre
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Grundkenntnisse der französischen Sprache (in manchen Fällen benötigt das Au Pair ein Zertifikat)
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Schulabschluss
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Gültiger Reisepass
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Vertrag, der von beiden Seiten unterschrieben wurde
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Anmeldebestätigung eines Französischkurses
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Möglichkeit, die Reisekosten zu tragen (in manchen Fällen muss das Au Pair einen Beweis dafür bei der Botschaft vorlegen)
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Einwandfreies Polizeiliches Führungszeugnis
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Motivationsbrief
4 Schritte zur Planung des Au Pair Aufenthalts
1. Vertrag
Unterschreiben Sie den
Vertrag. Es ist wichtig, dass alle Punkte, wie die
Arbeitszeiten,
Taschengeld und die Versicherung darin enthalten sind. Das Dokument muss von der DIRECCTE (Direction Régionale des Entreprises, de la Concurrence, de la Consommation, du Travail et de l’Emploi) bestätigt werden.
Hier finden Sie den CERFA, Formular der französischen Administration.
2. Versicherung
Au Pairs müssen eine private
Krankenversicherung abschließen, die sie während ihrer Zeit in Frankreich schützt. Die Gastfamilie unterstützt das Au Pair mit den Kosten hierfür.
3. Registrierung und Aufenthaltsgenehmigung
Sobald das Au Pair in Frankreich ist, muss es sich beim Einwohnermeldeamt registrieren lassen. Danach muss es die Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde beantragen. Teilnehmer müssen sich auch innerhalb von 8 Tagen bei der URSSAF (Unions de Recouvrement des cotisations de Sécurité sociale et d'allocations familiales) registrieren.
4. Sozialversicherung
Damit Au Pairs eine Sozialversicherungsnummer erhalten, müssen Gastfamilien sie bei der CPAM (Caisse Primaire d'Assurance Maladie) registrieren lassen.
Weitere Informationen
Wichtig! Die französische Regierung hat vor kurzem die Vorschriften für die Steuern geändert, die französische Gastfamilien zahlen müssen, die Au Pairs vom Typ Stagiaire aide-familial étranger einstellen.
Dies sind die Verpflichtungen der Gastfamilie
Le stagiaire aide familial étranger muss dem allgemeinen Sozialversicherungssystem angeschlossen sein (Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle, Grundrente). Sie sind auch in der Zusatzrentenkasse für Arbeitnehmer privater Arbeitgeber (Ircem) versichert.
Nur die Gastfamilie ist beitragspflichtig. Die Beiträge werden auf einer pauschalen Basis berechnet:
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Entweder das 13-fache des Mindeststundenlohns (der am 1. Tag des betreffenden Kalenderquartals gilt) pro Woche (146,51 €)
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oder das 56-fache des Mindeststundenlohns pro Monat (631,12 €).
Unsere Hauptinformationsquelle ist die offizielle Website des
Ursaff und die Website des
Service Publique. Wir laden Sie ein, diese Seiten für weitere Informationen zu besuchen.
Bitte beachten Sie, dass es Au Pairs in Frankreich offiziell nicht erlaubt ist, Kinder unter 3 Jahren zu betreuen. Der Visumsantrag Ihres Au Pairs wird abgelehnt, wenn Ihr Kind nicht mindestens 3 Jahre alt ist.