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Au Pair in Luxemburg: Informationen für Gastfamilien

Vielleicht haben Sie einen Bericht über Au Pair gesehen, vielleicht haben Ihnen Freunde davon erzählt: Das Au Pair Programm ist in aller Munde und das zurecht. Im Vergleich zu teuren Kita-Plätzen lohnt sich die Aufnahme eines Au Pairs nicht nur finanziell, es bietet auch kulturelle Vorteile: Ihre Familie nimmt einen jungen Menschen aus dem Ausland auf, der Ihre Sprache erlernen will und dafür Ihren Kindern auch seine Sprache näher bringen kann. Außerdem finden es viele Familien schön, neuen Schwung in ihren Alltag zu bekommen und ihren Kindern eine große Schwester/ einen großen Bruder an die Seite stellen zu können. 
 
Haben Sie sich erst einmal für das Programm entschlossen, stellen sich natürlich viele Fragen: Erfüllen wir überhaupt die Voraussetzungen? Wie organisieren wir alles? AuPair.com gibt Ihnen in diesem Artikel die Antwort auf die wichtigsten Fragen. Sollten Sie noch unbeantwortete Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt über unser Kontaktformular an uns. 
 

Können wir eine Gastfamilie werden?


Wenn Sie gerne eine Gastfamilie in Luxemburg werden und ein Au Pair aufnehmen wollen, dann sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Sie sollten mindestens 1 Kind unter 13 Jahren haben
  • Sie stellen dem Au Pair ein eigenes Zimmer zur Verfügung
  • Sie sind bereit dem Au Pair 480,74 Euro im Monat zu zahlen
  • Sie haben ein einwandfreies, polizeiliches Führungszeugnis
  • Das Au Pair muss eine andere Staatsangehörigkeit als Ihre eigene haben
  • Sie ermöglichen dem Au Pair den Besuch eines Sprachkurses
  • Eine Haftpflichtversicherung fürs Au Pair abschließen
 
Lesen Sie mehr über die Voraussetzungen für Au Pairs in Luxemburg.
 
 

Au Pair Taschengeld und Arbeitszeiten

 
Taschengeld
 
Au Pairs in Luxemburg verdienen 409,70 €  im Monat (Stand Dezember 2015). Außerdem kann die Gastfamilie das Au Pair bei den Reisekosten unterstützen, indem ein Teil bzw. der gesamte Betrag bezahlt werden.
 
Bitte überweisen Sie kein Geld bevor das Au Pair bei Ihnen angekommen ist! Falls Sie sich dazu entschieden haben, die Reisekosten zu übernehmen bzw. einen Teil zu bezahlen, dann legen Sie das weitere Vorgehen der Auszahlung vertraglich fest.
 
Arbeitszeiten
 
Das Au Pair arbeitet in der Regel 25 Stunden pro Woche und nicht mehr als 5 Stunden am Tag. Etwaige Überstunden müssen von der Gastfamilie gesondert bezahlt werden. 
 

Freizeit und Urlaub

 
Das Au Pair hat einen Tag sowie drei Abende in der Woche frei. Zudem stehen dem Au Pair zwei Wochen bezahlter Urlaub für einen 6-monatigen Aufenthalt zu. Dabei handelt es sich um die Mindestanzahl. Falls ein Au Pair mehr Urlaub erhält oder weniger Stunden in der Woche arbeiten muss, rechtfertigt dies keine Reduzierung des Taschengelds. 
 

Dauer des Aufenthalts

Au Pairs in Luxemburg können bis zu 12 Monate bleiben. Au Pairs, die kein Visum benötigen, können nach Absprache mit der Gastfamilie auch für wenige Woche zur Familie kommen. 
 

Die Versicherung

 
Die Gastfamilie muss das Au Pair bei der luxemburgischen Sozialversicherung anmelden. So ist das Au Pair kranken- und unfallversichert. Die Beiträge zur Sozialversicherung gehen zu Lasten der Gastfamilie. Die Gastfamilie ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung fürs Au Pair abzuschließen. 
 
Die Hauptaufgabe ist die Betreuung der Kinder. Hier finden Sie eine beispielhafte Liste mit Aufgaben, die das Au Pair übernehmen könnte:
  • Mit den Kindern spielen
  • Die Kinder in den Kindergarten, die Schule, zu anderen Aktivitäten bringen
  • Mahlzeiten zubereiten
  • Leichte Hausarbeiten
  • Babysitting
 
Bitte vergessen Sie nicht, dass es auch Aufgaben gibt, die das Au Pair NICHT erledigen sollte:
  • Das Au Pair kümmert sich nicht um Kinder von anderen Familien
  • Das Au Pair räumt nicht die Zimmer auf, die von der gesamten Familie genutzt werden
  • Das Au Pair kümmert sich nicht um Haustiere
  • Das Au Pair muss nicht für die gesamte Familie kochen


Braucht mein Au Pair ein Visum?

Die Frage, ob das Au Pair ein Visum braucht oder nicht, hängt von der Nationalität ab. Grundsätzlich wird hier zwischen EU- und Nicht-EU Au Pairs unterschieden. 

EU-Au Pairs

 
EU-Staatsbürger brauchen kein Visum um als Au Pair in Luxemburg arbeiten zu können. Allerdings wird ein gültiger Reisepass / Personalausweis benötigt und ein Antrag auf Au Pair Tätigkeit muss beim luxemburgischen Ministerium für innere Angelegenheiten und für die Großregion gestellt und bewilligt werden.
 
Zusätzlich muss die Gastfamilie einen Zulassungsantrag  an dasselbe Ministerium stellen. Für den Antrag benötigt sie folgende Unterlagen:
  • eine Haushaltsbescheinigung (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde)
  • einen Strafregisterauszug
  • einen Nachweis für die Tagesbetreuung der Kinder unter 6 Jahren (kann von einer Betreuungsstruktur oder einer Tagesmutter ausgestellt werden). Es ist auch möglich, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.

Nicht-EU-Au Pairs 

Nicht-EU-Staatsbürger müssen ebenfalls einen Antrag auf Zulassung stellen, bevor sie als Au Pair nach Luxemburg arbeiten einreisen. Haben Sie diese erhalten, können Sie Ihre vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Im Falle von Personen, die für die Einreise nach Luxemburg einer Visumpflicht unterliegen: nach Erhalt der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis muss ein Visum vom Typ D beantragen.
 
Nach der Einreise müssen sie sich
  • bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg anmelden
  • sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen
  • anschließend einen Aufenthaltstitel beantragen.
 
Weitere Informationen finden Sie auf der Visumsseite für Au Pairs.



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